Vom 23. Mai 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3446
14. Wahlperiode
23. 05. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Kersten Naumann
und der Fraktion der PDS
Zulassungspraxis bei Pestiziden
Am 15. Januar 1999 nahm das französische Landwirtschaftsministerium die
Zulassung des Pestizids „Gaucho“ zurück. Das betroffene deutsche Chemie-
unternehmen klagte vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht
erfolglos. Im Januar 2000 bestätigte der französische Staatsrat das Verbot bis
auf weiteres. Das Spritzmittel wird für das Absterben von 40 Prozent aller fran-
zösischen Bienenvölker während der vergangenen 5 Jahre verantwortlich ge-
macht. „Gaucho“, das meist verkaufte Pestizid des o. g. Chemieunternehmens
(weltweiter Umsatz 460 Mio. Euro), wurde in Frankreich seit 1994 im Sonnen-
blumenanbau eingesetzt.
Der Wirkstoff von „Gaucho“, Imidacloprid, wird in Deutschland unter dem Na-
men „Confidor“ vertrieben.
Der französische Imkerverband Union-National d`Apiculteurs (UNAF), der
50 000 Imker vertritt, hatte vehement ein Verbot von „Gaucho“ gefordert. Im-
ker aus ganz Frankreich protestierten gegen die Zulassung von „Gaucho“.
Allein 800 Imker demonstrierten im Dezember 1998 unter dem Eiffelturm, um
ein Verbot des Mittels zu erreichen. Naturschützer befürchten infolge des Rück-
gangs der Bienenpopulation das Aussterben von bis zu 30 000 Pflanzenarten.
Die Zulassung der französischen Aufsichtsbehörde ist besonders wichtig, da sie
von zahlreichen afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern übernommen
wird, die keine eigenen Aufsichtsbehörden unterhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie beurteilen die deutschen Zulassungsbehörden die Gefährlichkeit von
Imidacloprid, insbesondere für Bienenvölker?
2. Wie erklärt sich die unterschiedliche Zulassungspraxis in Deutschland und
Frankreich?
3. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine einheitliche Zulassungs-
praxis von Pestiziden in der EU zu fördern?
Berlin, den 18. Mai 2000
Dr. Gregor Gysi und Fraktion