BT-Drucksache 14/4108

Arbeit der "Zuwanderungskommission"

Vom 18. September 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4108

14. Wahlperiode

18. 09. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Arbeit der „Zuwanderungskommission“

Der Bundesminister des Innern hat am 12. Juli 2000 die Einsetzung einer
„unabhängigen Zuwanderungskommission“ bekannt gegeben. Am 31. August
2000 teilte das Bundesministerium des Innern die Ernennung des türkisch-
stämmigen Hamburger Unternehmers Vural Öger zum Kommissionsmitglied
mit. Die Zusammensetzung der Kommission und das bisher über die Ziel-
setzung bekannt gewordene werfen viele Fragen auf.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Warum ist in der so genannten „Zuwanderungskommission“ (im Folgenden:
Kommission) bis auf Vural Öger kein einziges Mitglied selbst Migrantin
oder Migrant?

2. Warum ist in der Kommission keine außerkirchliche Nichtregierungsorgani-
sation

– von Migrantinnen und Migranten,

– aus der Arbeit mit Flüchtlingen

vertreten?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in die Arbeit der Kommission
der wertvolle Sachverstand von Migrantinnen und Migranten sowie von
Organisationen, die in der Arbeit mit ausländischen Flüchtlingen erfahren
sind, angemessen einfließt?

4. Warum hat die Bundesregierung eine solche Kommission eingerichtet und
nicht entsprechende Beratungen in parlamentarischen Gremien angeregt?

5. Wann wird die Kommission ihre Arbeit abschließen?

6. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Empfehlungen der
Kommission dem Deutschen Bundestag so rasch wie möglich vorliegen und
von diesem angemessen beraten werden können?

7. Wie ist die Aussage in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des
Innern vom 12. Juli 2000 zu verstehen, die Kommission sei „berufen, nach
Wegen zu suchen, um die de facto bestehende Verknüpfung zwischen Asyl-
verfahren und Zuwanderung im Rahmen des rechtlich Möglichen aufzu-
lösen“?
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Soll nach Ansicht der Bundesregierung

– das Grundrecht auf Asyl zur Debatte gestellt werden?

Wenn ja: Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in einer sol-
chen Debatte den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland aus den internationalen Instrumenten des
Flüchtlingsschutzes (unter anderem Genfer Flüchtlingskonvention, UN-
Folterverbotskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention) zu?

– die Kommission über Einzelheiten des Asylverfahrens diskutieren?

8. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Kommission bei
ihren Beratungen auch die Entwicklung auf der Ebene der Europäischen
Union berücksichtigen müssen?

Berlin, den 18. September 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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