BT-Drucksache 14/3643

Gewährung von Altersteilzeitzuschlägen für Beamte

Vom 21. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3643

14. Wahlperiode

21. 06. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Gewährung von Altersteilzeitzuschlägen für Beamte

Seit geraumer Zeit besteht die Möglichkeit für Beamte, Altersteilzeit in
Anspruch zu nehmen. Dabei wird auch ein Altersteilzeitzuschlag gewährt. Ziel
dieser Gewährung ist es, die Bezüge des Teilzeitleistenden auf 83 Prozent der
Netto-Bezüge eines Vollzeitbeamten anzuheben.

Nach der Verordnung zur Berechnung des Altersteilzeitzuschlags vom 21. Ok-
tober 1998 erhalten Bedienstete, die keine Kirchensteuer zahlen, einen niedri-
geren Zuschlag als diejenigen Bediensteten, die Kirchensteuer zahlen.

Mit dieser Verordnung, die das Bundesministerium des Innern (BMI) trotz Pro-
testen nicht ändern will, wird möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz
als auch gegen den Grundsatz der Religionsfreiheit verstoßen, weil Nicht-Kir-
chensteuerzahlern im Ergebnis faktisch doch Kirchensteuer abgezogen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass Bedienstete des öffentlichen Dienstes, die keine Kirchen-
steuer zahlen, bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlags einen niedri-
geren Zuschlag erhalten, und wenn ja, wie hoch ist die Differenz (bitte nach
Dienstgrad und der prozentualen Differenz auflisten)?

2. Sind bei den Behörden, beim BMI und der Bundesregierung Beschwerden
über diese Regelung eingegangen, und wenn ja, wie viele und welche Kon-
sequenzen wurden daraus gezogen?

3. Womit begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von
Bediensteten, die Kirchensteuer zahlen und jenen, die keine Kirchensteuer
zahlen?

4. Wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht Angehörige von öffentlich-rechtlichen Religionsge-
meinschaften und zahlen keine Kirchensteuer?

5. Sieht die Bundesregierung hierdurch den Gleichheitsgrundsatz nach dem
Grundgesetz beeinträchtigt, und wenn nein, warum nicht?

6. Sieht die Bundesregierung hierdurch den Grundsatz der Religionsfreiheit
beeinträchtigt, und wenn nein, weshalb nicht?
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7. Gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die fragliche Ver-
ordnung abgeändert wird und Bedienstete, die Nicht-Kirchensteuerzahlende
sind, keinen niedrigeren Zuschlag erhalten als jene, die Kirchensteuer zah-
len?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann?

Berlin, den 15. Juni 2000

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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