BT-Drucksache 14/3804

zu der BE des Petitionsausschusses - Sammelübersicht 128 zu Petitionen - 14/2716 -

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3804
14. Wahlperiode 05. 07. 2000

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidemarie Lüth, Heidemarie Ehlert, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Drucksache 14/2716 –

– Sammelübersicht 128 zu Petitionen –

Der Bundestag wolle beschließen,

die Petition 4-14-07-1180-003222 der Bundesregierung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Berlin, den 5. Juli 2000

Heidemarie Lüth
Heidemarie Ehlert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Mit der Petition wird die Aufhebung des Urteils des Bundesverfassungsge-
richts vom 17. August 1956 gefordert, durch das die Kommunistische Partei
Deutschlands (KPD) verboten wurde.

Ohne dieses Urteil im Einzelnen juristisch zu würdigen, kann doch festgestellt
werden, dass das KPD-Verbot nur aus dem damals herrschenden politischen
Klima des Kalten Kriegs zu erklären ist. Das KPD-Urteil selbst ist letztlich ge-
genstandslos geworden, seit im Jahre 1968 die DKP gegründet wurde und legal
politisch wirken kann. Das Urteil hat heute keine praktische Bedeutung mehr
und braucht daher formal nicht aufgehoben zu werden.

Gleichwohl gibt es im Vorfeld des zehnten Jahrestags der Vereinigung der bei-
den deutschen Staaten hinlänglich Anlass, auch über die Rolle des Anti-Kom-
munismus in dem westdeutschen Teilstaat nachzudenken, vor allem seine
Funktion bei der lange währenden Verdrängung der nazistischen Vergangenheit
aufzuarbeiten.

Drucksache 14/3804 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Gleichzeitig ist es heute erforderlich, die Folgen der strafrechtlichen und sons-
tigen Repressionen im Zusammenhang mit KPD-Verbot und Anti-Kommunis-
mus anzugehen und den Menschen zu helfen, die wegen ihrer politischen Ge-
sinnung teilweise zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt und denen im
Bereich des Entschädigungs- und des Rentenrechts erhebliche materielle Nach-
teile zugefügt wurden.

Wenn somit der Forderung nach einer formalen Aufhebung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts kein Nachdruck verliehen werden soll, bleibt es
doch zur gebotenen Aufarbeitung der Maßnahmen und Folgen des Kalten
Kriegs im Westen sinnvoll, sich mit seinen politischen und rechtlichen Folgen
auseinander zu setzen.

Das mit dem Anliegen der Petenten aufgezeigte Problem gibt somit Anlass, die
Petition an die Bundesregierung zu überweisen und sie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben (Verfahrensgrundsätze 7.14.4
und 7.14.5).

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