BT-Drucksache 14/3444

Zukunft der sozialen Pflegeversicherung

Vom 16. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3444
14. Wahlperiode 16. 05. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulf Fink, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer,
Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl,
Eva-Maria Kors, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz, Hans-Peter Repnik,
Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Zukunft der sozialen Pflegeversicherung

In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 20. Oktober 1998 sind unter Ziffer IV/7 – Pflegeversicherung stabilisieren
und – Ziffer VII/2 – Politik für ältere Menschen – eine Reihe von Verbesserungen
in der Pflege und im Heimgesetz angekündigt worden. Angesichts der in den Jah-
ren 1998/1999 in zahlreichen Einzelfällen aus fast allen Bundesländern bekannt
gewordenen Missstände und Mängel in Pflegeheimen hat die Bundesgesund-
heitsministerin im August 1999 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Pfle-
gequalität angekündigt, der bis Herbst 1999 vorgelegt werden sollte.

Nach Mitteilungen aus dem Bundesversicherungsamt haben im Jahr 1999 erst-
mals die Ausgaben der Pflegeversicherung die Einnahmen überstiegen, so dass
die Rücklage in Anspruch genommen werden musste.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

I. Allgemeines

1. Wann wird die Bundesregierung die angekündigten Gesetze für Verbesse-
rungen in der Pflege in den Deutschen Bundestag einbringen, insbesondere

– zur besseren Betreuung von Demenzkranken,

– zur Neuregelung der sozialrechtlichen Abgrenzung zwischen Pflegever-
sicherung, Krankenversicherung und Sozialhilfe,

– zur Finanzierung der Behandlungspflege durch die gesetzliche Kran-
kenversicherung,

– zur Verbesserung der Pflegequalität,

– zur Novellierung des Heimgesetzes, verbunden mit der Aktualisierung
der Rechtsverordnungen und einer Anpassung von Qualitätsstandards?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der im Jahr 1999
erstmals entstandenen Defizite in der Pflegeversicherung es zwingend er-
forderlich ist, eine Gesamtanalyse der wichtigsten Probleme der Pflegever-
sicherung durchzuführen, um eine tragfähige Grundlage für weitere gesetz-
geberische Schritte zu erhalten?

Drucksache 14/3444 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Zu den Zahlen der Pflegeversicherung am 31. Dezember 1999

3. Wie hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen seit 1995

– insgesamt,

– in der häuslichen Pflege,

– in der teilstationären Pflege,

– in der vollstationären Pflege

entwickelt?

4. Wie hat sich die Zahl der seit 1995 abgelehnten Anträge

– insgesamt,

– bei der Pflegestufe I,

– bei der Pflegestufe II,

– bei der Pflegestufe III

entwickelt?

5. Wie hat sich die Zahl der Neuanträge seit 1995

– insgesamt,

– in der Pflegestufe I,

– in der Pflegestufe II,

– in der Pflegestufe III

entwickelt?

6. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Höherstufung seit 1995

– insgesamt,

– von der Pflegestufe I in die Pflegestufe II,

– von der Pflegestufe II in die Pflegestufe III

entwickelt?

7. Wie hat sich die Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in
häuslicher Pflege im Jahr 1999 entwickelt?

a) Wie viele Leistungsempfänger gibt es insgesamt?

Wie viele sind davon in

– Stufe I,

– Stufe II,

– Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

b) Wie hoch ist die Zahl der Empfänger von Pflegegeld insgesamt?

Wie viele sind davon

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3444

c) Wie hoch ist die Zahl der Empfänger von Pflegesachleistungen insge-
samt?

Wie viele sind davon

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

d) Wie viele sind Empfänger von kombinierten Pflegesachleistungen im
Pflegegeld?

Wie viele sind davon

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

8. Wie groß ist die Zahl der Leistungsempfänger in teilstationärer Pflege ins-
gesamt?

Wie viele sind davon

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

9. Wie viele Leistungsempfänger gibt es in vollstationärer Pflege insgesamt?

Wie viele sind davon

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

Wie viele sind Härtefälle?

10. Wie prognostiziert die Bundesregierung die Weiterentwicklung der in den
Fragen 1, 5 bis 7 erfragten Zahlen bis zum Jahr 2010?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Begutachtung der
Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK)?

a) Wie hoch ist die Zahl der Widersprüche gegen die Einstufung?

b) Welchen Erfolg haben Widersprüche?

c) Welchen Erfolg haben Klagen gegen die Einstufung?

12. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Erkennt-
nissen zu Frage 9 zu ziehen?

13. Wie viele Leistungserbringer sind in den einzelnen Ländern absolut und
aufgeschlüsselt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl zugelassen für die

– ambulante Pflege,

– teilstationäre Pflege,

– vollstationäre Pflege?

Drucksache 14/3444 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

III. Zur Finanzsituation in der sozialen Pflegeversicherung

14. Wie haben sich Einnahmen und Ausgaben im Jahr 1999 entwickelt?

15. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung von Einnahmen und
Ausgaben im Jahr 2000, insbesondere unter Berücksichtigung der im Jahr
1999 beschlossenen Veränderungen auf der Beitrags- und Leistungsseite,
ein?

16. Wie haben sich die Überschüsse und Rücklagen seit 1995 entwickelt?

17. Wie prognostiziert die Bundesregierung die Entwicklung der Überschüsse
und Rücklagen bis zum Jahr 2010?

IV. Verhältnis der tatsächlichen Kosten der Pflege zu den Leistungen der
Pflegeversicherung

18. Hält die Bundesregierung den derzeitigen Leistungskatalog der Pflegever-
sicherung für

– sachgerecht,

– zu eng,

– zu weit?

19. Welche Leistungen fehlen nach Auffassung der Bundesregierung?

20. Welche Leistungen sind nach Auffassung der Bundesregierung verzicht-
bar?

21. Welche Leistungen könnten nach Auffassung der Bundesregierung abge-
senkt werden?

22. Wie hoch sind die Pflegevergütungen, die den Pflegebedürftigen bei häus-
licher Pflege von den ambulanten Diensten monatlich in Rechnung gestellt
werden (durchschnittliche Beträge in allen Ländern, Höchstbeträge, Min-
destbeträge)

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

23. Wie hoch sind die Pflegevergütungen, die den Pflegebedürftigen bei teil-
stationärer Pflege in Rechnung gestellt werden (durchschnittliche Beträge,
Höchstbeträge, Mindestbeträge)

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

24. Wie hoch sind die Pflegevergütungen, die den Pflegebedürftigen bei voll-
stationärer Pflege für Pflege, Unterkunft und Verpflegung und Investitions-
kosten in Rechnung gestellt werden (durchschnittliche Beträge, Höchstbe-
träge, Mindestbeträge)

– in Stufe I,

– in Stufe II,

– in Stufe III?

25. Welche sonstigen Vergütungen werden von den Pflegebedürftigen in statio-
närer Pflege darüber hinaus verlangt?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/3444

26. Wie hoch ist der Anteil der Pflegebedürftigen gegliedert nach Pflegestufen,
die neben den Leistungen der Pflegeversicherung noch Leistungen der So-
zialhilfe in Anspruch nehmen müssen, um die Kosten der Pflegebedürftig-
keit zu decken

– bei häuslicher Pflege,

– bei teilstationärer Pflege,

– bei vollstationärer Pflege?

27. Wie hat sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger im Sinne der Frage 9 von
1995 bis zum Jahr 2000 entwickelt?

28. Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung des Anteils der
Sozialhilfeempfänger im Sinne der Frage 9 ein?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung die sehr unterschiedliche Höhe der Ge-
samtheimentgelte, die trotz im Wesentlichen gleicher Leistungen in demsel-
ben Land/in derselben Region und für dieselbe Pflegestufe verlangt werden
– beispielsweise in Frankfurt/Main zwischen 8 593 DM und 5 706 DM mo-
natlich für Stufe III oder in Kassel für die Stufe III zwischen 6 361 DM und
4 790 DM monatlich oder im Landkreis Limburg zwischen 6 296 DM und
4 174 DM oder 3 197 DM monatlich, ebenfalls für Stufe III – hinsichtlich

– der Heimentgelte insgesamt,

– der Einzelbestandteile der Heimentgelte

● für Pflegeleistungen,

● für Unterkunft und Verpflegung,

● für Investitionskosten?

30. Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinbarung von Vergü-
tungssätzen von 6 600 DM monatlich und mehr mit den gesetzlichen Be-
messungsvorgaben in § 80 SGB XI in Einklang?

31. Wenn ja, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Ver-
gütungshöhe im Verhältnis zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu
ziehen?

32. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um nicht gerechtfertigte
Unterschiede zwischen den Pflegevergütungen zu überwinden und zu einer
nach den Leistungen angemessenen Vergütungshöhe zu kommen?

V. Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit und zum Personenkreis der Pfle-
gebedürftigen

33. Teilt die Bundesregierung die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik
an der in § 14 SGB XI enthaltenen Definition des Begriffs der Pflegebe-
dürftigkeit?

34. Wenn ja, welche Anforderungen sind nach Auffassung der Bundesregie-
rung unrichtig, was müsste geändert werden?

35. Teilt die Bundesregierung die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik
an den zeitlichen Anforderungen an die drei Pflegestufen des § 15
SGB XI?

Wenn ja, welche Änderungen hält die Bundesregierung für notwendig?

36. Wird nach Auffassung der Bundesregierung den pflegerischen Bedürfnis-
sen bestimmter Personengruppen, beispielsweise den Dementen oder psy-
chisch Kranken, bei der Einstufung ausreichend Rechnung getragen?

Drucksache 14/3444 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

VI. Zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen

37. Wie haben die einzelnen Bundesländer die Finanzierung der Investitions-
kosten geregelt

– hinsichtlich der Erstinvestitionen,

– hinsichtlich der Ersatzinvestitionen,

– hinsichtlich der Instandhaltung und Instandsetzung?

38. Wie wirken sich die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Län-
dern auf die von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Entgelte aus?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Investitionsregelungen der Länder
insgesamt, insbesondere vor dem Hintergrund

– der tatsächlichen Entlastung der Länder und Sozialhilfeträger in Höhe
von ca. 10 Mrd. DM durch die Pflegeversicherung,

– der Zielvorstellung, die Pflegebedürftigen mit Hilfe der Pflegeversiche-
rung weitgehend unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen
der Sozialhilfe zu machen?

40. Wie würde sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger verändern, wenn die
Länder entsprechend dem dualen Finanzierungsprinzip die Investitionskos-
ten der Pflegeeinrichtungen in vollem Umfang übernommen hätten?

VII. Rehabilitation vor Pflege

41. Wie hoch ist der Anteil der Pflegebedürftigen, bei denen der MDK bei der
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 SGB XI Maßnahmen
der medizinischen Rehabilitation für notwendig hält, um Pflegebedürftig-
keit zu beseitigen, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten?

42. In wie vielen Fällen sind die Krankenkassen oder andere Rehabilitations-
träger den Vorschlägen des MDK gefolgt?

43. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen der medizini-
schen Rehabilitation auch nach eingetretener Pflegebedürftigkeit sinnvoll
und notwendig sind, und zwar sowohl bei häuslicher, teilstationärer und bei
vollstationärer Pflege?

44. Wie ist bei den Krankenkassen das Verfahren geregelt, um die Vorschläge
des MDK auf Einleitung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilita-
tion nach § 18 Abs. 1 SGB XI umzusetzen?

45. Hält die Bundesregierung das Verfahren für angemessen und sachgerecht?

46. Wie hoch ist der Anteil der Pflegeheime, in denen Leistungen der medizini-
schen Rehabilitation angeboten und auch durchgeführt werden?

47. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Versorgung der Pflegebe-
dürftigen mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation, insbesondere,
was ist nach ihrer Meinung erforderlich, um eine zumindest ausreichende
Versorgung der Pflegebedürftigen mit derartigen Leistungen zu gewähr-
leisten?

48. Wie sollten Leistungen der medizinischen Rehabilitation

– bei häuslicher Pflege,

– bei stationärer Pflege

sichergestellt werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/3444

49. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass Leistungen der medizi-
nischen Rehabilitation in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung
aufgenommen werden, oder sieht die Bundesregierung sich in der Lage
sicherzustellen, dass die Krankenkassen die nach § 18 Abs. 1 SGB XI not-
wendigen Rehabilitationsleistungen für Pflegebedürftige erbringen?

VIII. Zur Qualität der Pflege

50. Warum hat die Bundesregierung das für den Herbst 1999 angekündigte Ge-
setz zur Sicherung der Pflegequalität bisher nicht in den Deutschen Bun-
destag eingebracht?

51. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die in
fast allen Ländern in Pflegeheimen bekannt gewordenen Mängel und Miss-
stände?

52. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforder-
lich,

– um alsbald einen Überblick über das Ausmaß von Missständen und
Mängeln zu gewinnen,

– um den Missständen wirksam entgegenzutreten?

53. Welche Erfahrungen sind mit dem Instrument der „Kontrollpflege“ im
Sinne des § 37 Abs. 3 SGB XI bisher gemacht worden?

Reicht dieses Instrument aus, um die Qualität der häuslichen Pflege durch
Angehörige zu gewährleisten oder sind sonstige Maßnahmen erforderlich,
beispielsweise die Einbeziehung der behandelnden Ärzte?

54. Wie hoch sind die Kosten, die der Pflegeversicherung jetzt durch die Über-
nahme des Aufwandes für die Kontrollpflege entstehen?

55. Wie hat sich die Übernahme dieser Kosten auf die Pflegeversicherung aus-
gewirkt?

56. Wie steht die Bundesregierung dazu, die Kontrollpflege künftig dem MDK
zu übertragen, nachdem die Pflegeversicherung jetzt schon die Kosten für
diese Kontrollen zu tragen hat?

57. Inwieweit ist die Vorschrift des § 72 Abs. 5 Satz 1 SGB XI in den einzel-
nen Ländern von den Pflegekassen umgesetzt worden?

58. Wie wird die Qualität der von ambulanten Diensten erbrachten Pflegeleis-
tungen sichergestellt?

59. a) Wie viele ambulante Einrichtungen sind insgesamt in den einzelnen
Ländern vom MDK und/oder der Heimaufsicht einer externen Quali-
tätsprüfung unterzogen worden?

Wie viele Prüfungen waren davon

– turnusgemäße Prüfungen,

– anlassbezogene Prüfungen,

– unangemeldete Prüfungen,

– angemeldete Prüfungen?

b) Wie viele stationäre Einrichtungen sind insgesamt in den einzelnen Län-
dern vom MDK und/oder der Heimaufsicht einer externen Qualitätsprü-
fung unterzogen worden?

Drucksache 14/3444 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wie viele Prüfungen waren davon

– turnusgemäße Prüfungen,

– anlassbezogene Prüfungen,

– unangemeldete Prüfungen,

– angemeldete Prüfungen?

c) Wie viele Erstuntersuchungen sind insgesamt in den einzelnen Ländern
vom MDK und/oder der Heimaufsicht im Rahmen einer externen Quali-
tätsprüfung vollzogen worden?

Wie viele Prüfungen betrafen den ambulanten, wie viele den stationären
Bereich?

d) Wie viele Nachuntersuchungen gab es insgesamt in den einzelnen Län-
dern bei vom MDK und/oder der Heimaufsicht vorgenommenen exter-
nen Qualitätsprüfungen?

Wie viele Prüfungen betrafen den ambulanten, wie viele den stationären
Bereich?

e) Wie oft ist die Heimaufsicht, gegliedert nach den einzelnen Ländern, bei
der vom MDK und/oder der Heimaufsicht durchgeführten externen
Qualitätsprüfung beteiligt worden?

f) Wie oft sind die Pflegekassen, gegliedert nach den einzelnen Ländern,
bei der vom MDK und/oder der Heimaufsicht durchgeführten externen
Qualitätsprüfung beteiligt worden?

g) Welche Mängel sind bei

– der Pflegedokumentation,

– dem Qualitätsmanagement,

– der Arbeitsorganisation,

– dem Leitbild/Konzept,

– der Fachkraftquote,

– der Fortbildung,

– der Hygiene,

– dem Personalschlüssel,

– der Personalleitung,

– den Pflegehilfsmitteln,

– der Notfallausrüstung,

– den baulichen Anforderungen

– und der Pflegequalität

festgestellt worden?

IX. Zum Heimgesetz

60. Hält die Bundesregierung die in den Ländern sehr unterschiedlich organi-
sierte Heimaufsicht für genügend wirksam?

61. Sind die Dienststellen der Heimaufsicht nach Auffassung der Bundesregie-
rung personell ausreichend ausgestattet?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/3444

Wie viele Mitglieder einer Dienststelle der Heimaufsicht verfügen im
Durchschnitt über medizinisch-pflegerisches Fachwissen?

62. Welche Maßnahmen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität der
Heimaufsicht hält die Bundesregierung

– auf Bundesebene,

– auf Länderebene,

– auf der regionalen Ebene

für erforderlich?

63. In wie vielen Fällen sind Pflegeheime auf Veranlassung der Heimaufsicht
wegen offenkundig gewordener Missstände geschlossen worden?

64. Sind die Rechtsgrundlagen zum wirksamen Einschreiten der Heimaufsicht
bei erkannten Mängeln ausreichend?

65. Haben sich die Heimbeiräte als ein ausreichend wirksames Instrument er-
wiesen, um die berechtigten Belange der Heimbewohner wahrzunehmen?

66. Ist es nicht mit Blick auf die Abhängigkeit der Heimbeiräte erforderlich,
unabhängige Personen oder Gremien, beispielsweise Ombudsleute, für je-
des Heim zu bestellen?

67. Welche Möglichkeiten zur Intervention gegen Mängel und Missbräuche in
der ambulanten Pflege stehen den Landesbehörden zur Verfügung?

68. Beabsichtigt die Bundesregierung einzelne Regelungen des Heimgesetzes
für die ambulante Pflegedienste entsprechend anwendbar zu machen?

69. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die derzeitige Regelung mit
der Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung eine ausreichende Ge-
währ für Qualität bietet?

70. Ist es nicht erforderlich, im Interesse einer qualitativen Mindestsicherung
für die Pflegeheime eine zahlenmäßige Personalausstattung vorzugeben?

X. Bessere Umsetzung der Pflegeversicherung, Abbau von Pflege-Büro-
kratie

71. Wie beurteilt die Bundesregierung die sehr unterschiedliche Besetzung der
Schiedsstellen mit bis zu 23 Mitgliedern?

72. Hält die Bundesregierung eine Verminderung der Zahl der Schiedsstellen-
mitglieder für erforderlich und ist sie bereit, eine entsprechende bundesge-
setzliche Regelung vorzulegen?

73. Wie steht die Bundesregierung – im Interesse einer gewissen Einheitlich-
keit – zu folgenden bundesgesetzlichen Vorgaben:

– Befähigung des Vorsitzenden zum Richteramt,

– einheitliche Verfahrensgrundsätze, entweder nach dem SGB V oder ge-
setzlichen Vorgaben zur Ablehnung von Mitgliedern, insbesondere we-
gen Befangenheit,

– Regelung der gerichtlichen Anfechtung der Schiedsstellenentschei-
dung?

74. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Pflegesatzkom-
missionen nach § 86 SGB XI?

75. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit den Rahmenverträ-
gen und den Bundesempfehlungen nach § 75 SGB XI?

Drucksache 14/3444 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Sollten die Rahmenverträge nicht in vollem Umfang schiedsstellenfähig
sein?

76. Wie steht die Bundesregierung zu der in § 75 Abs. 5 SGB XI für die Bun-
desempfehlungen fehlenden Konfliktlösung, entweder durch eine Schieds-
stellenentscheidung oder durch eine Rechtsverordnung der Bundesregie-
rung?

77. Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Verbindlichkeit der Bundes-
empfehlungen, insbesondere im Interesse der Vermeidung von Verwal-
tungsaufwand auf der regionalen Ebene?

78. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass das Vorliegen der Vor-
aussetzungen zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in bestimmten
zeitlichen Abständen überprüft werden müsste?

79. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Ausgestal-
tung des Pflegesatzverfahrens, insbesondere die Regelungen zur Parteien-
eigenschaft bei den Pflegesatzvereinbarungen, in § 85 Abs. 2 SGB XI zu
vereinfachen ist?

80. Wäre es nicht sinnvoll und auch einfacher, jeder Pflegekasse die Parteifä-
higkeit und die Vertretungsbefugnis für andere Kassen einzuräumen, statt
jeweils mit großem Aufwand die 5-%-Quote zu ermitteln?

81. Kann der Grundsatz, dass Pflegesätze nur für die Zukunft vereinbart wer-
den können, uneingeschränkt aufrechterhalten werden, beispielsweise auch
für das Schiedsstellenverfahren?

XI. Zur privaten Pflegeversicherung

82. Wie sehen die in Abschnitt III (Zur Finanzsituation in der sozialen Pflege-
versicherung) für die soziale Pflegeversicherung gestellten Fragen für den
Bereich der privaten Pflegeversicherung aus?

83. Welche Unterschiede ergeben sich zwischen privater und sozialer Pflege-
versicherung

– in der Häufigkeit von Pflegebedürftigkeit gemessen an der Zahl der Ver-
sicherten,

– in der Einstufung der Pflegebedürftigen,

– in der Ablehnung von Anträgen auf Leistungen zur Pflegeversicherung?

84. Hält die Bundesregierung – angesichts der Zahl der dort Versicherten und
der Bindungswirkungen des SGB XI und der von der Selbstverwaltung ge-
troffenen Entscheidungen – die Beteiligung der Träger der privaten Pflege-
versicherung an der Umsetzung der Pflegeversicherung, insbesondere in
den Gremien auf der Bundesebene, für sachgerecht und ausreichend?

85. Wie steht die Bundesregierung zu einer gleichberechtigten Mitwirkung der
privaten Pflegeversicherung

– bei den Rahmenverträgen nach § 75 Abs. 1 bis 4 SGB XI,

– bei den Bundesempfehlungen nach § 75 Abs. 5 SGB XI,

– beim Abschluss der Versorgungsverträge,

– bei den Vergütungsvereinbarungen als Partei,

– den Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen i. S. der §§ 79, 80 SGB
XI,

– bei der Information über die Zusatzleistungen (§ 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB
XI)?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/3444

XII. Organisation der Pflege

86. Hält die Bundesregierung die Konzeption der Pflegeversicherung nach
dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ für
richtig?

87. Hält die Bundesregierung eine eigenständige Pflegeversicherung weiterhin
für sachgerecht oder sollte die Pflegeversicherung in die gesetzliche Kran-
kenversicherung integriert werden?

88. Welche Vorteile und welche Nachteile hätte eine solche Lösung?

XIII. Zur künftigen Entwicklung

89. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn bei einem Beitragssatz von
1,7 % die zurzeit vorhandenen Überschüsse und Rücklagen spätestens bis
zum Jahr 2006 aufgebraucht sein werden?

90. Wird sie dann

– auf Leistungserhöhungen verzichten,

– den Beitragssatz erhöhen,

– sonstige Finanzquellen erschließen,

– Leistungskürzungen in Erwägung ziehen

– oder den Personenkreis der Pflegebedürftigen einschränken?

Berlin, den 16. Mai 2000

Ulf Fink
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Gerhard Scheu
Annette Widmann-Mauz
Hans-Peter Repnik
Aribert Wolf
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.