BT-Drucksache 14/4204

Zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte -14/2900- Jahresbericht 1999 (41. Bericht)

Vom 4. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4204

14. Wahlperiode

04. 10. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte
– Drucksache 14/2900 –

Jahresbericht 1999 (41. Bericht)

A. Problem

Die Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund des § 2
Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
zu berichten.

B. Lösung

Kenntnisnahme des Berichts.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
Drucksache

14/

4204

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht be-
reits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beach-
tung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, den
Jahresbericht der Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministe-
riums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen
Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt der Wehrbeauftragten und ihren Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 1. März 2001 über Ergebnisse
und vollzogene Maßnahmen zu berichten.

Berlin, den 27. September 2000

Der Verteidigungsausschuss

Helmut Wieczorek (Duisburg)

Vorsitzender

Uwe Göllner

Berichterstatter

Werner Siemann

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

4204

Bericht der Abgeordneten Uwe Göllner und Werner Siemann

I. Zum Beratungsverfahren

Die Wehrbeauftragte hat den von ihr nach § 2 Abs. 1 des
Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bun-
destages zu erstellenden Jahresbericht für das Jahr 1999 am
14. März 2000 vorgelegt.

In der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. April
2000 wurde dieser Bericht an den Verteidigungsausschuss
gemäß § 114 GO-BT überwiesen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht in seiner
55. Sitzung am 27. September 2000 beraten und der Be-
schlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS
zugestimmt.

II. Aus den Beratungen im Ausschuss

Der Berichterstatter der Fraktion der SPD sprach zunächst
seinen Dank an die frühere Wehrbeauftragte und die Mit-
arbeiter des Amtes für diesen Jahresbericht aus. In diesem
fünften und letzten Bericht der früheren Wehrbeauftragten
gebe es Schwerpunktthemen, die auch bereits in den vor-
herigen Berichten behandelt worden seien. Im Wesentlichen
seien dies die Bereiche „Rechtsradikalismus“ und der
„Umgang von Soldaten mit Alkohol“. Vor allem das Thema
„Rechtsradikalismus“ sei im Rahmen der Plenumsdebatte
am 6. April 2000 eingehend zur Sprache gekommen.
Ebenso wie die Fraktion der CDU/CSU begrüße man, dass
das Bundesministerium der Verteidigung die konstruktive
Kritik der Wehrbeauftragten aufgegriffen und Maßnahmen
der Abhilfe inzwischen eingeleitet habe.

Seitens des Berichterstatters der Fraktion der CDU/CSU
wurde deutlich gemacht, dass der Problemkreis „Alkohol-
missbrauch in der Truppe“ ein für die schwierige Nach-
wuchsgewinnung der Soldaten nicht gerade förderlicher
Tatbestand sei. Auswirkungen auf die Bewerberlage im
Hinblick auf Weiterverpflichtung sehe man auch in der ge-
planten Möglichkeit, den Grundwehrdienst zu splitten. Den
Wehrdienst abschnittsweise zu leisten, sei wenig praktika-
bel. Gerade zwischen dem sechsten und neunten Dienst-
monat würden von vielen Wehrpflichtigen die Entscheidun-
gen getroffen, sich bei der Bundeswehr weiter zu verpflich-

ten. Dies könne man aus den vorliegenden Bewerberzahlen
deutlich ableiten.

Der Berichterstatter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN greift als einen Schwerpunkt des Jahresberichtes
die gerade im militärischen Einsatz sehr wichtige Zivil-
courage hervor. Die Schwierigkeiten, gerade unter den
Bedingungen des militärischen Einsatzes Zivilcourage zu
zeigen, würden im Bericht deutlich beschrieben. Die Fest-
stellungen im Bericht zu „Soldaten und Bundeswehr in
unserer demokratischen Gesellschaft“ ließen erkennen, wie
zwingend notwendig die Einbindung des Soldaten und der
Bundeswehr in die Gesellschaft nach wie vor sei. Allerdings
sei die Umsetzung des Leitbildes des Staatsbürgers in Uni-
form dabei grundlegende Voraussetzung. In Anbetracht der
sich in der letzten Zeit geänderten Rahmenbedingungen
müssten gerade die Grundsätze der Inneren Führung aktua-
lisiert und weiterentwickelt werden.

Bei den Themen „Rechtsextremismus“ und „Fremdenfeind-
lichkeit“ habe die Bundeswehr – und dies sei zu begrüßen –
schnell durchgegriffen.

Die Feststellung im Jahresbericht, dass es im Zusammen-
hang mit der Umsetzung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
im Truppenalltag noch Vollzugsdefizite gebe, sei zutreffend.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion der
F.D.P. betonte, dass gerade im Bereich „Politische Bildung
in den Streitkräften“ Vorgaben nicht eingehalten worden
seien. Hier müsse es zu einem Umdenken kommen, ansons-
ten hätte dies negative Folgen für die Motivation der Solda-
ten. Insbesondere der Umgangston in den Streitkräften sei
in einigen Bereichen verbesserungswürdig.

Zu Recht tauche im Bericht die Forderung nach mehr Flexi-
bilität bei Auslandseinsätzen auf. Ebenso könnten die Rah-
menbedingungen des Dienstbetriebs, z. B. die Material- und
Ersatzteillage, verbessert werden.

Die Sprecherin der Fraktion der PDS regte an, dass sich der
Ausschuss mit einem der Schwerpunkthemen des Berichtes,
dem „Rechtsextremismus“ in einer seiner nächsten Sitzun-
gen erneut auseinandersetzen solle. Insbesondere die Fälle,
die zurzeit vor Gericht verhandelt würden, seien aufzu-
greifen.

Berlin, den 29. September 2000

Uwe Göllner

Berichterstatter

Werner Siemann

Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.