BT-Drucksache 14/3395

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/3286, 14/3345 Nr. 2.1- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldipenylmethane und zur Änderung chemiekalienrechtlicher Vorschriften

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3395
14. Wahlperiode 17. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1 –

Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter
Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane
und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften

A. Problem

Polychlorierte Biphenyle, polychlorierte Terphenyle und halogenierte Mono-
methyldiphenylmethane sind schwer abbaubare chlorierte aromatische Verbin-
dungen, die sich in der Nahrungskette anreichern und zu erheblichen Gesund-
heits- und Umweltschäden führen können. Auf verschiedenen internationalen
Ebenen wurden daher Maßnahmen ergriffen, die verhindern sollen, dass diese
Stoffe in die Umwelt gelangen. Zuletzt wurde von der Europäischen Gemein-
schaft die Richtlinie 96/59/EG des Rates über die Beseitigung polychlorierter
Biphenyle und polychlorierter Terphenyle beschlossen.

Die vorliegende Verordnung soll zusammen mit Änderungen in der Chemika-
lien-Verbots-Verordnung und der Gefahrstoff-Verordnung diese Richtlinie voll-
ständig in nationales Recht umsetzen. Der Erstfassung der Verordnung hatte
der Deutsche Bundestag in seiner 79. Sitzung am 16. Dezember 1999 einstim-
mig zugestimmt (Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/2377). Die jetzt
vorliegende Fassung der Verordnung enthält die Änderungen, die der Bundes-
rat in seiner 749. Sitzung am 17. März 2000 beschlossen hat.

B. Lösung

Zustimmung zur Verordnung.

Entscheidung mit großer Mehrheit

C. Alternativen

Keine

Drucksache 14/3395 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten

Die Durchführung der Verordnung wird bei Bund, Ländern und Gemeinden
keine zusätzlichen Kosten verursachen. Es entstehen auch keine zusätzlichen
Verwaltungskosten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3395

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschliessen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/3286 zuzustimmen.

Berlin, den 17. Mai 2000

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie
Vorsitzender

Marion Caspers-Merk
Berichterstatterin

Franz Obermeier
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Drucksache 14/3395 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Franz Obermeier,
Winfried Hermann, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
14/3286 wurde mit Überweisungs-Drucksache 14/3345
Nr. 2.1 am 12. Mai 2000 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten und den Ausschuss für Arbeit und So-
zialordnung überwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und der
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
haben jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD,
der CDU/CSU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen,
der Verordnung zuzustimmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat einstim-
mig bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS empfohlen,
der Verordnung zuzustimmen.

II.

Polychlorierte Biphenyle, polychlorierte Terphenyle und
halogenierte Monomethyldiphenylmethane sind schwer ab-
baubare chlorierte aromatische Verbindungen, die sich in
der Nahrungskette anreichern und zu erheblichen Gesund-
heits- und Umweltschäden führen können. Auf verschiede-
nen internationalen Ebenen wurden daher Maßnahmen er-

griffen, die verhindern sollen, dass diese Stoffe in die
Umwelt gelangen. Zuletzt wurde von der Europäischen Ge-
meinschaft die Richtlinie 96/59/EG des Rates über die Be-
seitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Ter-
phenyle beschlossen.

Die vorliegende Verordnung soll zusammen mit Ände-
rungen in der Chemikalien-Verbots-Verordnung und der
Gefahrstoff-Verordnung diese Richtlinie vollständig in
nationales Recht umsetzen. Der Erstfassung der Verordnung
hatte der Deutsche Bundestag in seiner 79. Sitzung am
16. Dezember 1999 einstimmig zugestimmt (Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 14/2377). Die jetzt vorliegende
Fassung der Verordnung enthält Änderungen, die der Bun-
desrat in seiner 749. Sitzung am 17. März 2000 beschlossen
(Drucksache 756/99 (Beschluss)) und denen die Bundes-
regierung am 3. Mai 2000 zugestimmt hat.

III.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung auf Drucksache 14/3286 in
seiner Sitzung am 17. Mai 2000 beraten.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD, der CDU/CSU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung
auf Drucksache 14/3286 zuzustimmen.

Berlin, den 17. Mai 2000

Marion Caspers-Merk
Berichterstatterin

Franz Obermeier
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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