BT-Drucksache 14/3385

Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen: Nationale Umsetzung der Beschlüsse der Pekinger Weltfrauenkonferenz

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3385
14. Wahlperiode 17. 05. 2000

Antrag
der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, Hanna Wolf (München),
Anni Brandt-Elsweier, Dr. Hans-Peter Bartels, Dieter Dzewas, Marga Elser, Hans
Forster, Arne Fuhrmann, Renate Gradistanac, Christel Hanewinckel, Christine
Lehder, Christa Lörcher, Margot von Renesse, Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm
Schmidt (Salzgitter), Rolf Stöckel, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen:
Nationale Umsetzung der Beschlüsse der Pekinger Weltfrauenkonferenz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Juni 2000 tagt die Sondergeneralversammlung „Peking+5“ der Vereinten
Nationen in New York. Aufgabe der Versammlung wird sein, die 1995 auf der
vierten Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedete Aktionsplattform
„Gleichberechtigung – Entwicklung – Frieden“ auf ihre bisherige Umsetzung
zu überprüfen, Maßnahmen zu ihrer weiteren Umsetzung zu beschließen sowie
die Beschlüsse der vierten Weltfrauenkonferenz zu bekräftigen.

Gegenstand der Überprüfung wird die Umsetzung folgender Hauptschwer-
punkte der Aktionsplattform von Peking sein:

● Frauen und Armut,

● Bildung und Ausbildung von Frauen,

● Frauen und Gesundheit,

● Gewalt gegen Frauen,

● Frauen und bewaffnete Konflikte,

● Frauen und Wirtschaft,

● Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen,

● institutionelle Mechanismen zur Förderung von Frauen,

● Menschenrechte der Frauen,

● Frauen und Medien,

● Frauen und Umwelt,

● Mädchen.

Drucksache 14/3385 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Umsetzung der in Peking verabschiedeten Aktionsplattform ist sowohl
Aufgabe der internationalen Politik als auch zentrale Herausforderung für die
nationale Politik in den einzelnen Staaten.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

die Bundesrepublik seit Beginn der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundes-
tages wesentliche Forderungen der Aktionsplattform in politisches Handeln
umgesetzt hat.

Mit dem Programm „Frau und Beruf“ hat die Bundesregierung ein umfassen-
des gleichstellungspolitisches Konzept vorgelegt. Das Programm bündelt eine
Vielzahl rechtlicher, wirtschafts-, bildungs- und gleichstellungspolitischer
Maßnahmen. So trägt das Programm u. a. dazu bei, die Ausbildungs- und
Arbeitsmarktchancen von Frauen und Mädchen deutlich zu verbessern.

Mit dem 1999 verabschiedeten Programm „Innovation und Arbeitsplätze in der
Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ sollen u. a. der Internetzugang
von Frauen gefördert sowie die Anteile von Frauen in zukunftsträchtigen IT-
Studiengängen und -Berufsausbildungen erhöht werden. Besondere Bedeutung
kommt in diesem Zusammenhang auch der Initiative D21 zu.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Bereich von Bildung und For-
schung durch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit
von Frauen und Männern beigetragen. Exemplarisch genannt seien hier die
Ingenieurinnenkampagne „Be.Ing – in Zukunft mit Frauen“, das Projekt „An-
stoß zum Aufstieg“ zur Erhöhung des Anteils von Frauen in wissenschaftlichen
Führungspositionen sowie das Programm „Chancengleichheit für Frauen in
Forschung und Lehre“.

Durch das Darlehensprogramm „Startgeld“ für kleine Gründungsvorhaben so-
wie die Gemeinschaftsinitiative CHANGE/CHANGE hat die Bundesregierung
die Rahmenbedingungen für Existenzgründerinnen verbessert.

Die von der Bundesregierung in die parlamentarischen Beratungen einge-
brachte Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes sieht eine Flexibilisie-
rung des Erziehungsurlaubs vor, die gute Voraussetzungen für eine partner-
schaftliche Teilung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit schafft.

Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat die Bun-
desregierung ein Gesamtkonzept beschlossen, das Maßnahmen der Prävention,
der Gesetzgebung, der Täterarbeit, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Kooperation und Vernetzung umfasst. Ein bedeutsames Vorhaben des Aktions-
plans ist durch die bereits beschlossene Novellierung des § 19 Ausländergeset-
zes umgesetzt worden. Hierdurch wird für ausländische Ehefrauen die Erlan-
gung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts erleichtert.

Weitere wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben sind das Gleichstellungs-
gesetz für die Bundesverwaltung, die Novellierung des Bundesgremienbeset-
zungsgesetzes sowie gleichstellungsrechtliche Regelungen für die Privatwirt-
schaft.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3385

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● die erfolgreiche Gleichstellungspolitik seit Übernahme der Regierungsver-
antwortung im Herbst 1998 fortzusetzen,

● entsprechend der Aktionsplattform die Gleichstellung der Geschlechter wei-
terhin durch die zügige und konsequente Umsetzung der nationalen Pro-
gramme zu verwirklichen und dabei insbesondere

● das Gender-Mainstreaming durchgehend zur Grundlage des Regierungs-
handelns zu machen,

● durch geeignete Maßnahmen die Verwirklichung der Chancengleichheit
in der Privatwirtschaft und Bundesverwaltung zu befördern sowie

● weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erziehungs-
und Erwerbsarbeit für Mütter und Väter zu ergreifen,

● den Generationenwechsel an den Hochschulen zu nutzen, um verstärkt Pro-
fessuren mit Frauen zu besetzen,

● sich auf der Sondergeneralversammlung „Peking+5“ im Juni 2000 in New
York für weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Aktionsplattform einzuset-
zen sowie die Beschlüsse der vierten Weltfrauenkonferenz zu bekräftigen
und weiterzuentwickeln.

Berlin, den 17. Mai 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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