BT-Drucksache 14/3816

Internet und Öffentlichkeit des staatlichen Handelns

Vom 4. Juli 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

04. 07. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Norbert Röttgen,
Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Sylvia Bonitz,
Renate Diemers, Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Erich Maaß
(Wilhelmshaven), Elmar Müller (Kirchheim), Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik,
Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte,
Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Internet und Öffentlichkeit des staatlichen Handelns

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft der Medien in
Wirtschaft und Gesellschaft – Deutschlands Weg in die Informationsgesell-
schaft“ hat in ihrem Schlussbericht im Kapitel „Bürger und Staat 21“ folgende
Empfehlung abgegeben:

„Die neuen Medien bieten besonders über das Internet für Parlamente, Regie-
rungen und Verwaltungen auf allen Ebenen neue Möglichkeiten, Bürger schnell
und unmittelbar zu informieren und das eigene Handeln transparenter zu ma-
chen. Für die Bürger bieten sich neue Möglichkeiten der gezielten unmittelba-
ren Information. Das Informationsangebot aller öffentlichen Stellen sollte daher
rasch ausgeweitet und vervollständigt werden.“

Eine umfassende und benutzerfreundliche Darstellung von Informationen im
Internet durch alle staatlichen und kommunalen Einrichtungen ist eine große
Chance, staatliches Handeln verständlicher und durchschaubarer zu machen.
Gleichzeitig werden wichtige Anreize zur Internetnutzung geschaffen. Der
Ausbau der Internet-Informationsangebote durch Bund, Länder und Kommu-
nen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Spitzenstellung Deutschlands
auf dem Weg in die Informationsgesellschaft.

In ihrem Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informations-
gesellschaft des 21. Jahrhunderts“ vom September 1999 hat die Bundesregie-
rung allgemeine Aktivitäten für ein besseres Internet-Angebot aller Bundesmi-
nisterien und nachgeordneten Behörden angekündigt. Ziel muss es sein, alle
Dokumente des Bundes, die nach der gegenwärtigen Rechtslage öffentlich zu-
gänglich sind, benutzerfreundlich im Internet zu präsentieren.

Daneben gibt es in Deutschland, anknüpfend an den „Freedom of Information
Act“ der Vereinigten Staaten, eine Diskussion, welche Informationen über
staatliches und kommunales Handeln zusätzlich öffentlich gemacht werden sol-
len. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben Ge-
setze erlassen, die den Zugang der Bürger zu Informationen erweitern sollen.
In den Koalitionsvereinbarungen wird gefordert, auch auf Bundesebene einen
„Freedom of Information Act“ zu erlassen. Im Programm der Bundesregierung
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„Moderner Staat – Moderne Verwaltung – Leitbild und Programm der Bundes-
regierung“ vom 1. Dezember 1999 wird diese Forderung nochmals erwähnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Verwal-
tungsvorschriften und anderes) des Bundes und der EU sind nach Auffas-
sung der Bundesregierung zu beachten bei der Frage, welche Daten und
Informationen Bundesbehörden an die Öffentlichkeit geben dürfen?

2. Welche Daten und Informationen des Bundes sind nach der gegenwärtigen
Rechtslage öffentlich zugänglich?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen Bürgern Daten und
Informationen verweigert wurden?

Wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Ableh-
nungsfälle ein?

Welche Gründe sind für die Ablehnungen maßgeblich?

4. Wurden in den letzten Jahren wegen der Verweigerung des Zugangs zu Da-
ten und Informationen und der Verweigerung von Veröffentlichungen von
Daten und Informationen Gerichtsverfahren gegen Bundesbehörden ange-
strengt?

Wenn ja, wie viele, in welchen Sachgebieten und mit welchem Erfolg?

5. Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen des
Umweltinformationsgesetzes, das 1994 in Kraft getreten ist, bekannt, und
was sagen diese Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls aus?

6. Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Häufigkeit der Informationsge-
suche, die im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes eingegangen sind?

7. Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Auswirkungen der
Landesgesetze „Informationsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Hol-
stein“, „Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz von Brandenburg“
sowie „Berliner Informationsfreiheitsgesetz“ bekannt, und was sagen diese
Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls aus?

8. Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Häufigkeit der Informationsge-
suche, die im Rahmen der in Punkt 7 genannten Gesetze eingegangen sind?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem Umweltinfor-
mationsgesetz und den bereits zitierten Ländergesetzen, und welche Folge-
rung zieht sie aus dieser Beurteilung?

10. Welcher Anteil der nach der gegenwärtigen Rechtslage öffentlich zugängli-
chen Daten und Informationen der Bundesbehörden ist im Internet öffent-
lich einsehbar?

11. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Personal- und Sachauf-
wand für die Internetpräsenz des Bundes insgesamt?

12. Wie hat sich die Informationsnachfrage der Bürger und die Darstellung der
Bundesbehörden seit Einführung der Internetpräsenz des Bundes verän-
dert?

13. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Informations-
nachfrage im Laufe der nächsten Jahre verändern?

14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisherigen rechtlichen
und technischen Möglichkeiten zur Akteneinsicht bei Bundesbehörden
ausreichend sind, das Interesse der Öffentlichkeit zu befriedigen, Trans-
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parenz zu gewährleisten und das staatliche Handeln kontrollierbar zu
machen?

15. In welchem Umfang, in welcher Aufbereitung und in welchem zeitlichen
Rahmen will der Bund mit seinen Behörden das Informationsangebot im
Internet erweitern?

16. Plant die Bundesregierung neue Rechtsvorschriften, um die Möglichkeit
der Bürger und Institutionen auf Akteneinsicht in einem so genannten In-
formationsfreiheitsgesetz zu erweitern?

17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich selbst und ihre nachge-
ordneten Behörden zur elektronischen Darstellung von Daten und Informa-
tionen der Bundesbehörden zu verpflichten?

18. Mit welchen EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen, die aus dem „Grün-
buch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informations-
gesellschaft“ entwickelt werden, ist demnächst zu rechnen, und wie will
die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagieren?

Berlin, den 4. Juli 2000

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Norbert Röttgen
Dr. Norbert Lammert
Bernd Neumann (Bremen)
Renate Blank
Sylvia Bonitz
Renate Diemers
Steffen Kampeter
Hartmut Koschyk
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Elmar Müller (Kirchheim)
Anton Pfeifer
Hans-Peter Repnik
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Erika Schuchardt
Margarete Späte,
Erika Steinbach
Dr. Rita Süssmuth
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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