BT-Drucksache 14/3791

Konflikt in der Region der großen Seen eingedämmt - nicht gelöst

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3791

14. Wahlperiode

05. 07. 2000

Antrag

der Abgeordneten Joachim Tappe, Dr. R. Werner Schuster, Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konflikt in der Region der großen Seen eingedämmt – nicht gelöst

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Trotz der Entscheidung des VN-Sicherheitsrates vom Februar 2000, eine 5 537
Personen starke Friedenstruppe (United Nations Organizations Mission in the
Democratic Republic of the Congo – MONUC) in die Region der großen Seen
zu entsenden, ist eine dauerhafte friedliche Beilegung des Krieges im Kongo
noch nicht in Sicht. Angesichts des schwachen (Beobachter-)Mandats und ihrer
geringen Stärke hat die Blauhelm-Truppe im Kongo vor allem eine symbolische
Funktion; zudem ist nicht gesichert, dass es zu einer vollständigen Implementie-
rung von MONUC kommen wird, da die Bereitschaft der internationalen Staa-
tengemeinschaft, Truppen zu stellen, gering ist. Der mehrdimensionale Regio-
nalkonflikt, der zeitweilig zwischen bis zu acht Staaten und zahlreichen
bewaffneten Gruppierungen auf dem Gebiet der DR Kongo geführt wurde, ist
auch in den vergangenen Wochen ungeachtet der Waffenstillstandsvereinbarung
von Lusaka (Juli/August 1999) in verschiedenen Landesteilen eskaliert; zwar
kann von einer Eindämmung gesprochen werden, jedoch droht die Situation im
Kongo von der internationalen Agenda zu verschwinden, ohne dass eine lang-
fristige Lösung erarbeitet wäre. Aufgrund seiner zentralen Lage und seines Res-
sourcenreichtums spielt der Kongo in Afrika eine Schlüsselrolle. Die Auflösung
staatlicher Strukturen im Kongo und der Krieg wirken sich auf die Stabilität der
gesamten Region aus und erschüttern nachhaltig ihr ordnungspolitisches Ge-
füge. Deutschland muss deshalb seine Friedensbemühungen um das Gebiet der
großen Seen intensivieren. Unter der Voraussetzung einer Befriedung und Stabi-
lisierung des regionalen Umfelds besteht mit einer Dezentralisierung bei gleich-
zeitiger regionaler Integration zwischen kongolesischen Gebieten und benach-
barten Gebieten anderer Staaten eine Chance, den Staatszerfall in der DR Kongo
aufzufangen; nur eine innerkongolesische Aussöhnung (Nationaler Dialog/Re-
gierung der Nationalen Einheit) mit Partizipation aller relevanten gesellschaft-
lichen Kräfte kann eine dauerhafte stabile Entwicklung des Kongo einleiten.
Drucksache

14/

3791

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt die nachfolgenden von der Bundesregie-
rung eingeleiteten Maßnahmen:

– die Unterstützung der von der EU eingeleiteten Hilfsmaßnahmen zur Imple-
mentierung des Lusaka-Friedensabkommens

– die finanzielle Unterstützung der Friedensmissionen Nelson Mandelas im
Gebiet der großen Seen (Burundi)

– die Fortführung der TZ-Projekte und der deutschen Nahrungsmittelhilfe in
der DR Kongo und in der Region der großen Seen.

– die finanzielle Unterstützung der Gemeinsamen Militärkommission

– die angekündigte finanzielle Unterstützung des innerkongolesischen Natio-
nalen Dialogs

– die sofortige Umsetzung der VN-Sanktionen gegen illegalen Handel mit
Diamanten im nationalen Rahmen sowie das konsequente Eintreten der
Bundesregierung gegenüber ihren Partnern in der EU und den VN für eine
strikte Einhaltung der Sanktionen

III. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Entschluss zur Entwicklung im
Kongo vom 22. Mai 1997 (Drucksache 13/7708) und fordert die Bundesregie-
rung auf:

zusammen mit den europäischen Partnern und dem EU-Sondergesandten im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ein kohären-
tes und engagiertes Vorgehen bei der Suche nach einer friedlichen Lösung des
Regionalkonfliktes in der Region der großen Seen zu vereinbaren und eine ak-
tive Rolle zu spielen. Als zurzeit einzig realistische Grundlage bei den Vermitt-
lungsbemühungen gilt das Friedensabkommen von Lusaka in Verbindung mit
der Sicherheitsratsresolution 1291 vom 24. Februar 2000. Aus einer Vielzahl
von Maßnahmen ergeben sich für Deutschland unter anderem folgende
Schritte:

1. Mit Nachdruck muss die Bundesregierung bei allen Konfliktparteien nicht
nur auf die Einhaltung des Waffenstillstands, sondern auf die Umsetzung des
Lusaka-Abkommens in allen seinen Aspekten drängen. Die Stationierung
fremder Truppen in der DR Kongo muss beendet werden. Deshalb sollte al-
len Staaten, die Soldaten im Kongo stationiert haben, deutlich gemacht wer-
den, dass die Beteiligung an den Auseinandersetzungen ihre Beziehungen
zur Bundesrepublik Deutschland auch im Bereich der EZ schwer belastet.

2. Die Bundesregierung sollte sich beim VN-Sicherheitsrat für ein vollständi-
ges, bindendes Waffenembargo gegen die am Krieg beteiligten Staaten, Re-
bellengruppen und Milizen einsetzen, um insbesondere die Lieferungen von
Kleinwaffen, inklusive Polizeiausrüstung, die dazu geeignet ist, Menschen-
rechtsverletzungen zu begehen, zu unterbinden.

3. Um Kämpfern irregulärer Truppen und Milizen Perspektiven für eine friedli-
che Existenzsicherung zu geben, sollte die Bundesregierung mit ihren euro-
päischen Partnern bei den Vereinten Nationen und der Weltbank die Durch-
führung umfassender Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramme
anstoßen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Unterzeichnern des Lusaka-
Abkommens, die in Artikel III.22 des Abkommens eine entsprechende Ver-
pflichtung eingegangen sind. Parallel dazu sollte mit der Konzeption von Ent-
minungsaktivitäten begonnen werden. Da Entwaffnungsmaßnahmen durch
MONUC nicht vorgesehen sind, bleiben die großen Mengen an Waffen im
Gebiet der großen Seen eine permanente Bedrohung. Aus diesem Grund
sollte die Möglichkeit von Waffeneintauschprogrammen geprüft werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

3791

4. Die Bundesregierung sollte sich mit Experten an MONUC beteiligen und
die Mission finanziell und materiell unterstützen. Besonders im Bereich des
Lufttransportes haben die VN von ihren Mitgliedstaaten nur unzureichende
Zusagen erhalten. Auf der politischen Ebene gilt es, das Mandat des Sicher-
heitsrates in Richtung effektiverer Einsatzmöglichkeiten – z. B. einer „Inter-
positioning-Force“ an der kongolesisch-ruandischen Grenze – weiterzuent-
wickeln.

5. Wie bisher sollte Deutschland in Zusammenarbeit mit der EU die Tätigkeit
der Joint Military Commission (JMC) des Friedensabkommens von Lusaka
finanziell und materiell unterstützen und im Bedarfsfall weitere Mittel be-
reitstellen. Darüber hinaus sollte den Beobachtern der Organisation of Afri-
can Unity (OAU) und dem „Vermittler für den Nationalen Dialog“ in der DR
Kongo die notwendige politische und materielle Unterstützung zukommen.

6. Die Möglichkeit einiger Konfliktparteien z. T. mit Hilfe multinationaler Un-
ternehmen die natürlichen Ressourcen der DR Kongo (illegal) auszubeuten,
um damit auch Waffenkäufe zu finanzieren, stellt ein entscheidendes Hin-
dernis für ihre Friedenswilligkeit dar. Außerdem nutzt die Unita das Territo-
rium der DR Kongo für den Verkauf ihrer Diamanten, mit denen sie ihre mi-
litärischen Strukturen unterhält. Die Bundesregierung muss weiterhin für die
Durchsetzung der VN-Sanktionen gegenüber der Unita eintreten. Initiativen
innerhalb der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, die dieses
Problem und seine potentielle Konsequenzen für die Sicherheitslage und das
Andauern der Feindseligkeiten untersuchen, um Handlungsoptionen zu ent-
wickeln, sollten von der Bundesregierung wie bisher ausdrücklich unter-
stützt werden. Ziel sollte sein, die Souveränität der DR Kongo über ihre na-
türlichen Ressourcen wiederherzustellen.

7. Die Bundesregierung sollte sich innerhalb der VN für die Stärkung des Büros
des VN-Hochkommissars für Menschenrechte in der DR Kongo einsetzen.
Gleichzeitig sollte das Mandat des VN-Sonderberichterstatters über die Men-
schenrechtslage in der DR Kongo bestätigt und politisch und materiell unter-
stützt werden. Die Menschenrechtskommission hat bei ihrer 56. Sitzung im
April 2000 die Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in der DR
Kongo bzw. über außergesetzliche Hinrichtungen sowie ein Mitglied der Ar-
beitsgruppe „Verschwindenlassen“ („involuntary or enforced disappearances“)
gebeten, eine gemeinsame Mission durchzuführen, um Verletzungen des
Menschenrechts und des internationalen humanitären Rechts in der DR
Kongo zu untersuchen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt. Die Bundes-
regierung sollte sich dafür einsetzen, dass diese Mission bei entsprechender
Sicherheitslage unverzüglich angetreten werden kann.

8. Der Förderung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen und
der Mobilisierung lokaler Akteure kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Dazu gehört die Bildung lokaler „Koalitionen für den Frieden“ aus Nicht-
regierungsorganisationen (NRO), Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Unter-
nehmern und Vertretern der Verwaltung, die sich gegen die an einer Fort-
dauer des Konfliktes interessierten Kräfte behaupten können. Des Weiteren
sind lokale „Runde Tische“, traditionelle Palaver und Versöhnungskonferen-
zen mit gegnerischen Streitkräften und verfeindeten Gruppierungen ein
Schlüssel für eine nachhaltige und friedliche Entwicklung in den einzelnen
Gebieten. Dementsprechend sollte die Bundesregierung mit ihren EU-Part-
nern mit allen Kräften eine koordinierte Entwicklungszusammenarbeit mit
einem Schwerpunkt auf konstruktiver Konfliktbearbeitung auf NRO-Ebene
in sicheren Gebieten durchführen.
Drucksache

14/

3791

– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

9. Das humanitäre Engagement der Bundesregierung sollte in enger Koopera-
tion mit dem UNHCR und anderen Hilfsorganisationen fortgeführt werden.

10. Trotz der Krisensituation gibt es in der DR Kongo vielerorts lokale gesell-
schaftliche Strukturen, mit denen gezielte Programme zur Förderung der
Zivilgesellschaft und Armutsbekämpfung durchgeführt werden könnten.
Die Bundesregierung sollte diese Form der Zusammenarbeit auch weiter-
hin im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

11. In den Jahren 1990 bis 1997 hatte es im Kongo vielversprechende Demo-
kratisierungsbestrebungen in einer lebhaften Zivilgesellschaft gegeben, die
in einem Entwurf einer föderalistischen und demokratischen Verfassung
mündeten. Die Bundesregierung sollte auf die politische Stiftungen und an-
dere nichtstaatliche Institutionen einwirken, den Aufbau partizipativer und
demokratischer Strukturen in verstärktem Maße zu fördern, um an die Ent-
wicklung bis 1997 wieder anzuknüpfen.

12. Langfristig können nur vertrauensbildende Maßnahmen und regionale Ko-
operation eine Stabilisierung der Region der großen Seen herbeiführen. So-
bald die wichtigsten Aspekte des Lusaka-Abkommens (1999) umgesetzt
worden sind, sollte die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit den
europäischen Partnern die Idee der Einberufung einer internationalen
„Konferenz für Sicherheit, Zusammenarbeit und Entwicklung in der
Region der großen Seen“ fördern und dafür ihre guten Dienste anbieten.

Der Deutsche Bundestag will sich mit dieser Initiative auf ein weiteres Engage-
ment für eine Beilegung des Konfliktes verpflichten und weitere Anstrengun-
gen für einen beständigen Frieden in der Region der großen Seen anstoßen.

Berlin, den 5. Juli 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

Begründung

Seit dem Beginn der militärischen Auseinandersetzungen im August 1999 ist
die humanitäre Lage in vielen Gebieten der DR Kongo kritisch: Tausende Sol-
daten und Zehntausende Zivilisten kamen – teilweise durch gezielte Massaker –
um; über eine Million Menschen wurden zu Flüchtlingen. Zudem eskalieren
neben den Kämpfen zwischen den Hauptkonfliktparteien in Gebieten, die ohne
jegliche staatliche Strukturen sind, zahlreiche weitere Konflikte; in jüngster
Zeit der grausame Konflikt zwischen den Hema und den Lendu um Boden-
rechte mit etwa 4 000 Todesopfern und 150 000 Flüchtlingen.

Der Konflikt in der DR Kongo ist ein mehrdimensionaler Regionalkonflikt in
einem vom Staatenzerfall gekennzeichneten Gebiet und eng mit weiteren
Kriegsschauplätzen verzahnt. Entscheidende Rollen spielen die Machtfrage
zwischen Hutus und Tutsis in Ruanda, der Bürgerkrieg in Burundi, die Kämpfe
in Uganda mit ihren sudanesischen Implikationen und der Krieg der angolani-
schen Regierung gegen die Unita. Das Ende des Ost-West-Konfliktes und der
von außen gestützten Herrschaft Mobutos ermöglichte die Intervention umlie-
gender Staaten in den innenpolitisch fragmentierten Kongo.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

14/

3791

Wie bereits 1994 beim Genozid in Ruanda hat die reaktive Politik der internati-
onalen Gemeinschaft bei der Eskalation des jetzigen Krieges in der DR Kongo
eine verhängnisvolle Rolle gespielt. Die Staatenwelt hat es versäumt, bekann-
ten Problemen, zum Beispiel den Flüchtlingslagern im Kivu, angemessen zu
begegnen. Tatsächlich wird Ruanda sich allenfalls dann aus dem Kongo zu-
rückziehen, wenn die Milizen, die eine Bedrohung für seine Sicherheit darstel-
len, entwaffnet worden sind. Eine Lösung für dieses zentrale Hindernis des
Friedensprozesses ist noch nicht in Sicht.

Bei einigen Akteuren stehen aber auch wirtschaftliche Interessen hinter ihrem
Engagement im Kongo-Krieg. Der verlockende Rohstoffreichtum des Kongo
eröffnet Möglichkeiten zur Bereicherung und trägt zur „warlord“-isierung eini-
ger Akteure bei; zudem werden aus dem Handel mit Rohstoffen Waffenkäufe
finanziert. Die militärischen Auseinandersetzungen führen zu einem völligen
Kollaps sozialer und ökonomischer Strukturen in vielen Landesteilen der DR
Kongo und destabilisieren andere involvierte Staaten. Kein Land konnte sich,
ohne in konjunkturelle Schwierigkeiten zu kommen, an der Stationierung von
Truppen im Kongo beteiligen – mit teilweise gravierenden Konsequenzen für
die Lage der Bevölkerungen. Für einige Länder stellen die damit verbundenen
innenpolitischen Probleme den Anlass dar, ihr Engagement sukzessive zurück-
zunehmen. Gleichzeitig gibt es jedoch genügend Partikularinteressen in den
einzelnen Ländern, die einen solchen Schritt zunichte machen könnten.

Die Fortschritte bei der Menschenrechtssituation seit 1990 noch unter der Dik-
tatur Mobuto Sésé Sékos sind durch die Regierung Kabilas in den letzten drei
Jahren zerstört worden. Die Regierung von Präsident Kabila enthält ihren Bür-
gern fundamentale Rechte vor. Dutzende Menschenrechtsaktivisten und Oppo-
sitionelle werden zurzeit gefangen gehalten. Die Rechtsprechung im danieder-
liegenden Justizsystem unterläuft jegliche internationale Standards. Gegenüber
Angehörigen des Tutsi-Volkes exekutiert die Regierung des Kongo eine rassis-
tische Politik. Als im August 1998 der RCD seinen Feldzug gegen Kabila be-
gann, wurden in einem Pogrom hunderte Tutsi und Menschen ruandischen Ur-
sprungs von regierungstreuen Zivilisten getötet. Hunderte tutsi- und ruandisch-
stämmige Menschen sind zurzeit interniert. Zugleich behindert die Regierung
Kabilas die bisherigen (internationalen) Versuche, Menschenrechtsverletzun-
gen aufzuklären. Im April 1998 zog daher der VN-Generalsekretär sein Unter-
suchungsteam aus dem Kongo zurück. Die anschließend vom VN-Sicherheits-
rat geforderten Untersuchungen durch die Regierungen Kongos und Ruandas
selbst, fanden bisher nicht statt. In den Gebieten die nicht unter Kontrolle der
Kabila-Regierung stehen, ist die Situation noch dramatischer. Bewaffnete op-
positionelle Gruppen und burundische, ruandische und ugandische Regierungs-
truppen haben sich schwerste Menschenrechtsverletzungen zuschulden kom-
men lassen, darunter Massaker, Vergewaltigungen und willkürliche
Verhaftungen. Trotz Bemühungen im Inland und internationaler Appelle gibt es
keine Anzeichen für eine Verbesserung der katastrophalen Menschenrechtslage
auf dem gesamten Staatsgebiet der DR Kongo.

Mit der Vorenthaltung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten ver-
sucht die Regierung Kabila, die starke und gut organisierte Zivilgesellschaft
des Kongo zu unterdrücken. Verhaftungen von Kirchen- und Gewerkschafts-
mitgliedern, Angehörigen von Parteien, Menschenrechtsorganisationen und
Medien sind in der DR Kongo an der Tagesordnung.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.