BT-Drucksache 14/417

Festnahme und Erschießung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei (II)

Vom 24. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/417 vom 24.02.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Festnahme und Erschießung einer
deutschen Staatsangehörigen in der Türkei (II) =

24.02.1999 - 417

14/417

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Festnahme und Erschießung einer deutschen Staatsangehörigen in der
Türkei (II)

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in der Ausgabe vom 25.
Januar 1999 darüber, daß die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen
Angehörige des türkischen Militärs wegen des Verdachtes des Mordes an
der deutschen Staatsangehörigen A. W. Ermittlungen eingeleitet hat.
Einem Bericht der Tageszeitung JUNGE WELT vom 29. Januar 1999 zufolge
sei die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, deren Zuständigkeit vom
Bundesgerichtshof festgelegt wurde, der Auffassung, es gebe hinreichend
Anlaß, davon auszugehen, daß A. W. eines gewaltsamen Todes gestorben
sei.
Weiter heißt es in dieser Pressemitteilung, nach unbestätigten
kurdischen Angaben habe die kurdische Guerilla den Funkverkehr der
türkischen Armee am Todestag von A. W. aufgezeichnet, aus dem sich
konkrete Hinweise auf den Mord ergeben würden.
Darüber hinaus hat die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) am 10.
November 1998 sich auf eine Meldung des Kurdistan-Informations-Zentrums
in Köln bezogen, nach der Augenzeugen die Erschießung von A. W. durch
türkische Offiziere bestätigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse seit der ersten
Kleinen Anfrage zu dieser Thematik (Antwort: Drucksache 14/202 vom 11.
Dezember 1998) im Zusammenhang mit der Erschießung von A. W. vor?
Wenn ja, welche?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, gegen wen die
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Ermittlungsverfahren eingeleitet hat?
a) Aufgrund welcher Ausgangspunkte bzw. Verdachtsmomente wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung das Ermittlungsverfahren eingeleitet?
b) Wurden auch gegen Angehörige des türkischen Militärs Ermittlungen
wegen des Verdachtes der Tötung von A. W. eingeleitet?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom o. g. Funkverkehr in
Zusammenhang mit dem Tod von A. W.?
Wenn ja, sind die zuständigen türkischen Behörden hierzu um eine
Stellungnahme gebeten worden?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den in der AP-Meldung
aufgeführten Augenzeugenbericht der Nationalen Befreiungsarmee
Kurdistans (ARGK) über die Erschießung von A. W. durch türkische
Offiziere?
a) Wenn ja, wurde von den zuständigen türkischen Behörden hierzu eine
Stellungnahme angefordert?
b) Wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Stellungnahme
anzufordern?
5. Ist im Zusammenhang mit dem Tod von A. W. ein Rechtshilfeersuchen
an die türkische Regierung gestellt worden?
Wenn ja, wann und an welche Stelle?
Gibt es diesbezüglich ggf. eine Antwort der türkischen Regierung?
Wenn nein, wird eine Antwort mit Nachdruck eingefordert?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß im Zusammenhang mit
der Erschießung von A. W. eine internationale Untersuchungskommission
von Privatpersonen mit Sitz in München ins Leben gerufen wurde, um die
Todesumstände von A. W. aufzuklären?
a) Wenn ja, gibt es eine Zusammenarbeit mit dieser
Untersuchungskommission?
Wenn nein, warum nicht?
b) Gibt es vor dem Hintergrund der in den Pressemeldungen genannten
Beweise eigene Überlegungen, eine Untersuchungskommission ins Leben zu
rufen?
c) In welchem Rahmen wird die Untersuchungskommission ggf. ihre
Arbeit ansetzen?
d) Welche Personen werden dieser Untersuchungskommission ggf.
angehören?
Bonn, den 16. Februar 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

24.02.1999 nnnn

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