BT-Drucksache 14/3842

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/3118, 14/3553, 14/3808- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Vom 4. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3842
14. Wahlperiode 04. 07. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Wolfgang Dehnel,
Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk,
Ingrid Fischbach, Klaus Holetschek, Walter Link (Diepholz), Hans-Peter Repnik,
Dorothea Störr-Ritter, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz
und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/3118, 14/3553, 14/3808 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung besondere Maß-
nahmen zur Verbesserung des Bundeserziehungsgeldes festgeschrieben. Der
nun vorliegende Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Ankündigungen und
den Erwartungen der Familien zurück. Die von den Bürgerinnen und Bür-
gern und auch von den für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Län-
dern erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist nicht erfolgt. Mit der Budget-
regelung wurde erneut der Beratungsbedarf für die Antragstellung erhöht
und die Berechenbarkeit der zu erwartenden Zahlungen für die Bürgerinnen
und Bürger erschwert. Ebenso wurde auf die von vielen Verbänden gefor-
derte Neubenennung des Erziehungsurlaubes verzichtet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

1. den Begriff „Erziehungsurlaub“ durch „Familienzeit“ zu ersetzen,

2. im Bundeserziehungsgeldgesetz ein einstufiges Antragsverfahren einzu-
führen, damit Eltern für den gesamten Leistungszeitraum nur einen An-
trag stellen müssen,

3. für die Berechnung von gekürztem Erziehungsgeld das Einkommen aus
dem vorletzten Kalenderjahr heranzuziehen, um die aufwändige und un-
sichere Einkommensprognose abzulösen,

Drucksache 14/3842 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. das Änderungsgesetz so zu gestalten, dass keine Familien schlechter ge-
stellt werden als bisher.

Berlin, den 4. Juli 2000

Dr. Maria Böhmer
Maria Eichhorn
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Klaus Holetschek
Walter Link (Diepholz)
Hans-Peter Repnik
Dorothea Störr-Ritter
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Begründung

Zu Nummer 1

Der Begriff Erziehungsurlaub wird zunehmend als irreführend kritisiert, da die
mit ihm verbundenen Assoziationen der Erziehungsleistung der Eltern von
Säuglingen und Kleinkindern nicht gerecht wird.

Zu Nummer 2

Das derzeitige zweistufige Antragsverfahren erfordert für jedes Leistungsjahr
des Erziehungsgeldes einen eigenen Antrag. Da die Antragstellung für die
Eltern und die Behörden mit erheblichem Aufwand verbunden ist, sollte das
Verfahren auf ein einstufiges reduziert werden.

Zu Nummer 3

Die derzeit vorgeschriebene Einkommensprognose ist sehr aufwändig und führt
trotzdem nicht selten zu ungerechten Ergebnissen. Auch der Rückgriff auf das
vorletzte Jahreseinkommen entspricht bei weitem nicht immer dem aktuellen
Einkommen, aber die Berechnung ist einfach und zuverlässig. Eltern können
bei der Entscheidung für einen Erziehungsurlaub selbst mit Sicherheit feststel-
len, wie viel Erziehungsgeld für diesen Zeitraum zur Verfügung steht. Damit
haben sie Planungssicherheit und eine stabile Entscheidungsgrundlage für die
Festlegung des Erziehungsurlaubes.

Zu Nummer 4

Die Erhöhung der Minderungsquote von 40 auf 50 % führt trotz der erhöhten
Einkommensgrenzen für einige Familien zu einer Schlechterstellung im Ver-
gleich zum bestehenden Recht. Diese Tatsache ist für ein Gesetz, das als we-
sentliche Leistungsverbesserung angekündigt wurde, nicht hinnehmbar.

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