BT-Drucksache 14/3931

Vorwürfe gegen den "Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V."

Vom 24. Juli 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3931

14. Wahlperiode

24. 07. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der F.D.P.

Vorwürfe gegen den „Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“

Nach Presseberichten (Focus Nr. 29/2000 und Nr. 30/2000) liegen dem Bun-
deskriminalamt (BKA) Informationen vor, wonach der „Verein Iranische
Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ in illegale Machenschaften verwickelt sein
soll. Der Verein habe staatliche Hilfen in Millionenhöhe teilweise illegal erhal-
ten und diese Gelder unter anderem zum Waffenkauf verwendet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass das BKA Erkenntnisse über den „Verein Iranische Flücht-
lingskinderhilfe Köln e.V.“ gewonnen hat, und wenn ja, unter welchen Ge-
sichtspunkten wurden diese Erkenntnisse gesammelt?

2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Vorstand und Mitglieder des
Vereins?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass gezielt Kinder von Ange-
hörigen der Volksmodjahedin Iran aus ihren Familien ausgegliedert, nach
Deutschland geschleust und als vermeintliche Waisen- bzw. Flüchtlingskin-
der in organisationseigenen Kinderheimen untergebracht werden, um der
Organisation staatliche finanzielle Mittel in in erheblichem Maße zuzufüh-
ren?

4. Trifft es nach Erkenntnis der Bundesregierung zu, dass der „Verein Iranische
Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ in diese Vorgänge involviert ist und sogar
eigens für diesen Zweck im Jahre 1993 gegründet wurde?

5. Ist es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zutreffend, dass durch die
Organisation der Volksmodjahedin, gegebenenfalls unter Beteiligung des
„Vereins Iranische Flüchtlingskinder Köln e.V.“, Tatsachen auf Grund von
gefälschten Dokumenten oder Sachverhalten geschaffen werden, die die Er-
langung staatlicher Gelder und Spenden, die Anerkennung im Asylverfah-
ren sowie Schleusungen ermöglichen?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe auf
diese Weise staatliche Hilfe erlangt worden sind?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchem finanziellen Um-
fang der „Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ bisher mit öf-
fentlichen Mitteln gefördert wurde?
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8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob dem „Verein Iranische Flüchtlingskin-
derhilfe Köln e.V.“ ausgezahlte öffentliche Mittel für Waffenkäufe verwen-
det worden sind?

9. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass der „Verein Iranische
Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ von ihm betreute Kinder misshandelt hat?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über pflichtwidriges Verhalten
von Beamten oder sonstigen öffentlichen Bediensteten in diesem Zusam-
menhang vor?

11. Ist der Bundesregierung eine Tätigkeit von Bundes- oder Landespolitikern
für den „Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.“ bekannt?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Zusammenhang mit
den Vorwürfen gegen den „Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln
e.V.“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind?

13. Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erkenntnis-
sen des BKA bezüglich des „Vereins Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln
e.V.“ zu ziehen?

Berlin, den 24. Juli 2000

Jürgen Koppelin
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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