BT-Drucksache 14/3524

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/2698- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes (Erstes Zivildienstvertrauensmann-Änderungsgesetz- 1. ZDVÄndG)

Vom 7. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3524

14. Wahlperiode

07. 06. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2698 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-
Gesetzes (Erstes Zivildienstvertrauensmann-Änderungsgesetz – 1. ZDVÄndG)

A. Problem

§ 37 des Zivildienstgesetzes (ZDVG) schreibt die Beteiligung der Zivildienst-
leistenden an dienstlichen Angelegenheiten durch einen Vertrauensmann vor.
Dies soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Dienstgestaltung för-
dern und zu einer fürsorglichen Berücksichtigung der Belange des einzelnen
Dienstleistenden beitragen. Allerdings wird nur in ungefähr 20 Prozent der Zi-
vildienststellen, in denen eine Wahl von Vertrauensmännern möglich ist, von
diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht, da das jetzige Verfahren von vielen
Dienstleistenden als zu bürokratisch und umständlich bewertet wird. Durch
Änderung der einschlägigen Rechtsgrundlagen soll ein höheres Maß an Akzep-
tanz erreicht werden.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vorschriften über die Wahl der Vertrauens-
männer im Zivildienstvertrauensmann-Gesetz so zu ändern, dass ein einfache-
res Wahlverfahren möglich wird. Eine entsprechende Änderung der Ermäch-
tigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsgrundlage über die Wahl der
Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden (§ 2 Abs. 5 Zivildienstvertrauens-
mann-Gesetz) soll eine Straffung und Vereinfachung des Wahlverfahrens er-
möglichen.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/2698 in unveränderter Fas-
sung.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine
Drucksache

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3524

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

Keine

2. Sonstige Kosten

Keine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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3524

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2698 – anzunehmen.

Berlin, den 7. Juni 2000

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anke Eymer (Lübeck) Dieter Dzewas Christian Simmert

Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Thomas Dörflinger Klaus Haupt

Berichterstatter Berichterstatter
Drucksache

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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dieter Dzewas, Christian Simmert, Thomas Dörflinger
und Klaus Haupt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 90. Sitzung am 24.
Februar 2000 den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2698
an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf soll ein einfacheres Wahlverfahren
für die Vertrauensmänner im Zivildienst ermöglicht werden.
§ 37 ZVDG schreibt die Beteiligung der Zivildienstleisten-
den in dienstlichen Angelegenheiten durch einen Vertrau-
ensmann vor. Die Wahl des Vertrauensmannes richtet sich
dabei nach den Grundsätzen, die für die Wahl des Vertrau-
ensmannes von Mannschaften in militärischen Einheiten
gelten. Allerdings wird bisher in nur 20 Prozent der in Frage
kommenden Dienststellen von diesem Wahlrecht Gebrauch
gemacht, weil das Verfahren als zu bürokratisch empfunden
wird.

Um das Wahlverfahren zu vereinfachen, soll teilweise von
diesen Grundsätzen – z. B. Einbringen von Wahlvorschlä-
gen vor Beginn des Wahlvorganges – abgewichen und § 2
Abs. 5 Satz 1 ZVDG deshalb aufgehoben werden. Die im
Ergebnis damit gegebene Abkoppelung von den Vorschrif-
ten über die Wahl von Vertrauenspersonen der Soldaten
führt weder zu einer Benachteiligung noch zu einer Privile-
gierung der Zivildienstleistenden. Die Neuregelung soll
vielmehr den besonderen tatsächlichen Verhältnissen bei
der Wahl der Vertrauensleute in den Zivildienstellen Rech-
nung tragen. Durch eine Änderung der Ermächtigungs-
grundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung über die
Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden soll
eine Straffung und Vereinfachung des Wahlverfahrens er-
möglicht werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss hat die Vorlage in seiner 40. Sitzung am
7. Juni 2000 beraten und den Gesetzentwurf einstimmig an-
genommen.

Im Ausschuss bestand bei allen Fraktionen Einvernehmen
darüber, dass eine Vereinfachung der Wahlmodalitäten des

Vertrauensmannes für Zivildienstleitende sehr wichtig und
sinnvoll ist.

Die Fraktion der SPD betont, dass durch die Änderung die-
ses Gesetzes das Ministerium in die Lage versetzt wird,
durch eine entsprechende Verordnung das Wahlverfahren zu
entbürokratisieren und zu vereinfachen. Vorgesehen sei bei-
spielsweise, dass der Wahlvorstand nicht wie bisher nach
2 Monaten, sondern unverzüglich bestellt werden könnte.
Bei Lehrgängen würde sich die Frist zur Bestellung des
Wahlvorstandes von bisher 3 Tagen auf einen Tag verkür-
zen. Der Wahltermin könnte unmittelbar durch den Wahl-
vorstand festgelegt werden, die Frist für die Abhaltung der
Wahl könnte von 6 Monaten auf 2 Monate, bei Lehrgängen
von 6 Tagen auf einen Tag verkürzt werden. Vor allem das
Prozedere schriftlicher Kandidatenvorschläge könnte entfal-
len und mündlich direkt in der Wahlversammlung erfolgen.
Im Sinne einer breiteren Akzeptanz und einer Stärkung von
Vertrauensleuten im Zivildienst sollte diesem Gesetzent-
wurf zugestimmt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt sich der
Haltung der SPD-Fraktion an und begrüßt die Änderung im
Gesetzentwurf, verbunden mit der Hoffnung, dass mehr Zi-
vildienstleistende auch tatsächlich an der Wahl teilnehmen
würden und die Entbürokratisierung auch in diesem Bereich
für mehr Partizipation und Beteiligung gut wäre.

Die Mitglieder der Fraktion sind der Meinung, dass diese
Partizipation mit dem Gesetz auch stattfände und somit eine
direkte und bessere Vertretung von Zivildienstleistenden er-
reicht würde. Die Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Die Fraktion der CDU/CSU machte ihre Zustimmung deut-
lich und schließt sich dem dargestellten Sachverhalt an.

Aus Oppositionssicht schlägt die Fraktion vor, dass die
Bundesregierung ebenfalls dafür Sorge tragen sollte, die
Aus- und Weiterbildung der Vertrauensleute bei den Zivil-
dienstleistenden ähnlich wie bei der Bundeswehr zu regeln,
insbesondere bezüglich des Sonderurlaubes. Dies wäre eine
Gleichstellung, eine deutliche Verbesserung über das im
Gesetzentwurf Stehende hinaus.

Die Fraktion der F.D.P. unterstützt den Gedanken der Ent-
bürokratisierung und stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Die Fraktion der PDS verzichtet auf eine Berichterstattung.

Berlin, den 7. Juni 2000

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dieter Dzewas Christian Simmert Thomas Dörflinger Klaus Haupt

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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