BT-Drucksache 14/4060

Mobilfunk und Elektrosmog

Vom 8. September 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4060
14. Wahlperiode 08. 09. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva-Maria Bulling-Schröter,
Dr. Ruth Fuchs, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Mobilfunk und Elektrosmog

Das Aufstellen von Sendemasten für Mobilfunkanlagen hat schon in der Vergan-
genheit bei vielen Menschen zu Ängsten und Unruhe geführt, weil gesundheit-
liche Schäden durch elektromagnetische Felder befürchtet werden. Wissenschaft
und Forschung konnten bisher keine eindeutigen Kriterien dafür liefern, ab
welchen Grenzwerten solche Schädigungen definitiv ausgeschlossen werden
können. Bundesumweltminister Jürgen Trittin machte anlässlich des Forums
„Elektrosmog“ im Oktober 1999 in Bonn darauf aufmerksam, dass es offenbar
unzureichende Beteiligungsmöglichkeiten der anwohnenden Bevölkerung für
die Planung und Realisierung von Mobilfunkanlagen gibt. Laut „Wirtschaftswo-
che“ Nr. 34 vom 17. August 2000 ist für den Aufbau der neuen UMTS-Netze die
Installation von insgesamt 80 000 bis 120 000 neuen Sendeanlagen notwendig.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie viele Sendeanlagen gibt es für die bisherigen Mobilfunknetze in der
Bundesrepublik Deutschland und wie viele von ihnen stehen in unmittelba-
rer Nähe von Wohngebieten?

2. Wie viele Sendeanlagen müssen nach Informationen der Bundesregierung
für die neuen UMTS-Netze neu errichtet werden?

3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des ge-
genwärtigen Standes der wissenschaftlichen Erforschung und Bewertung
möglicher gesundheitlicher Gefahren durch bereits existierende Mobilfunk-
anlagen sowie durch deren weiteren Ausbau für die UMTS-Technologie?

4. Welche wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten, Untersuchungen und
Studien hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefährdungen bilden der-
zeit die Grundlage für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung in
Bezug auf die Festlegung von Strahlungsgrenzwerten?

5. Fördert die Bundesregierung selbst aktiv industrieunabhängige Forschungs-
aktivitäten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, um welche Art von Forschung zu welchen Themen handelt es sich?

6. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Umweltverbände Bund
für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU), mindestens ein Prozent des Erlöses aus der Verstei-
gerung der UMTS-Lizenzen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen
der UMTS-Technologie in von der Industrie unabhängigen Forschungspro-
jekten zu untersuchen?

Wie begründet sie ihre Haltung?

Drucksache 14/4060 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien oder Untersuchungen
bekannt, nach denen die derzeit im Mobilfunk zulässigen und verwendeten
niederfrequent gepulsten Hochfrequenzen die menschliche Gesundheit
schädigen könnten?

Wenn ja, wie bewertet sie diese Untersuchungen und welche Schlussfolge-
rungen zieht sie daraus?

8. Inwieweit unterscheiden sich die neu zu errichtenden Anlagen von den bis-
herigen in der Stärke ihrer elektromagnetischen Felder und einem möglichen
Gefährdungspotential für die menschliche Gesundheit?

9. Sieht die Bundesregierung Gründe, Vorschriften darüber zu erlassen, dass
die neu zu errichtenden Sendeanlagen nicht in der unmittelbaren Nähe von
Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Wohngebieten errichtet wer-
den dürfen?

Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Regeln gelten derzeit für die Planung, Genehmigung und Realisie-
rung von Sendeanlagen, und welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Be-
völkerung gibt es dabei?

11. Plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Regeln einschließlich der
Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung?

Wenn nein, warum nicht?

12. Erwägt die Bundesregierung, die erlaubten Grenzwerte im Sinne eines vor-
sorglichen Handelns abzusenken?

Wenn nein, warum nicht?

13. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien soll das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie Regelungen zum Schutz von Personen in elekt-
romagnetischen Feldern nach § 12 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (Bundesrats-
drucksache 464/2000) treffen?

14. Welche Maßnahmen kennt die Bundesregierung und welche Maßnahmen er-
wägt sie zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern per
Rechtsverordnung nach § 12 des FTEG-Entwurfs zu treffen?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die in der ARD-Sendung „Report“ vom
22. August 2000 vorgelegten ersten Ergebnisse einer wissenschaftlichen Un-
tersuchung im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums, nach denen
sich Tiere auf Höfen in der Nähe von Mobilfunkanlagen signifikant anders
als Tiere auf Höfen ohne Strahlungseinfluss verhalten, und nach denen die
Zahl der Missbildungen bei Rinderbeständen in der Nähe von Mobilfunk-
stationen erheblich höher als auf Höfen ohne Mobilfunkstrahlung ist?

16. Wie ist der derzeitige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Ge-
sundheitsgefahren durch das Telefonieren mit Mobilfunkgeräten?

Berlin, den 5. September 2000

Gerhard Jüttemann
Eva-Maria Bulling-Schröter
Dr. Ruth Fuchs
Rolf Kutzmutz
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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