Vom 4. Juli 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3815
14. Wahlperiode
04. 07. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias,
Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt,
Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen)
und der Fraktion der CDU/CSU
Aktuelle Situation der Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba
Vor kurzem hat die Bundesregierung die bilaterale staatliche Entwicklungszu-
sammenarbeit mit Kuba aufgenommen. Beobachter konstatieren parallel dazu
eine Stagnation bzw. sogar Verschlechterung der dortigen internen Rahmenbe-
dingungen insbesondere im Menschenrechtsbereich. Darüber hinaus hat die ku-
banische Regierung jüngst einem Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung, der
zur Vorbereitung eines dortigen entwicklungspolitischen Engagements der Stif-
tung an einer Konferenz in Havanna teilnehmen wollte, die Einreise verweigert
und eine Zusammenarbeit mit der Stiftung abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Zusagen hat Kuba im Rahmen der Vereinbarung der bila-
teralen staatlichen Zusammenarbeit mit der Bundesregierung dieser im Hin-
blick auf die Beteiligung der kubanischen Bevölkerung an der politischen
Willensbildung, die Beachtung der Menschenrechte durch die kubanische
Regierung und die Rechtsstaatlichkeit in Kuba gegeben?
2. Inwieweit hat die kubanische Regierung derartige Zusagen, sofern sie gege-
ben wurden, bisher konkret verwirklicht?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die kubanische Regie-
rung, mit der die Bundesregierung gerade eben die bilaterale staatliche Ent-
wicklungszusammenarbeit aufgenommen hat, die Zusammenarbeit mit einer
für ihre entwicklungspolitischen Aktivitäten hoch anerkannten Institution wie
der Konrad-Adenauer-Stiftung strikt ablehnt, dem Leiter Internationale Zu-
sammenarbeit der Stiftung die Einreise verweigert und hierfür als Grund an-
gibt, dass Vertreter der Stiftung ihren Aufenthalt in Kuba dazu nutzen würden,
„mit Gruppen kubanischer Dissidenten Proselytismus zu betreiben“?
4. Gedenkt die Bundesregierung hieraus Konsequenzen für die bilaterale staat-
liche Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba zu ziehen?
Berlin, den 28. Juni 2000
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion