BT-Drucksache 14/3800

zu den A - 1. SPD und Bü90/DIE GRÜNEN - Charta der Grundrechte der EU - 14/3387 - 2. CDU/CSU - Die Rechte der Bürger stärken - für eine bürgernahe Charta der Grundrechte der EU - 14/3368 - 3. FDP - Verbindlichkeiten der Europ. Grundrechte-Charta und Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention - 14/3322 - 4. PDS - Für eine rechtsverbindliche Europäische Grundrechte-Charta - 14/3513

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3800

14. Wahlperiode

05. 07. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(22. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Joachim Poß,
Günter Gloser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgordneten Christian Sterzing, Volker Beck (Köln), Rita Grießhaber,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/3387 –

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier,
Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/3368 –

Die Rechte der Bürger stärken – Für eine bürgernahe Charta der Grundrechte
der Europäischen Union

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/3322 –

Verbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta und Beitritt der
Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, Ulla Lötzer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3513 –

Für eine rechtsverbindliche Europäische Grundrechtecharta
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem

Seit dem 17. Dezember 1999 arbeitet in Brüssel ein Konvent unter der Leitung
des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog an der Erarbeitung einer
Europäischen Grundrechtecharta. Dem Konvent gehören Vertreter der Regie-
rungen und der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie
des Europäischen Parlaments an. Die Idee einer Europäischen Charta der
Grundrechte geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück. Gemäß den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Köln vom 3./4. Juni 1999 sol-
len „die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusam-
mengefasst und dadurch sichtbarer gemacht werden.“ Der Europäische Rat von
Köln hat es im gegenwärtigen Entwicklungsstand der Union für erforderlich
angesehen, eine Charta dieser Rechte zu erstellen, um die überragende Bedeu-
tung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu ver-
ankern. Der Europäische Rat von Tampere vom 15./16. Oktober 1999 hatte mit
detaillierten Bestimmungen über die Zusammensetzung und das Arbeitsverfah-
ren den Startschuss für die Arbeiten des Konvents gegeben, der rechtzeitig vor
dem Europäischen Rat im Dezember 2000 einen Entwurf vorlegen soll. Auf
dem Europäischen Rat von Feira vom 19./20. Juni 2000 wurde ein Zwischenbe-
richt über den Stand der Arbeiten vorgetragen. Mit den vorliegenden Anträgen
wird auf den Inhalt der Europäischen Grundrechtecharta eingegangen.

B. Lösung

1) Annahme des Antrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3387) in der
in der Beschlussempfehlung enthaltenen Fassung.

Mehrheit im Ausschuss

2) Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU „Die Rechte der Bürger
stärken – Für eine bürgernahe Charta der Grundrechte der Europäischen
Union“ (Drucksache 14/3368), des Antrags der Fraktion der F.D.P. „Verbind-
lichkeit der Europäischen Grundrechtecharta und Beitritt der Europäischen
Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ (Drucksache 14/3322)
sowie des Antrags der Fraktion der PDS „Für eine rechtsverbindliche Euro-
päische Grundrechtecharta“ (Drucksache 14/3513).

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1) den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Charta
der Grundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3387) – mit folgen-
der Maßgabe, im Übrigen unverändert, anzunehmen:

a) Absatz 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundrechtecharta soll deshalb Kompetenzen der EU nicht er-
weitern, sondern vielmehr

unbeschadet weitergehender nationaler
Grundrechtsgarantien

einen durch Grundrechte definierten Rahmen ab-
stecken.“

b) Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:

„Darum hält es der Deutsche Bundestag für erforderlich, dass der
umfassende Schutz der Menschenwürde auf dem hohen Niveau des
deutschen Grundgesetzes auch im Bereich der Biomedizin erhalten
bleibt. Hierzu soll die Charta die körperliche, geistig-seelische und ge-
netische Integrität schützen und festschreiben, dass niemand wegen
genetischer Merkmale oder gesundheitlicher Faktoren diskriminiert
werden darf. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss
auch für den Bereich genetischer Daten gelten.“

2) die Anträge der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 14/3368 –, der Fraktion
der F.D.P. – Drucksache 14/3322 – sowie der Fraktion der PDS – Drucksache
14/3513 – abzulehnen.

Berlin, den 5. Juli 2000

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Dr. Friedbert Pflüger

Vorsitzender

Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Berichterstatter

Peter Altmaier

Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)

Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin

Dr. Klaus Grehn

Berichterstatter
Drucksache

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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Peter Altmaier, Claudia Roth
(Augsburg), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Klaus Grehn

1. Beratungsverfahren

Der Antrag der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Charta der Grundrechte der Europäischen
Union“ (Drucksache 14/3387) und der Antrag der Fraktion
der CDU/CSU „Die Rechte der Bürger stärken – Für eine
bürgernahe Charta der Grundrechte der Europäischen
Union“ (Drucksache 14/3368) wurden in der 105. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2000 an den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union fe-
derführend sowie den Petitionsausschuss, Innenausschuss,
Rechtsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesund-
heit, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung sowie den Ausschuss für Kultur und Medien zur
Mitberatung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion der F.D.P. „Verbindlichkeit der
Europäischen Grundrechtecharta und Beitritt der Europä-
ischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonven-
tion“ (Drucksache 14/3322) wurde in der 105. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 18. Mai 2000 an den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union federfüh-
rend und den Petitionsausschuss, Innenausschuss, Rechts-
ausschuss sowie den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion der PDS „Für eine rechtsverbindli-
che Europäische Grundrechtecharta“ (Drucksache 14/3513)
wurde in der 108. Sitzung des Deutschen Bundestages am
7. Juni 2000 an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union federführend und den Petitionsaus-
schuss, Innenausschuss, Rechtsausschuss, Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Arbeit und So-
zialordnung, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Mitberatungs-Voten

– Der

Petitionsausschuss

hat die Anträge in seiner
35. Sitzung am 28. Juni 2000 behandelt und beschlossen
zu fordern:

1. das Petitionsrecht in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union so klar, umfassend und ver-
ständlich darzustellen, dass die Bürgerinnen und Bür-
ger der Europäischen Union aus der Charta unmittel-
bar erfahren, welche Rechte dieses Petitionsrecht
umfasst,

2. jedermann das Recht zu geben, sich einzeln oder in
der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten

oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an
das Europäische Parlament zu wenden,

3. die Möglichkeit zu eröffnen, Bitten zur Rechtsetzung
unmittelbar an das Europäische Parlament zu richten
und

4. die Pflicht zu normieren, für die Behandlung der an
das Europäische Parlament gerichteten Bitten und
Beschwerden einen Petitionsausschuss zu bestellen,
der über angemessene Befugnisse der Exekutive ver-
fügt.

Im Übrigen hat er beschlossen, die Vorlagen zur Kennt-
nis zu nehmen.

– Der

Innenausschuss

hat in seiner 40. Sitzung vom
5. Juli 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung der
Fraktion der PDS beschlossen, den Antrag der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 14/3387 in der in der Beschlussempfehlung ent-
haltenen Fassung anzunehmen. Der Antrag der Fraktion
der CDU/CSU auf Drucksache 14/3368 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU, bei Enthaltung der Fraktion
der F.D.P. abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der F.D.P.
auf Drucksache 14/3322 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P., bei Ent-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und PDS abge-
lehnt. Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache
14/3513 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.

– Der

Rechtsausschuss

hat in seiner 58. Sitzung vom
5. Juli 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung der
Fraktion der PDS beschlossen, den Antrag der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 14/3387 in der in der Beschlussempfehlung
enthaltenen Fassung anzunehmen. Die anderen Anträge
wurden für erledigt erklärt.

– Der

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

hat in
seiner 36. Sitzung vom 5. Juli 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.,
bei Enthaltung der Fraktion der PDS beschlossen, den
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 14/3387 in der in der Be-
schlussempfehlung enthaltenen Fassung anzunehmen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
14/3368 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stim-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

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men der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache
14/3513 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.

– Der

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

hat in
seiner 51. Sitzung vom 5. Juli 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P., bei Enthaltung der Fraktion der PDS beschlossen,
den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 14/3387 in der in der Be-
schlussempfehlung enthaltenen Fassung anzunehmen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
14/3368 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Faktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktion der F.D.P. abgelehnt. Der Antrag der Frak-
tion der PDS auf Drucksache 14/3513 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS abgelehnt.

– Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend

hat in seiner 42. Sitzung vom 5. Juli 2000 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P., bei Enthaltung der Fraktion der PDS
beschlossen, den Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/3387
in der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Fassung
anzunehmen. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU
auf Drucksache 14/3368 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P.
und PDS, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der PDS auf
Drucksache 14/3513 wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS ab-
gelehnt.

– Der

Ausschuss für Gesundheit

hat in seiner 58. Sitzung
vom 5. Juli 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung
der Fraktion der PDS und eines Mitglieds der Fraktion
der CDU/CSU beschlossen, den Antrag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
14/3387 in der in der Beschlussempfehlung enthaltenen
Fassung anzunehmen. Der Antrag der Fraktion der
CDU/CSU auf Drucksache 14/3368 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt. Der Antrag
der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/3513 wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.

– Der

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit

hat in seiner 40. Sitzung vom 5. Juli 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der

CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung der Fraktion der
PDS beschlossen, den Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/3387
in der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Fassung
anzunehmen. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf
Drucksache 14/3368 wurde mit den Stimmen der Frakti-
onen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der PDS auf Druck-
sache 14/3513 wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS abge-
lehnt.

– Der

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe

hat in seiner 43. Sitzung vom 5. Juli 2000 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P., bei Enthaltung der Fraktion der PDS
beschlossen, den Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/3387
in der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Fassung
anzunehmen. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU
auf Drucksache 14/3368 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P.
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der F.D.P. auf Druck-
sache 14/3322 wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der F.D.P., bei Enthaltung der
Fraktion der PDS abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der
PDS auf Drucksache 14/3513 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS abgelehnt.

– Der

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung

hat in seiner 30. Sitzung vom 5. Juli
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, bei Enthaltung der Fraktionen
der F.D.P. und PDS beschlossen, den Antrag der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 14/3387 in der in der Beschlussempfehlung ent-
haltenen Fassung anzunehmen. Der Antrag der Fraktion
der CDU/CSU auf Drucksache 14/3368 wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, bei Enthaltung der Fraktion der F.D.P. abge-
lehnt. Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache
14/3513 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.

– Der

Ausschuss für Kultur und Medien

hat in seiner
39. Sitzung vom 5. Juli 2000 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und PDS, bei
Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. beschlossen, den
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 14/3387 in der in der Be-
schlussempfehlung enthaltenen Fassung anzunehmen.
Die anderen Anträge wurden für erledigt erklärt
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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Gegenstand der Anträge

a) In dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Charta der Grund-
rechte der Europäischen Union“ (Drucksache 14/
3387) wird zunächst die Tatsache, dass mit dem Kon-
vent erstmals eine europäische Einrichtung ins Leben
gerufen worden ist, in der Abgeordnete aus dem Eu-
ropaparlament und den nationalen Parlamenten der
EU-Mitgliedstaaten die Mehrheit bilden, als ein Mo-
dell angesehen, dessen demokratische Zusammenset-
zung und transparente Arbeitsweise für die Weiterent-
wicklung des Europäischen Vertragsrechts als Vorbild
dienen könnte. In dem Antrag wird ausgeführt, dass
die in den vergangenen Jahren erzielten Integrations-
fortschritte der EU auf dem Weg von einer Wirt-
schaftsgemeinschaft zu einer politischen Union der
Flankierung durch einen effektiven Grundrechts-
schutz in allen Bereichen des EU-Vertrages bedürften.
Die Grundrechtecharta solle deshalb Kompetenzen
der EG nicht erweitern, sondern vielmehr einen durch
Grundrechte definierten Rahmen abstecken. Mit einer
rechtsverbindlichen Grundrechtecharta, die den He-
rausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird,
könnte der Europäischen Union ein gemeinsames
idenditätsstiftendes Wertefundament gegeben werden.
Die Spannungen zwischen den unterschiedlichen
menschen- und bürgerrechtlichen Traditionen müss-
ten positiv genutzt werden. Im Interesse der Förde-
rung des Europäischen Integrationsprozesses sei es
wichtig, anstelle eines allgemeinen unverbindlichen
Minimalkonsenses fortschrittliche nationale und euro-
päische Grundrechtsvorstellungen zu verankern. In
dem Antrag wird die paradoxe Situation beschrieben,
dass Unionsbürger, die von Maßnahmen der EU be-
troffen sind, über einen schwächeren internationalen
Rechtschutz verfügen als diejenigen, deren Länder
Mitglied im Europarat, nicht aber der EU sind, was
dadurch verursacht sei, dass die Mitgliedstaaten zu-
nehmend Kompetenzen an die Europäische Union ab-
gegeben hätten, gleichzeitig die Organe der Union
aber nicht durch das Kontrollsystem der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte
(EMRK) erfasst seien. Insofern müsse geprüft wer-
den, wie die Charta mit ihrem wesentlichen Inhalt
Aufnahme in die Europäischen Verträge finden
könne. In dem Antrag wird die Bundesregierung auf-
gefordert, die Arbeiten den Konvents weiter zu unter-
stützen, mit dazu beizutragen, dass die Bedeutung der
Grundrechtecharta auch in der deutschen Öffentlich-
keit erkannt und gewürdigt sowie eine breite gesell-
schaftliche Debatte gefördert wird. Zudem sollte sich
die Bundesregierung ergänzend für den Beitritt der
EU zur EMRK einsetzen. Die Bundesregierung wird
weiter aufgefordert, den Konvent bei der Formulie-
rung von fortschrittlichen und für die Europäische
Integration zentralen Grundrechten zu unterstützen,
wozu insbesondere ein Diskriminierungsverbot und
ein aktives Gleichstellungsgebot sowie kulturelle
Rechte gehörten. Die Bundesregierung soll schließ-
lich die Aufnahme von wirtschaftlichen und sozialen
Rechten unter Berücksichtigung der Europäischen

Sozialcharta und der Gemeinschaftscharta der sozia-
len Grundrechte der Arbeitnehmer in die Charta mit-
tragen sowie sich im Europäischen Rat für die Rechts-
verbindlichkeit der Grundrechtecharta mit individuel-
ler Klagemöglichkeit einsetzen.

b) In dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Die
Rechte der Bürger stärken – Für eine bürgernahe
Charta der Grundrechte der Europäischen Union“
(Drucksache 14/3368) wird zunächst gefordert, dass
die Bestimmungen der Charta einfach, klar und für
die Bürger der Union verständlich formuliert werden
sollen. Darüber hinaus müsse das Europäische Men-
schenbild, das auf christlich-abendländischer Grund-
lage entstanden sei, im Aufbau und Inhalt der Grund-
rechtecharta sichtbar werden, weswegen die Achtung
und der Schutz der Menschwürde sowie die Freiheit
der Person die zentralen Ausgangspunkte der Charta
bilden müssten. In die Charta sollten in ersten Linie
die klassischen Freiheits- und Verfahrensrechte als
Abwehr- und Kontrollrechte der europäischen Bürger
im Hinblick auf die Tätigkeit der europäischen Or-
gane und den Erlass, die Durchführung und Anwen-
dung des Gemeinschaftsrechts aufgenommen werden.
Die Charta sollte ein Grundrecht auf Heimat und
Schutz vor Vertreibung sowie eine Schutzbestimmung
für ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten
ebenso enthalten wie eine Institutsgarantie für poli-
tisch Verfolgte, um auf diese Weise die Notwendig-
keit der Schaffung eines harmonisierten europäischen
Asylrechts zu unterstreichen. In dem Antrag wird gro-
ßen Wert darauf gelegt, dass es bezüglich der Auf-
nahme wirtschaftlicher und sozialer Rechte nur darum
gehen kann, dass die Charta den erreichten Stand der
Europäischen Integration widerspiegelt und keines-
falls neue Leistungsansprüche gegenüber den Mit-
gliedstaaten oder der Union begründet oder Erwartun-
gen geweckt würden, die angesichts fehlender
Kompetenzen auf Ebene der Union nicht zu erfüllen
seien. Mit der Charta dürften auch keine neuen Zu-
ständigkeiten auf die Europäische Union übertragen
werden, vielmehr gehe es darum, die Ausübung der
bereits vorhandenen Zuständigkeiten effektiver zu
kontrollieren und zu begrenzen. Dies sei ein Schritt in
Richtung auf eine umfassende Zuständigkeits- und
Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten, die für den weiteren
Fortgang der Europäischen Integration von heraus-
ragender Bedeutung sei. Bei der Erarbeitung der
Charta sei sicherzustellen, dass der Grundrechts-
schutz, der insbesondere durch die EMRK und die
Rechtsprechung des Europäischen Menschgerichts-
hofes garantiert sei, nicht unterschritten werde und
dass die EMRK ihre herausragende Bedeutung für
den Europäischen Menschrechtsschutz innerhalb und
außerhalb der EU behalte. Die Bestimmungen der
Charta sollten so formuliert werden, dass sie jederzeit
als verbindlicher Text in den EU-Vertrag aufge-
nommen werden können und damit für die Bürger der
Union auch gerichtlich einklagbar und durchsetzbar
werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

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c) In dem Antrag der Fraktion der F.D.P. „Verbindlich-
keit der Europäischen Grundrechtecharta und Beitritt
der Europäischen Union zur Europäischen Menschen-
rechtskonvention“ (Drucksache 14/3322) wird zu-
nächst festgestellt, dass das derzeit beim Europäischen
Vertragsrecht bezüglich der Grundrechte praktizierte
Verweisungssystem verwirrend sei und keine Klarheit
über die geltenden Regelungen schaffe. Insofern stelle
die Erarbeitung einer EU-Grundrechtecharta einen
Meilenstein auf dem Weg zu einer Europäischen Ver-
fassungsordnung und zur Stärkung der Stellung der
Bürger in der Europäischen Union dar. Ziel der Charta
müsse es sein, den Grundrechtsschutz auf hohem Ni-
veau klar und verständlich und damit bürgerfreundlich
zu gestalten. Ausgangspunkt für die inhaltliche Aus-
gestaltung sei die Europäische Menschenrechtskon-
vention, in der sich allerdings viele heutige Gesell-
schaftsproblematiken nicht wiederfinden würden. Die
Grundrechtecharta dürfe unter keinen Umständen hin-
ter dem derzeitigen Schutzstandard der Menschen-
würde, der Freiheit, des Schutzes vor Willkür und
der gleichberechtigten Selbstbestimmung zurückblei-
ben. Die Charta müsse die klassischen Freiheitsrechte
sowie ein Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung ebenso enthalten wie das Recht der Freiheit
der Berufswahl, das Recht der kollektiven Verhand-
lung und ein umfassendes Diskriminierungsverbot.
Die EU-Grundrechtecharta solle die Errungenschaften
der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten und in in-
ternationalen Konventionen widerspiegeln. Sie müsse
unbedingt für verbindlich erklärt werden und müsse
angesichts der Kompetenzerweiterungen der Europäi-
schen Union durch Schaffung der 2. und 3. Säule, die
einen extrem grundrechtssensiblen Bereich betreffen,
vollständig und uneingeschränkt in allen Bereichen
europäischen Gestaltens Gültigkeit haben. In dem An-
trag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für
die Aufnahme der Grundrechtecharta in die Europäi-
schen Verträge und damit für die Verbindlichkeit der
Charta sowie für den Beitritt der Europäischen Union
zur EMRK einzusetzen. Die Bundesregierung wird
darüber hinaus aufgefordert, sich für die notwendige
Stärkung des EuGH einzusetzen, damit dieser der zu-
sätzlichen Arbeitsbelastung gewachsen ist und die
Grundrechte der Europäischen Union ihre umfassende
Schutzwirkung entfalten können. Der Antrag fordert
die Bundesregierung schließlich auf, sich vor der end-
gültigen Beschlussfassung des Rates für die Beteili-
gung des Europäischen Parlaments einzusetzen und
vor abschließender Beratung den Deutschen Bundes-
tag zu beteiligen.

d) In dem Antrag der Fraktion der PDS „Für eine
rechtsverbindliche Europäische Grundrechtecharta“
(Drucksache 14/3513) wird die Aufnahme der Charta
in den Vertrag über die Europäische Union und die
individuelle Einklagbarkeit der Grundrechte gefor-
dert. Der Vertrag solle darüber hinaus mit dem Ziel
geändert werden, die Unterscheidung zwischen
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und Menschen
aus Drittstaaten insoweit einzuschränken, als gleiche
politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle

Rechte für in der Europäischen Union lebende Men-
schen gewährleistet werden. Die Charta müsse politi-
sche und soziale Grundrechte sowie eine Reihe ande-
rer, die künftigen Entwicklungen begünstigende
Rechte enthalten, wie den Datenschutz, den Umwelt-
schutz, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, den
Umgang mit Informations- und Biotechnologien, das
Recht auf genetische Unversehrtheit sowie gewerk-
schaftliche Rechte. Besonderer Wert wird auf eine
spezielle Antidiskriminierungsklausel gelegt, die
grundsätzlich Ungleichbehandlungen von Menschen
in den Mitgliedstaaten der Union verbietet. Der An-
trag spricht sich dafür aus, dass eine eigene Kammer
am Europäischen Gerichtshof oder ein neu zu schaf-
fendes Unionsgericht für Grundrechtsfragen errichtet
wird, vor dem Klagen wegen Verletzung von Grund-
rechten erhoben werden können. Schließlich wird
eine große Volksaussprache gefordert, in der die Bür-
ger der Europäischen Union, der Beitrittskandidaten
und Menschen, die in der Europäischen Union oder
den Beitrittsländern leben, den Chartaentwurf disku-
tieren, der europaweit in einem Referendum zur Ent-
scheidung gestellt werden solle.

3. Beratungsverfahren – federführender
Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat sich im Vorfeld der Arbeitsaufnahme des Kon-
vents am 17. Dezember 1999 sowie seither in mehreren Sit-
zungen mit der Europäischen Grundrechtecharta befasst.
Dabei haben den Ausschuss teilweise Vertreter der Bundes-
regierung sowie dessen Vertreter im Konvent, die Abgeord-
neten Prof. Dr. Meyer und Altmaier (als Stellvertreter), un-
terrichtet.

Bereits am 29. September 1999 hatte der Ausschuss in
Wahrnehmung seiner Rechte gemäß § 93a Abs. 4 der Ge-
schäftsordnung gegenüber der Bundesregierung ein Votum
bezüglich der Zusammensetzung des Konvents abgegeben
(Drucksache 14/1819).

Am 5. April 2000 hat der Ausschuss gemeinsam mit dem
Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundes-
rates eine ganztägige öffentliche Anhörung zu der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt.
Nach einer vergleichbaren Sitzung im Mai 1996 war dies
erst das zweite Mal, dass die beiden Ausschüsse zu einem
wichtigen Thema eine gemeinsame Anhörung durchgeführt
haben. Deutscher Bundestag und Bundesrat gehörten damit
zu den ersten Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union, die die Anregung des Konvents der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union aufgegriffen und
umgesetzt haben, öffentliche Diskussionen in den Mit-
gliedsländern zu initiieren. Alle Ausschüsse des Deutschen
Bundestages waren zu der Anhörung eingeladen worden.

Zu der Anhörung waren folgende zivilgesellschaftliche Ak-
teure geladen: amnesty international, Deutscher Anwaltver-
ein, BDA, BDI, DIHT, Bundesarbeitsgemeinschaft der
freien Wohlfahrtspflege, Bundesvereinigung der Kommuna-
len Spitzenverbände, DGB, Europarat, FIAN (Interna-
tionale Menschrechtsorganisation für das Recht, sich zu
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 8 –

Drucksache

14/

3800

ernähren), Human Rights Watch, Gesellschaft für bedrohte
Völker, Kommissariat der deutschen Bischöfe, Rat der
EKD, Konferenz der Datenschutzbeauftragen des Bundes
und der Länder, Deutscher Naturschutzring, PRO ASYL,
Deutscher Richterbund und Wissenschaftsrat.

Folgende Wissenschaftler nahmen ebenfalls an der Anhö-
rung teil: Dr. Susanne Baer (Humboldt Universität zu Ber-
lin), Prof. Dr. Eckart Klein (Mitglied im UN-Ausschuss für
bürgerliche und politische Rechte; Menschenrechtszentrum
Potsdam), Prof. Dr. Ingolf Pernice (geschäftsführender Di-
rektor des Walther-Hallstein-Instituts für Europäisches Ver-
fassungsrecht, Humboldt-Universität Berlin), Prof. Eibe
Riedel (Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, so-
ziale und kulturelle Rechte; Universität Mannheim).

Beide Ausschüsse haben darüber hinaus einer ganzen Reihe
weiterer Organisationen und Institutionen die Gelegenheit
eingeräumt, schriftliche Stellungnahmen einzureichen.

Bei allen Unterschieden in vielen Einzelfragen stimmte die
Mehrzahl der zivilgesellschaftlichen Akteure und Experten
jedoch zunächst darin überein, dass es wichtig und richtig
sein, einen übersichtlichen Katalog der Grundrechte in Eu-
ropa überhaupt zu erstellen. Die Mehrzahl der Anhörungs-
personen war darüber hinaus der Auffassung, dass dieser
Katalog von Grundrechten auch verbindlich ausgestaltet
sein und die betroffenen Bürger entsprechende Klagemög-
lichkeiten haben müssten. Die Bedeutung der Europäischen
Menschenrechtskonvention und die Bedeutung des Europä-
ischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde von allen
Anhörungspersonen gewürdigt. Die Anhörung machte ein-
deutig klar, dass auch die Europäische Grundrechtecharta
nicht einen geringeren Standard an Grundrechtsverbürgung
als dies gegenwärtig der Fall ist, mit sich bringen dürfe.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat mit allen mitberatenden Ausschüssen darüber hi-
naus am 16. Mai 2000 im unmittelbaren Vorfeld der Plenar-
debatte zur Europäischen Grundrechtecharta ein Gespräch
mit dem Vorsitzenden des Konvents der Europäischen
Grundrechtecharta, Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr.
Roman Herzog, geführt. In diesem Gespräch ging es vor
allem um den zeitlichen Ablauf der Beratungen im Kon-
vent, die Frage der Aufnahme einzelner Grundrechte in die
Europäische Grundrechtecharta sowie Fragen der Verbind-
lichkeit und des Rechtswegs.

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für die Angelegenheiten der Europäischen Union vom
5. April 2000 haben Eingang gefunden in die Plenardebatte
am 18. Mai 2000.

In seiner 49. Sitzung am 28. Juni 2000 hat der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union den Ver-
such einer gemeinsamen Entschließung unternommen.

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ha-
ben am 4. Juli 2000 folgenden Änderungsantrag zum An-
trag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/3387 eingebracht:

– Absatz 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundrechtecharta soll deshalb Kompetenzen der
EU nicht erweitern, sondern vielmehr

unbeschadet wei-
tergehender nationaler Grundrechtsgarantien

einen
durch Grundrechte definierten Rahmen abstecken.“

– Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:

„Darum hält es der Deutsche Bundestag für erfor-
derlich, dass der umfassende Schutz der Menschen-
würde auf dem hohen Niveau des deutschen Grund-
gesetzes auch im Bereich der Biomedizin erhalten
bleibt. Hierzu soll die Charta die körperliche, geis-
tig-seelische und genetische Integrität schützen und
festschreiben, dass niemand wegen genetischer
Merkmale oder gesundheitlicher Faktoren diskrimi-
niert werden darf. Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung muss auch für den Bereich geneti-
scher Daten gelten.“

In seiner 50. Sitzung am 5. Juli 2000 wurde der Antrag der
Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 14/3387 in der Fassung des Än-
derungsantrages mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung der
Fraktion der PDS angenommen.

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
14/3368 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksache 14/3322
wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der CDU/
CSU und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der F.D.P. abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/3513
wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS abgelehnt.

Berlin, den 5. Juli 2000

Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Berichterstatter

Peter Altmaier

Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)

Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin

Dr. Klaus Grehn

Berichterstatter

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