BT-Drucksache 14/3809

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3553- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes - Bericht der Abgeordneten Siegrun Klemmer, Dietrich Austermann, Antje Hermenau, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3809
14. Wahlperiode 05. 07. 2000

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/3553, 14/3808 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungs-
geldgesetzes

Bericht der Abgeordneten Siegrun Klemmer, Dietrich Austermann, Antje Hermenau,
Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, angemessene struk-
turelle Verbesserungen beim Erziehungsgeld und Erzie-
hungsurlaub einschließlich einer erleichterten Teilzeitarbeit
während dieser Zeit, notwendige Anpassungen an das euro-
päische Gemeinschaftsrecht sowie redaktionelle Klarstel-
lungen durchzuführen.
Der Gesetzentwurf sieht hierzu insbesondere die folgenden
Maßnahmen vor:
● Erhöhung der Einkommensgrenze und

der Minderungsquote für das Erziehungsgeld
– Die Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmo-

nat für Eltern mit einem Kind steigt von 29 400 DM
auf 32 200 DM (Alleinstehende von 23 700 DM auf
26 400 DM) und der Kinderzuschlag für jedes wei-
tere Kind von 4 200 DM auf 4 800 DM (und danach
stufenweise auf 6 140 DM ab 2003).

– Die Minderungsquote für das Erziehungsgeld bei der
Anrechnung des Einkommens oberhalb der maßgeb-
lichen Einkommensgrenze wird übersichtlicher gere-
gelt und sie erhöht sich im Ergebnis von 40 % auf
50 % (Minderung um den zwölften Teil von 50 % des
die Grenze übersteigenden Einkommens).

– Der monatliche Mindestbetrag des Erziehungsgeldes,
unterhalb dessen Grenze eine Auszahlung entfällt, er-
mäßigt sich von 40 DM auf 20 DM.

Budget-Angebot für das Erziehungsgeld

– Das monatliche Erziehungsgeld von bis zu 600 DM
für bis zu zwei Jahren erhöht sich – im Rahmen einer
neuen Budget-Regelung als familienpolitische Alter-
native – auf monatlich bis zu 900 DM, wenn es ins-
gesamt nur bis zum 12. Lebensmonat in Anspruch
genommen wird und weitere Voraussetzungen erfüllt
sind.

● Änderungen beim Erziehungsurlaub

– Beide Elternteile können u. a. den Erziehungsurlaub,
soweit sie dessen grundsätzliche Voraussetzungen er-
füllen, auch gemeinsam nehmen. Es entfällt die bis-
herige Einschränkung des nur abwechselnd mögli-
chen Erziehungsurlaubs.

● Anpassung an das Recht der Europäischen Union

Im Zuge der Beratungen im federführenden Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind durch Annahme
eines eingebrachten Änderungsantrags Veränderungen vor-
genommen worden. Insbesondere handelt es sich um fol-
gende Punkte:

● Für die Wahlmöglichkeit zwischen dem budgetierten Er-
ziehungsgeld (12 Monate à 900 DM) und dem Bezug bis
zum vierundzwanzigsten Lebensmonat mit je 600 DM
monatlich, die grundsätzlich verbindlich ist, wird eine

Drucksache 14/3809 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Härteklausel eingeführt. In Fällen besonderer Härte kann
nunmehr eine einmalige Änderung zwischen der Wahl
der Erziehungsgeldes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 erfol-
gen.

● Die 19-Stunden-Grenze in § 2 Abs. 2 wird durch die
30-Stunden-Grenze ersetzt. Die neue Grenze unterschei-
det sich damit nicht mehr von derjenigen des Absatzes 1
über die künftig zulässige Teilzeitarbeit von bis zu 30
Stunden in der Woche neben dem Erziehungsgeld.

● Durch die Streichung des § 5 Abs. 1 Satz 2 zur Budget-
grenze entfällt die aufwendige Vergleichsberechnung
zwischen budgetiertem und nicht-budgetiertem Erzie-
hungsgeld.

● Durch die Änderung in § 6 Abs. 6, wonach nur die vor-
aussichtlichen Erwerbseinkünfte im Erziehungsgeldbe-
zug maßgeblich sind, entfällt die aufwendige Vergleichs-
berechnung zwischen den Erwerbseinkünften im
maßgeblichen Kalenderjahr und Lebensjahr.

● Der Erziehungsurlaub kann auf bis zu vier Zeitabschnitte
– vorher drei – verteilt werden.

● Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag
bis zum 1. Juli 2004 einen Bericht über die Auswirkun-
gen der §§ 15 und 16 (Erziehungsurlaub und Teilzeitar-
beit im Erziehungsurlaub) auf Arbeitnehmer bzw. Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie über die ggf.
notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vor-
legen.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsverbes-
serungen führen zu Mehrausgaben in der Größenordnung
von rund 500 Mio. DM. Diese Mehrausgaben werden größ-
tenteils kompensiert, u. a. durch Einsparungen aufgrund der
erhöhten Minderungsquote für das Erziehungsgeld bei Ein-
kommen oberhalb der Einkommensgrenze sowie durch die
Entwicklung der Einkommen im Verhältnis zur nicht dyna-
misierten Einkommensgrenze. Aufgrund des Gesetzent-
wurfs steigen die geschätzten Mehrkosten des Bundes stu-
fenweise bis zum Jahr 2003 auf jährlich 300 Mio. DM an
und die Gesamtkosten des Bundes für das Erziehungsgeld
betragen ab 2001 rund 7,0 Mrd. DM. Unter Berücksichti-
gung eher rückläufiger Geburtenzahlen ergeben sich in den
Folgejahren voraussichtlich sinkende Ausgaben. Zusätzli-
cher Vollzugsaufwand für die öffentliche Haushalte entsteht
allenfalls im Zusammenhang mit den erweiterten Erzie-
hungsurlaubsregelungen für die Arbeitsgerichtsbarkeit; die-
ser ist jedoch nicht feststellbar.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P. für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar. Mehrkosten, die sich aus Änderungsanträgen zum
Gesetzentwurf ergeben, sind im Rahmen des Haushalts
des Einzelplans 17 auszugleichen. Eine ggf. notwendige
Korrektur des Regierungsentwurfs zum Einzelplan 17
des Haushalts 2001 wird im Rahmen der Haushaltsbera-
tung vorgenommen.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Berlin, den 5. Juli 2000

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Siegrun Klemmer
Berichterstatterin

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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