BT-Drucksache 14/3393

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3158- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit - Bericht der Abg. Dr. Konstanze Wegner, Dietrich Austermann, Antje Hermenau, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3393
14. Wahlperiode 17. 05. 2000

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3158 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

Bericht der Abgeordneten Dr. Konstanze Wegner, Dietrich Austermann,
Antje Hermenau, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Geltungsdauer des Altersteilzeitge-
setzes bis Ende 2000 zu verlängern; die Förderhöchstdauer soll von fünf auf
sechs Jahre erweitert werden.

Eine Verordnungsermächtigung soll ermöglichen, das altersteilzeitspezifische
Nettoentgelt jährlich neu festzustellen. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine
Folgeregelung zur Erweiterung der Förderhöchstdauer.

Die Gesetzesänderungen führen nach Maßgabe der folgenden Einschätzung für
die Bundesanstalt für Arbeit im Saldo zu Mehrausgaben von jährlich ca.
20 Mio. DM.

Bei einem Anstieg der von der Bundesanstalt für Arbeit zu fördernden
Altersteilzeitfälle auf 40 000 Fälle und einer 50 %igen Inanspruchnahme der
Verlängerung führen die Gesetzesänderungen für die Bundesanstalt für Arbeit
zu Mehrausgaben für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz von jährlich ca.
50 Mio. DM. Die genaue Höhe dieser Mehrausgaben hängt allerdings von der
nicht prognostizierbaren Inanspruchnahme der Neuregelung ab.

Den Mehrausgaben der Bundesanstalt für Arbeit stehen Minderausgaben für
Entgeltersatzleistungen gegenüber, da sich die vorher arbeitslosen Wiederbe-
setzer durch die Verlängerung der Altersteilzeit bei gleichzeitiger Verlängerung
der Mindestbeschäftigungszeit auch länger in Beschäftigung befinden. Die
Minderausgaben für Entgeltersatzleistungen betragen jährlich ca. 30 Mio. DM.
Die Höhe der Minderausgaben wird neben der nicht prognostizierbaren Inan-
spruchnahme der Neuregelung auch von der Beschäftigungsdauer der neu-
eingestellten vormals arbeitslosen Arbeitnehmer abhängen.

Drucksache 14/3393 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion der F.D.P. für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fort-
zuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der federführende Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung keine Änderungen mit wesentlichen haus-
haltsmäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 17. Mai 2000

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Dr. Konstanze Wegner
Berichterstatterin

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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