BT-Drucksache 14/402

Ehrenamt und Arbeitslosigkeit

Vom 22. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/402 vom 22.02.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Ehrenamt und Arbeitslosigkeit
=

22.02.1999 - 402

14/402

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Riegert, Erika Reinhardt, Marie-Luise Dött, Anke
Eymer,
Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Hartmut
Koschyk,
Werner Lensing, Walter Link (Diepholz), Christa Reichard (Dresden),
Katherina Reiche, Anita Schäfer, Werner Siemann, Bärbel Sothmann, Gert
Willner, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Ehrenamt und Arbeitslosigkeit

Für arbeitslose Bürgerinnen und Bürger eröffnen ehrenamtliche
Tätigkeiten ein breites, vielseitiges und sinnvolles Aufgabenfeld, in
das sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nutzbringend für sich und
andere einbringen können. Ehrenamtliche Tätigkeit hilft die
Perspektivlosigkeit Arbeitsloser zu überwinden. Dies ist wichtig für
Bürgerinnen und Bürger, die seit längerer Zeit arbeitslos sind. Die
Gesellschaft ist in hohem Maße auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen.
Es besteht deshalb ein weitgehender Konsens, diese soweit wie möglich
zu fördern.
Das Arbeitsförderungsgesetz sieht Einschränkungen des ehrenamtlichen
Engagements Arbeitsloser vor, weil bei einer Überschreitung der
Wochenstundengrenze von 15 Stunden oder bei nicht täglicher
Verfügbarkeit des Arbeitslosen das Arbeitslosengeld bzw. die
Arbeitslosenhilfe gestrichen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Zahl der
Arbeitslosen ist, die ehrenamtlich tätig sind?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang
Bürgerinnen und Bürger, die langfristig arbeitslos sind, ehrenamtlich
tätig sind?
Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem zeitlichen Umfang?
3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Frauen und Männer der in den
Fragen 1 und 2 genannten Betroffenen?
4. Sieht die Bundesregierung in der ehrenamtlichen Tätigkeit
Arbeitsloser die Möglichkeit, die Vermittlungsfähigkeit zu verbessern
und damit die Chancen für eine Wiedereingliederung Arbeitsloser in den
Arbeitsmarkt zu vergrößern?
5. Sieht die Bundesregierung in der aktiven ehrenamtlichen Mitwirkung
arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger bei Auslandseinsätzen im
karitativen oder entwicklungspolitischen Bereich eine mangelnde
Verfügbarkeit, die die Streichung des Arbeitslosengeldes bzw. der
Arbeitslosenhilfe bewirken kann?
Falls ja, könnte eine verbindliche Absprache, daß der Einsatz im Falle
einer erfolgreichen Vermittlung beendet wird, Abhilfe schaffen?
6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Arbeitslose ein
ehrenamtliches Engagement unterließen, um die Zahlung von
Arbeitslosengeld nicht zu gefährden?
7. Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Gesetzesänderung
hinzuwirken, die den Ausnahmetatbestand der Nichtverfügbarkeit bei der
Kinder- und Pflegebedürftigenbetreuung auf weitere ehrenamtliche
Tätigkeiten ausdehnt, und wenn ja, für welche ehrenamtlichen Bereiche
und in welchem zeitlichen Rahmen sollte dies sein?
8. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ehrenamtlich
tätigen Arbeitslosen das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe
vom Arbeitsamt verweigert wurde, weil die ehrenamtliche Tätigkeit mehr
als 15 Stunden pro Woche betrug?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf die Änderung des
Arbeitsförderungsgesetzes mit dem Ziel hinzuwirken, die zeitliche
Befristung im Arbeitsförderungsgesetz für ehrenamtliche Tätigkeiten
aufzuheben und durch eine individuelle Prüfung im Einzelfall zu
ersetzen?
Bonn, den 22. Februar 1999
Klaus Riegert
Erika Reinhardt
Marie-Luise Dött
Anke Eymer
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Hartmut Koschyk
Werner Lensing
Walter Link (Diepholz)
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Anita Schäfer
Werner Siemann
Bärbel Sothmann
Gert Willner
Benno Zierer
Dr. Wolfgang Schäuble,
Michael Glos und Fraktion

22.02.1999 nnnn

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