BT-Drucksache 14/3362

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/2681- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5.Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen

Vom 16. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3362
14. Wahlperiode 16. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2681 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. September 1998
zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989
über das grenzüberschreitende Fernsehen

A. Problem

Mitwirkung an einer von allen Vertragsparteien des Europäischen Übereinkom-
mens über das grenzüberschreitende Fernsehen aus dem Jahre 1989, nament-
lich denjenigen, die zugleich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ge-
tragenen Initiative, das Übereinkommen weitestgehend an die im Jahre 1997
geänderte EG-Fernsehrichtlinie anzupassen und dadurch für einen weit über die
Grenzen der EU hinausragenden einheitlichen Rechtsrahmen für das grenz-
überschreitende Fernsehen in Europa beizutragen.

B. Lösung

Die Bundesrepublik Deutschland tritt dem Änderungsprotokoll bei und ermög-
licht damit eine weitgehende Anspassung des Übereinkommens an das Ge-
meinschaftsrecht.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugaufwand

Das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über das grenz-
überschreitende Fernsehen begründet keine neue Verpflichtungen des Bundes
oder der Länder.

Drucksache 14/3362 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Bei der Durchführung des Abkommens entstehen durch die erweiterte Zustän-
digkeit des Ständigen Ausschusses und durch die Einführung eines grenzüber-
schreitenden Schutzmechanismus für die Übertragung von Ereignissen von
erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung im frei zugänglichen Fernsehen in ge-
ringem Umfang administrative Kosten für den Bund und für die Länder.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft: keine.

Merkliche Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, besonders auf
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist das Abkommen kostenneutral.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3362

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2681 anzunehmen.

Berlin, den 12. April 2000

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Dr. Elke Leonhard
Vorsitzende

Hans-Werner Bertl
Berichterstatter

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Angela Marquardt
Berichterstatterin

Drucksache 14/3362 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Werner Bertl, Bernd Neumann (Bremen),
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und Angela Marquardt
I. Allgemeines

1. Überweisung
Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/2681 – wurde vom
14. Deutschen Bundestag in seiner 90. Sitzung am
24. Februar 2000 gemäß § 80 Abs. 1 GO zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien
sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. April 2000
einstimmig empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union hat in seiner Sitzung am 12. April 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P., bei Enthaltung der Frak-
tion der PDS, empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

3. Beratungsergebnis im federführenden Ausschuss
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
in seiner Sitzung am 12. April 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD, CDU/CSU und PDS, bei Enthaltung
der Fraktion der F.D.P. und bei nicht Anwesenheit der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zugestimmt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Dem am 9. September 1998 vom Ministerkomitee des Eu-
roparates zur Annahme vorgelegte Protokoll zur Änderung
des Europäischen Übereinkommens über das grenzüber-
schreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 wird zugestimmt.

III. Ausschussberatung
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf
in seiner 31. Sitzung am 12. April 2000 ausführlich beraten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde hervorgehoben,
dass die vorgesehene Erweiterung auf eine Reihe von Mit-
gliedern des Europarates, die nicht Mitglieder der EG seien,
sinnvoll wäre – insbesondere im Hinblick auf die damit ver-
bundene Bereinigung einer bislang wettbewerbsrechtlich
problematischen Situation.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde darauf hinge-
wiesen, dass die angestrebte europäische Vereinbarung, be-

zogen auf Medien und Medienunternehmen, grundsätzlich
auch deutschen Interessen entspräche, da insbesondere die
deutsche Medienwirtschaft expandiere und dabei bereits ost-
europäische Staaten einbezogen würden. Erhebliche Beden-
ken habe man aber hinsichtlich der zu beobachtenden Ten-
denz in der EU, eine fortschreitend rigidere Beschränkung
der Werbung vorzunehmen. Die neue Richtlinie sehe vor, so-
gar die Werbung mit so genannten Tabak-Diversifikations-
produkten zu verbieten. Dies habe erhebliche Konsequenzen
für den Fortbestand von Sport-Großveranstaltungen wie zum
Beispiel die Formel 1 sowie den drohenden Abbau von Ar-
beitsplätzen zur Folge. Überdies sollten bestimmte Großer-
eignisse auch zukünftig live im Free-TV empfangen werden
können – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Rund-
funkgebührenpflicht. Dies sei mit den privaten Fernsehan-
stalten diskutiert und für konsensfähig erachtet worden.

Von Seiten der Fraktion der F.D.P. wurde argumentiert, dass
man dem erweiterten Werbeverbot für die Tabakindustrie
und insbesondere dem Artikel 9a des Protokolls nicht zu-
stimmen könne. Es gebe kein grundsätzliches Recht der All-
gemeinheit auf Live-Übertragungen diverser kultureller
oder sportlicher Ereignisse. Eine nationale Liste, die Groß-
ereignisse benenne, zu denen die Öffentlichkeit automatisch
freien Zugang im Free-TV (Artikel 9a) erhalten solle, halte
man für eine Fehlentwicklung.

Von Seiten der Fraktion der PDS wurde unterstrichen, dass
es ein Recht der Öffentlichkeit auf Information gebe. Hierzu
gehöre auch, dass nicht sämtliche Rechte an der Live-Über-
tragung von kulturellen und sportlichen Großereignissen auf
die privaten Fernsehanstalten übergehen dürften. Eine „Lis-
ten-Regelung“ im Sinne des Artikels 9a des Protokolls sei
daher begrüßenswert.

Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass es bei
dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung
darum gehe, ein Protokoll in Form eines multilateralen völ-
kerrechtlichen Vertrages im Rahmen des Europarates zu rati-
fizieren. Dadurch solle das bestehende Europäische Überein-
kommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, welches
parallel entwickelt und 1989 zur damaligen Fernseh-Richt-
linie verabschiedet worden sei, auf den Stand der Fern-
seh-Richtlinie gebracht werden, die im Sommer des Jahres
1997 innerhalb der EU verabschiedet worden sei und bis
Ende des Jahres 1998 hätte umgesetzt werden sollen. Für die
Bundesrepublik Deutschland sei diese Anpassung der beiden
Rechtsinstrumente wichtig, weil diese erst danach völker-
rechtlich korrekt innerstaatlich vollzogen werden könnten.

Berlin, den 12. April 2000

Hans-Werner Bertl
Berichterstatter

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Angela Marquardt
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.