Vom 17. August 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
4007
14. Wahlperiode
17. 08. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Möglichkeiten einer „freiwilligen“ Rückkehr nach Afghanistan (Nachfrage)
Auf die ursprüngliche Kleine Anfrage mit dem o. g. Titel (Drucksache 14/3881)
hat die Bundesregierung am 27. Juli 2000 unter anderem geantwortet, eine
„freiwillige“ Rückkehr nach Afghanistan sei grundsätzlich möglich, „faktisch
jedoch sehr erschwert“. Es wird dann auf offene Landverbindungen zwischen
Afghanistan und Pakistan bzw. Turkmenistan verwiesen, ebenso auf die
Passierbarkeit der Grenze zum Iran (Antwort: Drucksache 14/3944).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass Pakistan regelmäßig den Transit über sein Hoheitsgebiet
nach Afghanistan nicht genehmigt und keine entsprechenden Visa erteilt?
2. Trifft es zu, dass die Behörden in Turkmenistan Visa nur in Ausnahmefällen
erteilen und ein früherer Versuch, von Deutschland aus eine Rückkehr nach
Afghanistan über Turkmenistan zu organisieren, gescheitert ist?
3. Trifft es zu, dass der Iran Transitvisa allenfalls nach sehr langen Verfahren
und nur dann erteilt, wenn durch den UNHCR oder eine andere Stelle aus-
drücklich garantiert wird, dass es sich im konkreten Fall ausschließlich um
eine Transitreise handelt?
Berlin, den 17. August 2000
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion