BT-Drucksache 14/3625

Fiskalische Wirkung des Paragrafen 2b Einkommenssteuergesetz

Vom 19. Juni 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3625
14. Wahlperiode 19. 06. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert
und der Fraktion der PDS

Fiskalische Wirkung des § 2b Einkommensteuergesetz

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde ein § 2b in das Ein-
kommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Durch ihn werden die Möglichkeiten
der steuerlichen Verlustverrechnung aus der Beteiligung an bestimmten Gesell-
schaften und Kapitalanlagemodellen mit anderen Einkunftsarten beschränkt.

Die Beschäftigungs- und fiskalische Auswirkungen dieses Paragrafen sind um-
stritten. Gerade deshalb sollte eine bisherige Einschätzung der Wirkungen des so
genannten Fallenstellerparagrafen durch die Bundesregierung stattfinden; un-
geachtet dessen dürfte sie nunmehr auch möglich sein, umso mehr, da bereits
Studien – beispielsweise durch das Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsinstitut –
vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen infolge
der Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten nach § 2b EstG (in Ab-
grenzung von § 2 Abs. 3 EStG) in den jeweiligen Jahren 1999 bis 2002
(bitte absolut und relativ in Relation zum Steueraufkommen insgesamt und
zum Steuer- und Beitragsaufkommen insgesamt angeben)?

2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die aus der Einschränkung der Ver-
rechnungsmöglichkeiten nach § 2b EStG resultierenden steuerlichen Verluste
pro Jahr, die nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können?

3. Wie prognostiziert die Bundesregierung die Höhe des Eigenkapitals, das
durch Anlieger den Fonds zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt wird?

Wie beurteilt sie insbesondere die Auffassung, dass das den Fonds nicht
mehr zur Verfügung gestellte Eigenkapital sich annähernd in der Höhe be-
wegen wird, in dem steuerliche Verluste nicht mehr steuermindernd geltend
gemacht werden können (siehe Frage 2)?

4. Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmetho-
den, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurteilung
des Sachverhaltes zu Frage 3?

5. Wie prognostiziert die Bundesregierung den Umfang der Reduzierung der
Fremdkapitalaufnahme durch Kapitalsammelstellen, der infolge Rückgang
des Eigenkapitals eintreten wird?

Drucksache 14/3625 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmetho-
den, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurtei-
lung des Sachverhaltes zu Frage 5?

7. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Rückgang der Investitionen
infolge des § 2b EStG sowie daraus resultierendem geringerem Einsatz von
Eigen- und Fremdkapital in den Bereichen

– Hoch-/Tiefbaugewerbe und Ausbaugewerbe,

– Schiffbau und Flugzeugbau,

– Transportleistungen der Schifffahrt,

– Dienstleistungen der Kultur und der Verlage

und bezogen auf die jeweiligen Jahre 1999 bis 2002 und wie begründet die
Bundesregierung ihre Antwort?

8. Welcher Rückgang an Investition (absolut und relativ) war insbesondere im
Jahr 1999 und zum aktuellen Zeitpunkt des Jahres 2000 im Bereich Hoch-/
Tiefbau-/Ausbaugewerbe im Vergleich zu 1998 zu verzeichnen?

9. Welche Folgen hatte dieser Rückgang der Investitionen auf die Zahl der
Beschäftigten im Bereich Hoch-/Tiefbau-/Ausbaugewerbe im Jahr 1999
und zum aktuellen Zeitpunkt des Jahres 2000 jeweils im Vergleich zu 1998?

10. Wie hoch beziffern sich annähernd die Steuermindereinnahmen einerseits
und die Mehrausgaben andererseits, die dem Staat durch Rückgang der Be-
schäftigung infolge Rückgang an Investitionen im Hoch-/Tiefbau-/Ausbau-
gewerbe erwuchsen?

11. Wie prognostiziert die Bundesregierung insgesamt und für die jeweiligen
Jahre 1999 bis 2002 den Saldo aus

– steuerlichen Minderausgaben infolge § 2b EStG einerseits und

– steuerlichen Mindereinnahmen insbesondere an Einkommen-, Körper-
schaft- und Mehrwertsteuer infolge eingeschränkter Investitionstätig-
keit/eingeschränkter Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG,

– Mehrausgaben für Sozialleistungen (Bundesanstalt für Arbeit, Wohn-
geld etc.) infolge eingeschränkter Investitionstätigkeit/eingeschränkter
Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG andererseits?

12. Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmetho-
den, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurtei-
lung des Sachverhaltes zu Frage 11?

13. Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung die Ausfälle an Sozialver-
sicherungsbeiträgen durch eingeschränkte Investitionstätigkeit/einge-
schränkte Beschäftigungszahlen infolge § 2b EStG und damit geringerem
Arbeitnehmereinkommen?

14. Auf welche konkreten Daten, Fakten, Berechnungen, Berechnungsmetho-
den, Untersuchungen etc. stützt sich die Bundesregierung in der Beurtei-
lung des Sachverhaltes zu Frage 13?

Berlin, den 14. Juni 2000

Christine Ostrowski
Heidemarie Ehlert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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