BT-Drucksache 14/345

Umfang der Haftung für deutsche Lieferanten von Atomtechnik in die Russische Föderation

Vom 28. Januar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/345 vom 28.01.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Umfang der Haftung für deutsche
Lieferanten von Atomtechnik in die Russische Föderation =

28.01.1999 - 345

14/345

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Angela Marquardt und der
Fraktion der PDS
Umfang der Haftung für deutsche Lieferanten von Atomtechnik in die
Russische Föderation

Anläßlich des Besuches des Präsidenten der Russischen Föderation, Boris
Jelzin, in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1998 unterzeichneten
die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen
Föderation ein "Abkommen über nukleare Haftung im Zusammenhang mit
Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland für Kernanlagen in der
Russischen Föderation".
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche bundesdeutschen Firmen, Unternehmen und Firmengruppen
liefern z. Z.
- Kerntechnische Anlagen und Beförderungsmittel einschließlich
Behälter zur Beförderung radioaktiver Stoffe,
- dazugehörige Teile, Ersatzteile und sonstige in der Kerntechnik
verwandte Anlagen und Beförderungsmittel,
- kerntechnisches "Know-how",
- Dienstleistungen für die Errichtung, den Betrieb, die Nachrüstung
und die Stillegung von Kerntechnischen Anlagen
in die Russische Föderation
bzw. haben Lieferverträge mit Empfängern in der Russischen Föderation
abgeschlossen?
2. Welche ausländischen natürlichen oder juristischen Personen sind
von der nachfolgenden Regelung des Vertrages konkret umfaßt: "Jede
natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz, Sitz oder ständigem
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich ihrer in-
und ausländischen Niederlassungen, Beteiligungen und verbundenen
Unternehmen (Tochterunternehmen, ,Joint-ventures') sowie ihrer
Zulieferer einschließlich deren Personal"?
3. Welche russischen Staatsbürger oder russische juristische Personen
sind z. Z. oder in Zukunft aufgrund geschlossener Verträge Empfänger
von unter Punkt 1 genannten Leistungen?
4. Welche z. Z. existierenden bzw. geplanten russischen Kernanlagen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem im Juni 1998
geschlossenen Abkommen umfaßt?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das wirtschaftliche
Volumen der von dem Abkommen umfaßten Nuklearverträge?
6. Trifft die Interpretation zu, daß aufgrund Artikel 3 des o. a.
Abkommens grundsätzlich nicht nur alle bundesrepublikanischen Firmen,
Unternehmen und Firmengruppen, sondern im Prinzip alle Firmen aus der
ganzen Welt, die durch Wirtschaftsverträge oder Firmenverflechtungen
mit bundesdeutschen Unternehmen und Firmengruppen verbunden sind, bei
jedweder Lieferung von Nukleartechnologie bzw. "Know-how" von der
russischen Regierung aus jedweder verschuldensunabhängigen oder
fahrlässig verursachten Produkthaftung freigestellt sind?
7. Schließt sich die Bundesregierung der Interpretation an, daß
aufgrund des o. a. Abkommens bundesdeutsche und/oder internationale
Firmen und Unternehmen Empfängern in der Russischen Föderation
unbedenklich auch technisch unausgereifte bzw. nach sachverständiger
Meinung "unsichere" Nuklearprodukte verkaufen/liefern können, ohne
Sanktionen in Form eines Haftungsrisikos fürchten zu müssen?
8. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die
Russische Föderation und weitere osteuropäische Länder zum
Experimentierfeld für atomtechnisch ausgerichtete Firmen und
Unternehmen werden?
Bonn den 28. Januar 1999
Eva-Maria Bulling-Schröter
Angela Marquardt
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

28.01.1999 nnnn

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