BT-Drucksache 14/391

zu dem GE - Drs. 14/15 (PDS) - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe (Erstes Arbeitslosenhilfe-Korrekturgesetz - 1. Alhi-KG)

Vom 22. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/391 vom 22.02.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der
PDS 14/15 eines Ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen im
Recht der Arbeitslosenhilfe =

22.02.1999 - 391

14/391

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner
und der Fraktion der PDS
- Drucksache 14/15 -
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Korrektur von Fehlentwicklungen
im Recht der Arbeitslosenhilfe
(Erstes Arbeitslosenhilfe-Korrekturgesetz - 1. Alhi-KG)

A. Problem
Nach Auffassung der einbringenden Fraktion hat es in den letzten Jahren
im Recht der Arbeitslosenhilfe verschiedene Fehlentwicklungen gegeben,
die einer politischen Kurskorrektur bedürfen. Im Vorgriff auf eine
grundlegende Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe wird mit dem
Gesetzentwurf vorgeschlagen, die geltende gesetzliche Regelung, wonach
der jährliche Anpassungsfaktor für das Bemessungsentgelt der
Arbeitslosenhilfe vermindert wird, ersatzlos zu streichen.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Mehrheit im Ausschuß
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Bei Inkrafttreten des Gesetzentwurfs würden Kosten in Höhe von ca. 200
Mio. DM im ersten Jahr und ca. 800 Mio. DM in den Folgejahren
entstehen.

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/15 abzulehnen.
Bonn, den 11. Februar 1999
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Doris Barnett Dirk Niebel
Vorsitzende Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Dirk Niebel
I. Beratungsverlauf
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/15 ist in der 9. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 20. November 1998 an den Ausschuß für Arbeit
und Sozialordnung zur federführenden Beratung und an den Ausschuß für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den
Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Dezember 1998 beraten und mit den
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS
bei einer Enthaltung aus der Fraktion der SPD empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat den Gesetzentwurf in
seiner 4. Sitzung am 26. November 1998 beraten. In seiner 9. Sitzung am
27. Januar 1999 hat er die Beratung fortgesetzt und abgeschlossen. Im
Ergebnis der Beratungen wurde der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS
abgelehnt.
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 14/15
Der Gesetzentwurf geht davon aus, daß die im Gesetz zur Reform des
Rechts der Arbeitslosenhilfe enthaltene Regelung der jährlichen
Absenkung des Bemessungsentgelts für die Arbeitslosenhilfe nicht die
erhofften Wirkungen - eine Verminderung der Zahl der
Langzeitarbeitslosen - entfaltet hat. Durch die ersatzlose Streichung
des § 201 SGB III soll der alte gesetzliche Zustand wiederhergestellt
werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 14/15 verwiesen.
III. Ausschußberatungen
Einig war sich der Ausschuß darüber, daß die anhaltend hohe
Arbeitslosigkeit als zentrales Problem der Bundesrepublik Deutschland
konsequent bekämpft werden muß. Gestritten wurde darüber, ob der
Gesetzentwurf diesem Ziel förderlich sein könnte.
Die Mitglieder der Fraktion der PDS erklärten, die jährliche Absenkung
des Bemessungsentgelts, und damit der Höhe der Arbeitslosenhilfe,
entspreche einer Umverteilung der Kosten vom Bund auf die
Sozialhilfekosten der Kommunen. Für die Betroffenen sei die jet-
zige Regelung eine Armutsfalle.
Die Mitglieder der Fraktion der SPD vertraten die
Ansicht, daß der Gesetzentwurf der PDS zwar Vor-
stellungen enthalte, wie sie teilweise auch die SPD vertrete. Er sei
jedoch als Einzelmaßnahme nicht geeignet, die Arbeitslosigkeit zu
bekämpfen. Dies sei nur im Rahmen eines größeren Reformpaketes, wie es
die
Koalition plane, möglich. Das von der Koalition vor-
gesehene SGB III-Vorschaltgesetz werde eine solche Regelung, wie sie im
Gesetzentwurf der PDS stehe, nicht enthalten.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU verwie-
sen auf ihr Vorhaben, ein eigenes Konzept zur Verbes-
serung der Situation auf dem Arbeitsmarkt vorzulegen. Das
Arbeitsförderungs-Reformgesetz habe sich in der Praxis weitestgehend
bewährt und auf dem Arbeitsmarkt viele positive Effekte hervorgerufen.
Wichtig sei es, eine
Brücke zum ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies
leiste der Gesetzentwurf nicht. Er werde deshalb abgelehnt.
Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN teilten die in dem Gesetzentwurf enthaltene Kritik an dem noch
von der alten Koalition verabschiedeten Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz.
Der vorgelegte Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, könne
aber wegen der geplanten grundsätzlichen Neuordnung des Rechts der
Arbeitsförderung nicht unterstützt werden.
Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. betonten, daß sich durch die
Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze die Motivation von
Langzeitarbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, dramatisch erhöht habe.
Der Dschungel von etwa 146 verschiedenen Sozialleistungen müsse
gelichtet und nicht ausgeweitet werden, daher handele es sich bei der
Absenkung um einen ersten Schritt zur Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Bonn, den 11. Februar 1999
Dirk Niebel
Berichterstatter

22.02.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.