BT-Drucksache 14/3711

1. zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/2567- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes der Böden 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/983- Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention

Vom 29. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3711

14. Wahlperiode

29. 06. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/2567 –

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes
der Böden

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger,
Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der F.D.P.
– Drucksache 14/983 –

Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention

A. Problem

Beide Anträge enthalten die Aufforderung an die Bundesregierung, der Bedeu-
tung der Böden als Grundlage des Lebens von Menschen, Tieren, Pflanzen und
Mikroorganismen angemessen Rechnung zu tragen und für die Verringerung
bzw. Vermeidung der Bodendegradation Sorge zu tragen. Unterschiede ergeben
sich insbesondere insoweit, als der Antrag auf Drucksache 14/2567 sich im Zu-
sammenhang mit der internationalen Bodenschutzpolitik dafür ausspricht, Fort-
schritte in diesem Bereich im Rahmen bereits bestehender internationaler Kon-
ventionen und durch Nutzung vorhandener organisatorischer und personeller
Strukturen zu erreichen, während der Antrag auf Drucksache 14/983 dazu auf-
fordert, den Entwurf einer internationalen Bodenkonvention zu entwickeln und
aktiv an der Erstellung dieses Entwurfs mitzuwirken.

Der Antrag auf Drucksache 14/2567 enthält darüber hinaus die Aufforderung,
dem Deutschen Bundestag bis zur Sommerpause 2003 einen Bericht über die
erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Antrags auf Drucksache 14/2567 in der vom Ausschuss be-
schlossenen Fassung, in der u. a. die erstmalige Berichtspflicht auf das erste
Quartal des Jahres 2002 vorverlegt wird, und Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 14/983.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/983 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktionen der F.D.P.
und der PDS.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 14/983.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
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Drucksache

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 14/2567 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert, anzunehmen:

a) Ziffer I Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

Von Bedeutung für den Schutz der Böden sind weiterhin die Erkenntnisse
und Ergebnisse der UN-Weltkonferenz ‚Habitat II‘, das Rahmenüberein-
kommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (Klimakon-
vention),

das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen zum
Schutz der biologischen Vielfalt (‚Biodiversitätskonvention‘)

und die
UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (‚Wüstenkonventi-
on‘) von 1996 für den Bereich der ariden, semiariden und trockenen sub-
humiden Zonen.

b) Ziffer II letzter Anstrich wird wie folgt gefasst:

– einmal pro Legislaturperiode, erstmals spätestens

im I. Quartal des
Jahres 2002

, einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich
des Bodenschutzes dem Deutschen Bundestag vorzulegen.“

2. den Antrag auf Drucksache 14/983 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2000

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie

Vorsitzender

Jürgen Wieczorek (Böhlen)

Berichterstatter

Christa Reichard (Dresden)

Berichterstatterin

Winfried Hermann

Berichterstatter

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jürgen Wieczorek (Böhlen), Christa Reichard
(Dresden), Winfried Hermann, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Der Antrag auf Drucksache 14/2567 wurde in der 84. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2000 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, den Ausschuss für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwie-
sen.

Der Antrag auf Drucksache 14/983 wurde in der 49. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 30. Juni 1999 zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über-
wiesen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
sich gutachtlich an der Beratung des Antrages auf Druck-
sache 14/2567 beteiligt.

Die mitberatenden Ausschüsse haben wie folgt votiert:

Drucksache 14/2567 Drucksache 14/983

Auswärtiger Ausschuss einstimmige Annahme des Antrags in
der geänderten Fassung (siehe Be-
schlussempfehlung)

SPD: +
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: +
F.D.P.: +
PDS: +



Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten

einstimmige Annahme des Antrags in
der geänderten Fassung (siehe Be-
schlussempfehlung)

SPD: +
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: +
F.D.P.: +
PDS: o

mehrheitliche Ablehnung

SPD: –
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: –
F.D.P.: +
PDS: –

Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung

einstimmige Annahme

SPD: +
CDU/CSU: o
BÜ90/DIE GRÜNEN: +
F.D.P. /
PDS: o

mehrheitliche Ablehnung

SPD: –
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: –
F.D.P.: +
PDS: o

Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union

einstimmige Annahme des Antrags in
der geänderten Fassung (siehe Be-
schlussempfehlung)

SPD: +
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: +
F.D.P.: +
PDS: o



Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen

Annahme des Antrags in der geänder-
ten Fassung (siehe Beschlussempfeh-
lung)

SPD: +
CDU/CSU: +
BÜ90/DIE GRÜNEN: +
F.D.P.: –
PDS: o

(gutachtliche Stellungnahme)

mehrheitliche Ablehnung

SPD: –
CDU/CSU: –
BÜ90/DIE GRÜNEN: –
F.D.P.: +
PDS: +

+ = Ja – = Nein o = Enthaltung / = Abwesend
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Drucksache

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II.

Beide Anträge enthalten die Aufforderung an die Bundesre-
gierung, der Bedeutung der Böden als Grundlage des Le-
bens von Menschen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen
angemessen Rechnung zu tragen und für die Verringerung
bzw. Vermeidung der Bodendegradation Sorge zu tragen.
Unterschiede ergeben sich insbesondere insoweit, als der
Antrag auf Drucksache 14/2567 sich im Zusammenhang mit
der internationalen Bodenschutzpolitik dafür ausspricht,
Fortschritte in diesem Bereich im Rahmen bereits bestehen-
der internationaler Konventionen und durch Nutzung vor-
handener organisatorischer und personeller Strukturen zu
erreichen, während der Antrag auf Drucksache 14/983 dazu
auffordert, den Entwurf einer internationalen Bodenkonven-
tion zu entwickeln und aktiv an der Erstellung dieses Ent-
wurfs mitzuwirken.

Der Antrag auf Drucksache 14/2567 enthält darüber hinaus
die Aufforderung, dem Deutschen Bundestag bis zur Som-
merpause 2003 einen Bericht über die erzielten Fortschritte
im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen.

III.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Antrag auf Drucksache 14/983 erstmalig in sei-
ner Sitzung am 26. Januar 2000 behandelt. Beide Anträge
zusammen wurden in der Sitzung am 17. Mai 2000 beraten.

Von Seiten der Fraktion der SPD wurde ausgeführt, es sei
erfreulich, dass im Gegensatz zur Vergangenheit nun von al-
len Fraktionen der Bodenschutz entsprechend gewürdigt
werde. Das Wissen um den Boden und die Gefahren, denen
er ausgesetzt sei, sei allerdings in der Bevölkerung und auch
anderswo nur wenig ausgebildet. Insofern spreche man sich
in dem eigenen Antrag auch dafür aus, die Bewusstseinsbil-
dung der Öffentlichkeit und der verantwortlichen Akteure
über die Bedeutung und die zunehmenden Gefährdungen
der Böden zu intensivieren. Einig sei man sich auch darin,
dass der Bedeutung der Böden als Grundlage des Lebens
von Menschen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen an-
gemessen Rechnung zu tragen und auf eine Verringerung
oder Vermeidung der Bodendegradation hinzuwirken sei.
Dissens bestehe allein in der Frage, wie die internationale
Zusammenarbeit verbessert werden könne. Die Koalitions-
fraktionen seien hier der Auffassung, dass es gegenwärtig
wenig Sinn mache, eine internationale Bodenschutzkonven-
tion auf den Weg zu bringen. Es sei zu bedenken, dass es
sehr lang dauere, bis eine solche Konvention verfasst und
von den Staaten auch akzeptiert sei. Langfristig halte man
allerdings eine solche Konvention durchaus für sinnvoll.
Man selbst setze darauf, die schon bestehenden internatio-
nalen Vereinbarungen (Klimakonvention, Wüstenkonven-
tion, Agenda 21 etc.) gerade im Hinblick auf den Boden-
schutz mit Leben zu erfüllen. Die dort vorgesehenen
Maßnahmen seien bei weitem noch nicht durchgesetzt. Dem
von der CDU/CSU vorgelegten Änderungsantrag (siehe An-
lage) werde man zustimmen, da die Vorziehung des Be-
richtstermins offensichtlich nicht auf große Schwierigkeiten
stoße. Was die Kritik der PDS (siehe unten) anbelange, so
sei darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf Drucksache 14/
2567 insbesondere die internationale Zusammenarbeit im

Bodenschutz betreffe und nicht nationalen Regelungsbe-
darf.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde vorgetragen,
in vielen Ländern werde fruchtbarer Boden durch Erosion
und Degradation zunehmend knapper. Die damit einherge-
hende Gefährdung der Ernährungsgrundlagen habe nicht
zuletzt einen sicherheitspolitischen Aspekt. Gleichwohl
lasse sich öffentliches Interesse für den Boden als Schutzgut
national, vor allem aber auch international, nur schwer er-
reichen. Dies habe vielfältige Ursachen. So spiele der Bo-
den in der auf der Konferenz in Rio beschlossenen Agenda
21 zwar in vielen Kapiteln eine wichtige Rolle, werde aber
nie als entscheidender Zielpunkt einer eigenen Konvention,
sondern immer als integrativer Teil anderer Zielbeschrei-
bungen aufgeführt. Dies mache es schwer, angemessenes
Bewusstsein dafür herzustellen. Insofern habe man viel
Sympathie für den sich auf eine Initiative der Wissenschaft
stützenden Antrag der Fraktion der F.D.P., eine internatio-
nale Bodenschutzkonvention zu erarbeiten. Andererseits sei
zu befürchten, dass man mit einem solchen großen Schritt
auf kaum überwindbare Widerstände stoße. Von daher plä-
diere man für ein Vorgehen der kleinen Schritte. Insbeson-
dere spreche man sich dafür aus, dass bis zur Konferenz Rio
plus zehn Jahre von Deutschland eine internationale politi-
sche Bodenerklärung oder Ähnliches initiiert werde. Es
dürfe allerdings nicht der Eindruck erweckt werden, als ob
man von deutscher Seite den anderen Ländern etwas auf-
stülpen wolle. Weiter gelte es, den internationalen Konven-
tionen, die auch den Bodenschutz beinhalteten, zur Wirkung
zu verhelfen, aber sie auch auf Widersprüchlichkeiten hin
zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Mit dem eigenen Änderungsantrag (Anlage) wolle man ein-
mal deutlich machen, dass die Biodiversitätskonvention ein
entscheidendes Element auch des Bodenschutzes sei. Die
geforderte Terminvorverlegung habe das Ziel, dass auf der
Basis des dann im Frühjahr 2002 vorliegenden Berichts der
Deutsche Bundestag für die Konferenz Rio plus zehn Jahre
noch deutlich machen könne, in welcher Weise die interna-
tionale Bodenschutzerklärung dort mit eingebracht werden
könne.

Von Seiten der Fraktion der F.D.P. wurde festgestellt, man
sei sich beim Thema Bodenschutz in sehr vielen Punkten ei-
nig. Dissens gebe es in der Frage, ob es Sinn mache, auf in-
ternationaler Ebene eine Bodenschutzkonvention anzustre-
ben oder nicht. Man selbst halte nach wie vor diesen Weg
für richtig. Zwar wisse man um die Dauer des dazugehöri-
gen Verhandlungsprozesses. Eine Verschiebung seines Be-
ginns ändere daran aber nicht viel. Angesichts des Fort-
schreitens der weltweiten Bodendegradation und der damit
einhergehenden zunehmenden Knappheit fruchtbarer Böden
mache es Sinn, mit diesem Prozess sofort zu beginnen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde vorgetragen, man sei sich fraktionsübergreifend ei-
nig, dass der Bodenschutz ein wichtiges Thema sei, das stär-
kere Aufmerksamkeit verdiene. Mit dem eigenen Antrag
habe man viele Punkte aufgegriffen, für die es Konsens
gebe. Strittig sei, ob man unmittelbar eine internationale
Bodenschutzkonvention anstreben solle. Da der Boden-
schutz zum Kerngebiet der Souveränität eines jeden Staates
zähle und Schädigungen des Bodens letztlich auf dessen
Drucksache

14/

3711

– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Nutzung durch die Wirtschaft zurückgingen, sei es gerade in
diesem Bereich besonders schwierig, internationale Verein-
barungen zu erreichen. Von daher halte man den Ansatz, un-
mittelbar mit diesem Prozess zu beginnen, für zu früh. Es
müsse dazu noch erhebliche Vorarbeit geleistet werden.
Deshalb spreche man sich im eigenen Antrag dafür aus, zu-
nächst einmal die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu
verbessern.

Von Seiten der Fraktion der PDS wurde ausgeführt, der An-
trag auf Drucksache 14/2567 enthalte in seinem Feststel-
lungsteil zwar eine zutreffende Problembeschreibung, der
Forderungsteil sei allerdings nur wenig spezifiziert. Kon-
krete Forderungen, wie sie z. B. vom Rat von Sachverstän-
digen für Umweltfragen (SRU) oder vom Boden-Beirat auf-
gestellt worden seien, fänden sich dort nicht. Beispielsweise
fehle ein Hinweis auf die notwendige Änderung der Dünge-
mittelverordnung zur Überarbeitung und Konkretisierung
der Kriterien der guten fachlichen Praxis in der Land- und
Forstwirtschaft. Auch ein konkreter Ansatz, wie man dem
Flächenverbrauch entgegensteuern wolle, sei nicht vorhan-
den. Insofern werde man sich bei der Abstimmung zu die-
sem Antrag der Stimme enthalten.

Die im Antrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksache
14/983 erhobene Forderung nach Erarbeitung einer interna-
tionalen Bodenschutzkonvention unterstütze man. Weitere
Forderungen stünden allerdings in krassem Widerspruch
zum politischen Handeln in der eigenen Regierungszeit,
während der viele Regelungen, wie beispielsweise eine Ver-
siegelungsabgabe, verhindert worden seien.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktionen der F.D.P. und der PDS, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 14/983 abzu-
lehnen.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, bei Stimmenthaltung
der Fraktionen der F.D.P. und der PDS, Zustimmung zu dem
von der Fraktion der CDU/CSU vorgelegten Änderungs-
antrag (Anlage).

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der F.D.P., bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, dem Antrag auf Drucksache 14/2567 in seiner geän-
derten Fassung (siehe Beschlussempfehlung) zuzustimmen.

Berlin, den 29. Juni 2000

Jürgen Wieczorek (Böhlen)

Berichterstatter

Christa Reichard (Dresden)

Berichterstatterin

Winfried Hermann

Berichterstatter

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

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Anlage

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

14. Wahlperiode

Änderungsantrag

der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden)
und der Fraktion der CDU/CSU

zu dem Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/2567 –

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur
Stärkung des Schutzes der Böden

Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Antrag auf Drucksache 14/2567 wird wie folgt
geändert:

1. Ziffer I Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

Von Bedeutung für den Schutz der Böden sind
weiterhin die Erkenntnisse und Ergebnisse der
UN-Weltkonferenz „Habitat II“, das Rahmenüber-
einkommen der Vereinten Nationen über Klimaver-
änderungen (Klimakonvention),

das Rahmenüber-
einkommen der Vereinten Nationen zum Schutz
der biologischen Vielfalt („Biodiversitätskon-
vention“)

und die UN-Konvention zur Bekämpfung
der Wüstenbildung („Wüstenkonvention“) von
1996 für den Bereich der ariden, semiariden und
trockenen subhumiden Zonen.

2. Ziffer II letzter Anstrich wird wie folgt gefasst:

– einmal pro Legislaturperiode, erstmals spätestens

im I. Quartal des Jahres 2002

, einen Bericht über
die erzielten Fortschritte im Bereich des Boden-
schutzes dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

Berlin, den 1. März 2000

Christa Reichard (Dresden)

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