Vom 26. September 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
4147
14. Wahlperiode
26. 09. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Liste des Bundeskriminalamtes mit Gefährdungshinweisen über Teilnehmer an
einer Demonstration gegen Rechtsextremismus
Nach einem Bericht der „tageszeitung“ (taz Hamburg) vom 18. September
2000 sollen am 16. September 2000 Teilnehmer einer Demonstration gegen
einen für den gleichen Tag angekündigten Aufmarsch von Neonazis in Neu-
münster von der Polizei aufgrund von Fahndungsbefehlen aus dem Bundes-
kriminalamt (BKA) vorübergehend inhaftiert worden sein. Die Demonstration
der Neonazis, darunter Personen, die wegen zum Teil erheblicher Straftaten
(schwere Körperverletzung, versuchte Tötung) vorbestraft waren, verlief dage-
gen von der Polizei unbehelligt.
Wörtlich heißt es in dem Bericht der Zeitung über die mit BKA-Listen begrün-
deten Festnahmen: „,Bei meiner Festnahme‘, so ein Gegendemonstrant zur taz
Hamburg, ,wurde mir mitgeteilt, dass ein Fahndungsbefehl gegen mich be-
stehe.‘ Die Beamten hätten auf ein Fax des Bundeskriminalamtes verwiesen,
auf dem Namen von ,gewaltbereiten Antifaschisten aus Hamburg standen‘. Sie
seien angewiesen worden, gegen diese per Platzverweis oder Ingewahrsam-
nahme einzuschreiten. Auf Nachfrage wollte die Polizeileitstelle Neumünster
,keinen Kommentar‘ dazu abgeben. Insgesamt nahm die Polizei 101 Personen
vorläufig fest und leitete 17 Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Beamte
ein.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass das BKA zu der oben genannten Demonstration in Neu-
münster Namen von sog. „gewaltbereiten Antifaschisten“ an die örtlichen
Polizeikräfte übermittelt hat?
Wenn ja,
– aufgrund welcher Dateien wurden diese Listen gefertigt,
– auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese Dateien seit wann an-
gelegt und wie viele Personen sind dort aufgrund welcher Verdachts-
momente erfasst,
– wie lange werden die Daten von Personen in diesen Dateien gespeichert,
– wer trifft aufgrund welcher Kriterien die Entscheidung, diese Personen-
daten an örtliche Polizeikräfte weiterzuleiten?
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2. Hat das BKA bei Weiterleitung der oben genannten Daten an die Polizei-
kräfte in Neumünster eine pauschale Ingewahrsamnahme der genannten
Personen angeregt und wenn ja, welche gesetzliche Grundlage erlaubt dem
BKA nach Meinung der Bundesregierung, eine solche Aufforderung an ört-
liche Polizeikräfte zu richten?
3. Wurden im Zusammenhang mit der Demonstration in Neumünster seitens
des BKA auch Daten von gewaltbereiten bzw. vorbestraften Neonazis an die
örtlichen Polizeikräfte übermittelt?
Wenn ja,
– in welchen Dateien speichert das BKA seit wann diese Daten,
– war mit dieser Übermittlung ebenfalls eine Aufforderung zur Ingewahr-
samnahme dieser Personen verbunden?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 22. September 2000
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion