BT-Drucksache 14/3623

e-Europe: die europäische Informationsgesellschaft sozial und demokratisch gestalten

Vom 19. Juni 2000


Deutscher Bundestag

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14. Wahlperiode

19. 06. 2000

Antrag

der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, Angela Marquardt,
Eva-Maria Bulling-Schröter, Christina Schenk, Rosel Neuhäuser, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

e-Europe: die europäische Informationsgesellschaft sozial und
demokratisch gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass mit der Initiative e-Europe die EU den
Strukturwandel in Europa in eine „Informationsgesellschaft für alle“ beschleu-
nigen will. Insbesondere begrüßt der Deutsche Bundestag, dass mit der Initia-
tive gewährleistet werden soll, „dass der Gesamtprozess alle Schichten erfasst,
das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt
stärkt.“ Damit findet die lange Zeit vernachlässigte soziale Dimension, die mit
den Umwälzungsprozessen in vielen gesellschaftlichen Bereichen einhergeht
bei e-Europe Beachtung. Allerdings findet sich diese Zielsetzung nur unzurei-
chend im Aktionsprogramm e-Europe wieder.

– Die Förderung von Beschäftigung in den IT-Bereichen ist notwendig. Aller-
dings werden in vielen Anwendungsbereichen Arbeitsplätze durch den er-
höhten Einsatz ersetzt. Der mit der Nutzung von Rationalisierungsoptionen
einhergehende Arbeitsplatzabbau betrifft darüber hinaus nahezu alle Indust-
rie- und Dienstleistungsbranchen sowie den öffentlichen Dienst. Dies gilt
insbesondere für die Förderung von E-Commerce, einem zentralen Schwer-
punkt der Initiative. Arbeitsplatzzuwächsen im Bereich des elektronischen
Handels steht bereits heute der Abbau in vielen Dienstleistungsbereichen
gegenüber. Hierbei sind insbesondere Arbeitsplätze von Frauen betroffen.

Eine Politik, die sich weigert, den durch zunehmenden Arbeitsplatzabbau
verursachten sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken, ist nicht zukunfts-
fähig. Technologische Innovationen wie etwa E-Commerce bedürfen sozial-
und bildungspolitischer Begleitprogramme, um den Umbau des Beschäfti-
gungssystems sozial verträglich zu gestalten.

– Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, die verstärkte Nutzung der
IuK-Technologien von KMU zu unterstützen. KMU müssen in die Lage ver-
setzt werden, die neuen Technologien vollständig zu nutzen. Der Struktur-
wandel erfordert deren Integration. Die neuen Technologien schaffen ihnen
auch verbesserte Möglichkeiten, in Netzen zu kooperieren.

Allerdings stärkt die Nutzung und Verbreiterung der IuK-Technologien die
ohnehin machtvollen global player überproportional. Im Zuge der Konzen-
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tration auf das Kerngeschäft ist die Nutzung der IuK-Technologie für sie Vo-
raussetzung zur Bildung von international organisierten Unternehmensnetz-
werken bis hin zu virtuellen Unternehmen. Die Tendenz zur Globalisierung
der Produktion wird damit verstärkt.

Gerade hierbei setzt die Initiative im Wesentlichen auf eine „Selbstregulie-
rung“ durch den Markt. Diese Entwicklung wird gerade bei den kleinen-
und mittelständigen Handels- und Zuliefererbetrieben einen immensen
Wettbewerbs- und Kostendruck auslösen. Das wird sich zum Nachteil der
dortigen Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen auswirken.

– Auch beim Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz sowie beim Daten-
schutz setzt die Initiative auf „Selbstregulierung“. Zwar wird erklärt, die
Durchsetzung des Rechts der Verbraucherinnen und Verbraucher zu fördern,
doch in der EU-Richtlinie zum E-Commerce wurde sich nicht darauf geei-
nigt, Werbung per e-mail nur an Nutzerinnen und Nutzer zuzulassen, die
dem ausdrücklich zustimmen. In dem im Sommer durch das EU-Parlament
zu verabschiedenden Datenschutzabkommen mit den USA wird der Daten-
schutz der Selbstregulierung den Unternehmen überlassen. Völlig ungeklärt
blieb in den Verhandlungen, wie EU-Bürgerinnen und Bürger ihre gesam-
melten Daten einsehen, korrigieren, löschen lassen und Ansprüche gegebe-
nenfalls auch durchsetzen können. Der Gerichtsstand liegt in den USA. Eine
Prüfung der Einhaltung von Regeln ist nicht vorgesehen, die FTC Kommis-
sion kann bei Verletzungen zwar einschreiten, ist aber nicht verpflichtet,
Klagen einzelner Personen nachzugehen.

– Der vermehrte Einsatz der IuK-Technologie schafft Voraussetzungen für
weitreichende Umwälzungen in der Arbeitswelt. Der Betrieb als räumliche,
zeitliche und soziale Einheit und als institutioneller Rahmen der Arbeit ver-
liert mehr und mehr an Bedeutung.

Der Anteil der Tele- und Projektarbeitsverhältnisse und unsteter Lebens-
läufe erhöhen sich kontinuierlich und das Normalarbeitsverhältnis, auf dem
das Arbeits- und Sozialrecht basiert, wird zunehmend durch prekäre Be-
schäftigungsformen zurückgedrängt. Diese Entwicklung betrifft insbeson-
dere Frauen.

Die zeitlichen und rechtlichen Grenzen zwischen abhängiger und selbständi-
ger Beschäftigung verwischen. Keine Beachtung in der EU-Initiative findet,
dass eine Polarisierung unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse und -beziehun-
gen bisher geradezu Kennzeichen der Informationsgesellschaft ist.

Die Tendenz zunehmender Globalisierung der Produktion wird die Globali-
sierung der Arbeitsmärkte und den damit einhergehenden Druck auf die so-
zialen und gewerkschaftlichen Standards verstärken. Die Stärkung der Posi-
tion der global player gegenüber Beschäftigten und Regierung wird weiter
dynamisiert. Dass durch die Veränderungen in der Arbeitswelt neue Regula-
tionsanforderungen entstehen, die die Wahrnehmung der Interessen der Be-
schäftigten und politische Gestaltungskraft in einer sich wandelnden Ar-
beitswelt sichern, wird bei e-Europe nicht zur Kenntnis genommen.

– Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU „lebenslanges Lernen“ und
die Erlangung von Medienkompetenz als Grundpfeiler der Informationsge-
sellschaft erachtet. Tatsächlich ist es notwendig, ein System der allgemeinen
und beruflichen Bildung sowie des lebensbegleitenden Lernens zu gewähr-
leisten, welches allen Menschen zugute kommt und auch den kritischen
Umgang mit den neuen Medien fördert. Dabei eröffnen die neuen Medien
auch neue Möglichkeiten für die Bildung. Lernprogramme, die selbständige
Nutzung von Informationsrecherchen u. v. a. sind sinnvolle Innovationen in
der Bildung. Das Ziel der Verbesserung der Ausstattung von Schulen ver-
bunden mit einem Leitbild digitaler Mündigkeit ist begrüßenswert.
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Unakzeptabel ist, dass Fragen der Weiterbildung in der Initiative e-Europe
überhaupt nicht behandelt werden. Der Fachkräftemangel im IT-Bereich
wurde durch den weitgehenden Rückzug der Unternehmen aus der betriebli-
chen Aus- und Weiterbildung verursacht, nicht in erster Linie durch mangel-
hafte Ausbildung an Schulen. Hinzu kommen die Folgen der Sparpolitik im
Bildungswesen, die auch die Informatikbereiche treffen, wie die Debatten
um die Einführung eines Numerus clausus für Informatikstudiengänge zei-
gen. Vorschläge, die die Gruppe hochrangiger Experten 1997 zur Aus- und
Weiterbildung gemacht hatte, wie die Förderung neuer Formen zur Zusam-
menarbeit zwischen Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen,
Verantwortungsübernahme von öffentlichen und privaten Einrichtungen für
Maßnahmen zur Qualifikationserhaltung und Anpassungsfortbildung, die
Nutzung der IuK-Technologien für die Förderung des dualen Ausbildungs-
systems und spezieller Ausbildungsprogramme für den Umgang, die auf die
Bedürfnisse Arbeitsloser mit geringem Ausbildungsniveau abgestimmt sind,
finden genauso wie gewerkschaftliche Positionen bei e-Europe keinen Nie-
derschlag.

– Im Unterschied zu distributiven Medien ist das Internet eine dezentrale und
interaktive Medientechnologie, dessen Demokratisierungspotential aber nur
wirksam werden kann, wenn die Entwicklung in eine aktive Gesellschafts-
politik eingebettet wird. Die Demokratisierungspotentiale der neuen Medien
liegen in den Chancen von höherer Transparenz politischer Entscheidungs-
prozesse und neuen Möglichkeiten der politischen Teilhabe. Aktivitäten im
Rahmen des Schwerpunktes „Regierung ans Netz“ tragen sicherlich dazu
bei. Allerdings stehen dem auch weitreichende Risiken gegenüber. Informa-
tion ist nicht Wissen, eine Informationsflut verbunden mit zunehmender
Auflösung sozialer Räume und Beziehungen und dem Verlust einer gemein-
samen Wissensbasis beinhalten auch Gefahren für die Demokratie.

– Schwierigkeiten, die Potentiale wirksam werden zu lassen, befinden sich in
der kostenpflichtigen Nutzung, die zu sozialer Ausgrenzung führt. Das Ziel,
Schulen umfassend mit den neuen Medien auszustatten sowie die Teilnahme
Behinderter zu unterstützen, sind erste richtige Schritte. Sie bleiben aber un-
zureichend, denn auch Erwachsenen müssen die Partizipationsoptionen in
vollem Umfang eröffnet werden. Nur dann kann einer wachsenden gesell-
schaftlichen Spaltung (information rich-poor) entgegengewirkt werden.

– Demokratie in der Informationsgesellschaft heißt, den gegenwärtigen Trend,
bei dem die Technologien der Informationsgesellschaft in erster Linie als
Wirtschaftsgut betrachtet werden und deren Entwicklung und Nutzung weit-
gehend den Marktkräften überlassen bleibt, zugunsten eines allgemeinen,
gesicherten Zugangs zu überwinden. Durch die Ausrichtung in Richtung
verschärfter Liberalisierungen im Bereich neuer Medien unterstützt e-Eu-
rope jedoch den gegenwärtigen Trend. Setzt sich dieser Trend fort, dann
werden wir künftig mit privaten Unternehmen und Kapitalgruppen konfron-
tiert sein, die weltweit die Produktion, die Verteilung und den Fluss von In-
formationen auf den Datenhighways steuern. Diese entscheiden dann allein
über die kommerzielle Verwertung der hochwertigen Ware Information.

Die erwähnte schrittweise Auflösung von räumlichen und zeitlichen Struk-
turen in der Arbeitswelt verschlechtert die Bedingungen für die Wahrneh-
mung der Mitwirkungsrechte der Beschäftigten sowie der betrieblichen und
gewerkschaftlichen Interessenvertretungen. Ihnen wird der Zugang zu den
neuen Medien, die Bereitstellung spezieller IuK-Systeme für die Kommuni-
kation untereinander erschwert. Bei der absehbaren Beschleunigung der ge-
sellschaftlichen Entwicklung läuft dies faktisch auf eine zunehmende Ent-
demokratisierung hinaus. In der e-Europe-Initiative werden entsprechende
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gewerkschaftliche Forderungen hinsichtlich Zugangsrecht und Arbeitneh-
merinnen- und Arbeitnehmerschutz ignoriert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich auf dem kommenden EU-Gipfel dafür einzusetzen,

Beschäftigung:

– dass europaweit eine verteilungspolitische Reformpolitik verwirklicht wird,
die das Ziel verfolgt, die Produktivitätsgewinne, die infolge der Produktivi-
tätsentwicklung realisiert werden, beschäftigungswirksam und zur Befriedi-
gung kollektiver und individueller Bedürfnisse einzusetzen;

– dass eine europaweite Initiative zur Verkürzung der Arbeitszeit begleitet von
Maßnahmen, die die Zeitsouveränität von Beschäftigten erhöht, eingeleitet
wird;

– dass verbindliche, einklagbare soziale und gewerkschaftliche Standards und
sanktionsfähige Verhaltenskodizes für multilaterale Konzerne zumindest auf
europäischer Ebene durchgesetzt werden und die Verhandlungen im Rah-
men der WTO dafür weitergeführt werden;

– dass eine Sozialversicherungspflicht für alle Einkommensarten und Unter-
nehmen und erste arbeitsrechtliche und soziale Mindeststandards und Betei-
ligungsrechte für die neuen Arbeitsformen wie Telearbeit und Projektarbeit
geschaffen werden;

– dass die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten, wie auch der betrieb-
lichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung, für alle Fragen der Ar-
beitsorganisation, bei der Einführung und betrieblichen Nutzung der neuen
Techniken, bei der Einführung und Durchführung von Telearbeit sowie der
Gestaltung ergebnisorientierter Entgeltsysteme sichergestellt werden und
dass Eurobetriebsräten und gewerkschaftlichen Interessensvertretungen In-
formations- und Beteiligungsrechte in diesen Fragen ermöglicht werden;

– dass ein Wettbewerbsrecht zur Beschränkung der Macht der „global player“
gegenüber Beschäftigten und KMU und zur Beschränkung der zunehmen-
den Konzentration insbesondere auch in Bezug auf die Medienkonzerne auf
europäischer Ebene geschaffen wird;

– dass in einem begleitenden Pilotprojekt die Fragen der Auswirkungen auf
Beschäftigung, Arbeits- und Lebensbedingungen, den sozialen Zusammen-
halt, die soziale Sicherheit und Teilhabe unter Beteiligung der Gewerkschaf-
ten geklärt werden;

Daten- und Verbraucherschutz:

– dass die Verhandlungsergebnisse zwischen USA und EU bezüglich des
Datenschutzes abgelehnt werden und die individuellen Datenschutzrechte
gewährleistet werden;

– dass der Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz hinsichtlich Gütesiegel,
Qualitätsstandards, aber auch des Schutzes der Verbraucherinnen und Ver-
braucher gegenüber den Unternehmen weiterentwickelt werden;

Bildung:

– dass e-Europe auf die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von
Staat und gesellschaftlichen Gruppen für Organisation, Finanzierung, Rege-
lung des Zugangs, der Abschlüsse und Qualifizierung der Lehrenden und
der Aufstellung von Standards für die Qualität der Bildungsangebote orien-
tiert;
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– dass ein Konzept zur Bildung von Lehrerinnen und Lehrern erstellt wird,
welches sie in die Lage versetzt, dem Leitbild der Vermittlung von Medien-
kompetenz gerecht zu werden;

– dass EU-weit ein öffentlich garantiertes, in das Bildungswesen integriertes
System der Weiterbildung aufgebaut und ein Weiterbildungsgesetz einge-
führt wird, welches die Arbeitgeber in die Pflicht zu Weiterbildungsmaßnah-
men und Beschäftigten ein Individualrecht auf Weiterbildung als Teil der
Arbeit sichert;

– dass die Institutionen der schulischen, beruflichen und universitären Aus-
und Weiterbildung in der EU finanziell, organisatorisch und fachlich dazu
befähigt werden, Medienkompetenz zu vermitteln und dabei gleichzeitig die
Interessierten die Chance erhalten, sich durch Wahrnehmung der Bildungs-
angebote die heute notwendige Medienkompetenz, die auch Medienkritik
beinhalten muss, zu verschaffen;

– dass Weiterbildung für Arbeitslose ohne Altersbegrenzung geregelt wird
und spezielle Ausbildungsprogramme für den Umgang mit neuen Technolo-
gien, die auf die Bedürfnisse von Arbeitslosen mit geringem Ausbildungs-
niveau zugeschnitten sind, entwickelt werden;

Demokratie:

– dass flächendeckende Zugänge zu niedrigen Preisen und zu informativen,
öffentlichen Angeboten für die Menschen bereitgestellt werden und dabei
gleichzeitig die Bereitstellung der öffentlichen Dienstleistungen in traditio-
nellen Formen erhalten bleiben;

– dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bzw. das öffentlich-rechtliche Fern-
sehen mit einem nichtkommerziellen Informations- und Kulturangebot
dauerhaft gesichert bleibt und die Mechanismen der demokratischen Kon-
trolle der Medien weiterentwickelt werden;

– dass eine Verpflichtung für kommerzielle Anbieter, elektronische Informa-
tionsangebote nichtkommerzieller oder öffentlicher Anbieter im Rahmen ei-
nes Universaldienstes auf dem Netz verfügbar zu machen, eingeführt wird;

– dass den Beschäftigten ein Zugangsrecht zu IuK-Technologien im Betrieb
bei gleichzeitigem Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gewährt wird und Betriebs- und Personalräten, wie auch Gewerkschaften
rechtlich ermöglicht wird, die neuen Medien für die Interessensvertretungs-
arbeit zu nutzen;

– dass ein Aktionsplan zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen vor-
gelegt wird.

Berlin, den 19. Juni 2000

Ursula Lötzer
Rolf Kutzmutz
Angela Marquardt
Eva-Maria Bulling-Schröter
Christina Schenk
Rosel Neuhäuser
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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