BT-Drucksache 14/380

Ausländerwahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 16. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/380 vom 16.02.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Ausländerwahlrecht in der
Bundesrepublik Deutschland =

16.02.1999 - 380

14/380

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Ausländerwahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland

In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 versprechen die
Regierungsparteien: "Zur Förderung der Integration sollen auch die hier
lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, das
Wahlrecht in Kreisen und Gemeinden erhalten."
Nun wurde in den Medien (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 1999)
ein "Rückzieher" in dieser Angelegenheit verkündet. Die Bundesregierung
wolle "vorerst keine Initiative" ergreifen, hieß es dort.
Auch im Bundesrat - dort steht das Thema durch die Initiative der
Länder Hessen und Rheinland-Pfalz auf der Tagesordnung - soll eine
Debatte über die Einführung eines Ausländerwahlrechts "auf Eis gelegt"
werden (Süddeutsche Zeitung, 29. Januar 1999).
Die Einführung des Wahlrechts für Nicht-Deutsche, die ihren
Lebensmittelpunkt hier haben, ist eine wichtige Maßnahme in Richtung
Gleichstellung der Wohnbevölkerung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe liegen vor, die jetzt für die Verschiebung einer
Initiative für die Einführung des Wahlrechts für Ausländerinnen und
Ausländer auf kommunaler Ebene sprechen?
2. Steht die Verschiebung der Einführung eines Wahlrechts für
Ausländerinnen und Ausländer im Zusammenhang mit der Kampagne von
CDU/CSU gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft?
Wenn ja, welche weiteren Vorhaben zur Förderung der Integration von
Ausländerinnen und Ausländern sind durch die Kampagne von CDU/CSU
gefährdet?
3. Wann wird die Bundesregierung eine Initiative ergreifen, um das in
der Koalitionsvereinbarung zugesagte Wahlrecht für Ausländerinnen und
Ausländer auf kommunaler Ebene einzuführen?
4. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor, die gegen die
sofortige Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen?
5. Plant die Bundesregierung andere Maßnahmen zur Förderung der
Integration von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen?
Wenn ja, welche und wann sollen sie eingeführt werden?
Werden diese Maßnahmen ggf. als Ersatz- oder als Ergänzungsmaßnahmen
der versprochenen Einführung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene für
Ausländerinnen und Ausländer angesehen?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, "es sei sinnlos, das
Wahlrecht zu ändern, wenn das Staatsbürgerschaftsrecht neue Fakten
schaffe" (Süddeutsche Zeitung 29. Januar 1999)?
Wenn nein, warum nicht?
Bonn, den 3. Februar 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

16.02.1999 nnnn

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