BT-Drucksache 14/3852

Änderung der Richtlinien beim Kinder- und Jugendplan

Vom 4. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3852
14. Wahlperiode 04. 07. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Eichhorn, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach,
Klaus Holetschek, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Marie-Luise Dött, Anke
Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Walter Link (Diepholz), Erich Maaß (Wilhelmshaven),
Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Dorothea Störr-Ritter, Gerald Weiß
(Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU

Änderung der Richtlinien beim Kinder- und Jugendplan

Im Mittelpunkt der jugendpolitischen Förderung des Bundes steht der Kinder-
und Jugendplan (KJP). Durch den Einsatz dieser Mittel werden geeignete Rah-
menbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur von Trägern der freien
Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene geschaffen und gesichert. Tausende
von Veranstaltungen zur Fortbildung von Mitarbeitern, die Erarbeitung von
Konzeptionen der Kinder- und Jugendhilfe und die Durchführung von Modell-
vorhaben werden so finanziert.

In jüngster Zeit sorgen Pläne der Bundesregierung, die Richtlinien für den Kin-
der- und Jugendplan zu überarbeiten, für Diskussionen bei den Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe, die sich für ihre Arbeit sowohl unter finanziellen als
auch insbesondere unter organisatorischen Gesichtspunkten Planungssicherheit
erhoffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung resp. das federführende Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) mit der
Überarbeitung der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Überarbeitung der KJP-
Richtlinien im Haushaltsjahr 2001 und danach keine quantitativen Auswir-
kungen auf die Ausgestaltung der einschlägigen Haushaltsstellen im Etat
des BMFSFJ hat?

3. Verfolgt die Bundesregierung mit der Richtliniennovelle die Absicht, einen
Vorrang der Maßnahmen- vor der Personalförderung festzuschreiben?

Wenn ja, warum und mit welchen dadurch verursachten Mehrkosten für die
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe rechnet sie?

4. Weshalb hat die Bundesregierung die Träger der Kinder- und Jugendhilfe
mit dem Versand des Richtlinienentwurfs am 13. April 2000 zu einer Anhö-
rung am 4. Mai 2000 geladen, ohne dass den Verbänden hierbei eine Mittei-
lung über das geplante Vorgehen gemacht wurde?

Drucksache 14/3852 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

5. Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, die Novelle der KJP-
Richtlinie zum 1. Januar 2001 in Kraft zu setzen und wie sieht bis dorthin
der weitere Beratungsverlauf aus?

6. Wie und mit welchen Kompetenzen werden die freien Träger an den weite-
ren Beratungen der Novelle beteiligt?

7. Warum will die Bundesregierung die Kompetenzen des Bundesjugendku-
ratoriums beschneiden und statt dessen neue Arbeitsgruppen einsetzen?

8. Wie sieht die Organisation und Besetzung dieser Arbeitsgruppen aus?

9. Haben die freien Träger Mitbestimmungsrechte bei inhaltlichen Entschei-
dungen, bei der Besetzung und Organisation der Arbeitsgruppen?

10. Betrachtet es die Bundesregierung als Verwaltungsvereinfachung, wenn
die Durchführung von Fördermaßnahmen aus dem KJP-Programm „Inter-
nationale Jugendarbeit“ und „Bauprogramm“ vom BMFSFJ auf das Bun-
desverwaltungsamt übertragen wird, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass das Bundesverwaltungsamt notwendigerweise andere Maßstäbe in der
Beurteilung von Verwendungsnachweisen anlegt als das federführende
Bundesministerium?

11. Kann die Bundesregierung inzwischen über die zukünftige Konzeption des
Programms „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen
Brennpunkten (E & C)“ Auskunft geben, nachdem die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 31 der Abg. Ingrid Fischbach
(CDU/CSU) vom 10. März 2000 (Drucksache 14/2953) angekündigt hat,
die Ergebnisse der Anhörung von Trägern freier Jugendhilfe, Ländern und
Kommunalen Spitzenverbänden aufzubereiten und in die weitere Gestal-
tung des Programms E & C einzubeziehen?

12. Wann und in welcher Form will die Bundesregierung die gesetzlichen
Grundlagen schaffen, dass der im Richtlinienentwurf vom 10. Mai 2000
genannte „Dienst im Ausland mit einer Dauer zwischen 6 und 24 Mona-
ten“ (Abschnitt 4.1) insbesondere sozialversicherungsrechtlich abgesichert
ist?

13. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Infrastruktur
der freien Träger zu fördern bzw. zu sichern?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Förderung der freien
Träger der Jugendhilfe gemäß § 74 Gesetz zur Neuregelung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (KJHG) angemessen vor allem dann erfolgt, wenn
den freien Trägern Planungssicherheit und angemessene Förderbedingun-
gen für den Aufbau bzw. die Aufrechterhaltung ihrer Infrastruktur ermög-
licht wird?

15. Was versteht die Bundesregierung in Punkt III, 3 der Richtliniennovelle
unter dem Begriff „Fördervereinbarungen, die über einen Zuwendungsbe-
scheid hinausgehen“?

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass Fördervereinba-
rungen einer dringend benötigten Planungssicherheit zuwiderlaufen und
Freiräume für Willkür-Entscheidungen öffnen?

16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zukünftig der „Medien-
kompetenz“ eine besondere Bedeutung zukommen wird?

Wenn ja, wäre dann nicht die Aufnahme der „Medienkompetenz“ unter
„Aufgaben von besonderer Bedeutung“ sinnvoller und aussagekräftiger als
die Aufnahme unter „Förderziele“?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3852

17. Wie begründet die Bundesregierung die Maßnahme, Jugendverbände nur
noch dann zu fördern, wenn der Bundesverband und mindestens acht (bis-
her fünf) Landesverbände von den zuständigen obersten Landesjugendbe-
hörden anerkannt und der Bundesverband mindestens 5000 (bisher 3000)
Mitglieder unter 27 Jahren nachweist?

Widerspricht diese Aufstockung nicht den aktuellen Entwicklungen im
Verbands- und Vereinswesen allgemein?

18. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Bereich der politischen Bil-
dung?

Welche Aufgaben fallen zukünftig auf die zentralen Fachorganisationen
und -einrichtungen?

19. Wie begründet die Bundesregierung die Herausnahme der studentischen
Verbände aus den Förderzielen?

20. Denkt die Bundesregierung an eine Beteiligung der Verbände bei der Kon-
zipierung der Formblätter bezüglich Antragstellung, Verwendungsnach-
weis und Mitteilungen?

21. Ist von Seiten der Bundesregierung daran gedacht, eine Bearbeitung dieser
Formblätter durch die Verbände im Rahmen der EDV zu ermöglichen?

Berlin, den 4. Juli 2000

Maria Eichhorn
Thomas Dörflinger
Ingrid Fischbach
Klaus Holetschek
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Marie-Luise Dött
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Walter Link (Diepholz)
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Hans-Peter Repnik
Heinz Schemken
Dorothea Störr-Ritter
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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