BT-Drucksache 14/3565

Verkehrsversorgung der Insel Amrum

Vom 6. Juni 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3565
14. Wahlperiode 06. 06. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Dietrich Austermann,
Otto Bernhardt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Anke Eymer (Lübeck), Helmut
Lamp, Michael von Schmude, Angelika Volquartz, Peter Kurt Würzbach
und der Fraktion der CDU/CSU

Verkehrsversorgung der Insel Amrum

Amrum gehört nicht nur zu den schönsten und stark besuchten Inseln im Nord-
friesischen Wattenmeer, Amrum hat auch durch seine Lage eine bedeutende
Funktion im Küstenschutz der Westküste Schleswig-Holsteins.

Amrum wird jährlich besucht von ca. 250 000 Feriengästen, die rund 1,4 Milli-
onen Übernachtungen auf der Insel buchen. 2 500 Insulaner haben, ebenso wie
die Gäste und die Einwohner anderer Orte auf dem Festland, einen Anspruch
auf eine funktionierende Verkehrsanbindung.

Amrum hat auf Grund seiner Lage im Nationalpark, auf Grund seines Rufs als
ruhige Ferieninsel und auch im Sinne von sanftem Tourismus auf Verkehrsan-
bindungen aus der Luft bewusst verzichtet. Somit ist Amrum in seiner gesam-
ten Versorgung ausschließlich auf den Fährverkehr vom Festland angewiesen.
Wenn keine Probleme im Fahrwasser auftreten, dauert die Fahrt zwischen 1,5
und 2 Stunden.

Eine ungestörte und reibungslose Verkehrsanbindung, die auch für Kranken-
transporte genutzt wird, ist gerade wegen der schon jetzt zeitaufwendigen Fahrt
und der Fähre für die Insel unverzichtbar, wenn die Struktur der Insel sowie die
Einkommens-, Beschäftigungs- und Lebensmöglichkeiten der Bewohner erhal-
ten bleiben sollen.

Amrum ist dringend angewiesen auf ein ständig tidenunabhängiges Fahrwasser
und die entsprechenden Anlegemöglichkeiten, auch, damit Zu- und Abfahrten
überhaupt geplant werden können.

Für den Unterhalt des Fahrwassers als Bundeswasserstraße ist das Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zuständig. Die Bundeswas-
serstraße „Amrumer Fahrwasser“ mit der Zufahrt zum Hafen Wittdün ist schon
jetzt stellenweise versandet und droht weiter zu versanden. Die einzige Mög-
lichkeit, das Fahrwasser und die Zufahrt zum Hafen tief genug zu erhalten, ist
die Ausbaggerung in der Bundeswasserstraße. Kostengünstig hätte dieses jetzt
im Rahmen und in Kombination mit der Sandvorspülung zum Küstenschutz auf
Föhr geschehen können.

Drucksache 14/3565 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wer hat hinsichtlich der Ausbaggerung des „Amrumer Fahrwassers“ an der
Einfahrt zum Fähr- und Versorgungshafen Wittdün auf Amrum ein ver-
kehrswirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben?

2. Welche Fragen sollten durch das Gutachten beantwortet werden?

3. Wer hat dieses Gutachten erstellt und welche Alternativen hat es unter
möglichen Gutachtern gegeben?

4. Welche Vorgaben hat der Gutachter durch den Auftraggeber erhalten?

5. Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten?

6. Teilt die Bundesregierung die Bewertungen in dem Gutachten und wo
weicht sie in ihrer Bewertung vom Gutachten ab?

7. Wurden die Interessen der Inselbewohner in der Fragestellung und werden
sie im Gutachten selbst ausreichend berücksichtigt?

8. Auf welche Daten stützt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen seine im Schreiben vom 11. April 2000 an den Bürgermeister
der Gemeinde Norddorf geäußerte Aussage, nach der einer Finanzierung
von Ausbau und Unterhaltung einer tidenfreien Zufahrt nach Amrum nicht
entsprochen werden kann?

9. Zu welchem Ergebnis kamen die morphologischen, nautischen und techni-
schen Untersuchungen des zuständigen WSA Tönning und der Bundesan-
stalt für Wasserbau hinsichtlich der Möglichkeit zur Stabilisierung des al-
ten Fahrwassers und zur Einrichtung eines neuen Fahrwassers unter
Einbeziehung einer vom Land Schleswig-Holstein erwogenen Sandent-
nahme für Küstenschutzmaßnahmen?

10. Warum ist die Chance einer kostengünstigen Ausbaggerung in Kombina-
tion mit der oben erwähnten Küstenschutzmaßnahme nicht ergriffen wor-
den?

11. Wann rechnen die Sachverständigen der Bundesregierung damit, dass der
Zustand im besagten Fahrwasser durch weitere Versandung unhaltbar wird
und dann eine Ausbaggerung unbedingt notwendig wird?

12. Wie hoch wären die Kosten vergleichbarer Ausbaggerungen allein und in
Kombination mit der Küstenschutzmaßnahme gewesen, und wie viel öf-
fentliche Mittel hätten durch eine solche Kombination der Maßnahmen ein-
gespart werden können?

13. Hat die Bundesregierung die ökonomischen Auswirkungen eines tidenab-
hängigen Fährverkehrs für die Insel Amrum und für den Verkehrsträger
(Wyker Dampfschiffs-Reederei) berücksichtigt?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Folgen und wie beab-
sichtigt sie, diese so gering wie möglich zu halten?

15. Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Sicherstellung der unge-
störten Versorgung der Insel über eine Bundeswasserstraße zuständig?

16. Welche Aufgabe hatte der Mitarbeiter der WSA Nord-West in Aurich, der
sich vor wenigen Wochen dienstlich auf Amrum aufhielt und damit zitiert
wird, dass er eine wissenschaftliche Arbeit über die Problematik „Wittdü-
ner Hafeneinfahrt“ erstellen sollte?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3565

17. Von wem ist eine solche Arbeit in Auftrag gegeben worden und wozu sollte
sie dienen?

18. Ist diese Arbeit abgeschlossen und welches Ergebnis hat sie gebracht?

Berlin, den 6. Juni 2000

Peter Harry Carstensen (Nordstrand)
Dietrich Austermann
Otto Bernhardt
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Anke Eymer (Lübeck)
Helmut Lamp
Michael von Schmude
Angelika Volquartz
Peter Kurt Würzbach
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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