BT-Drucksache 14/3360

Politik der Bundesregierung für den ländlichen Raum

Vom 10. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3360
14. Wahlperiode 10. 05. 2000

Große Anfrage
der Abgeordneten Kersten Naumann, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs,
Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

Politik der Bundesregierung für den ländlichen Raum

Die kapitalistischen Wirtschaftsbedingungen und die entsprechende Agrarpoli-
tik, die durch die Bundesregierungen in der Vergangenheit verfolgt wurden, ha-
ben zu einem tiefgreifenden Agrarstrukturwandel geführt. Die amtierende Bun-
desregierung drängt die Land- und Ernährungswirtschaft mit ihrem Konzept
der Weltmarktöffnung, Liberalisierung und Orientierung auf Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu einer Beschleunigung dieses Struktur-
wandels.

Dadurch wurden und werden nicht nur Hunderttausende Bauernexistenzen in
Deutschland und Europa zerstört. Diese gesellschaftlichen Bedingungen haben
auch zu tiefgreifenden Veränderungen in den Dörfern und den ländlichen Räu-
men geführt. Zunehmend ist eine sich verstärkende Differenzierung in den Ar-
beits- und Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu beobachten. In
einzelnen Fällen ist die Existenz von ganzen Dörfern gefährdet und es kommt
zur Entleerung ländlicher Räume.

Als Reaktion auf diese Erscheinungen wurde durch die Mitgliedstaaten der
EU und die EU-Kommission ein „Europäisches Raumentwicklungskonzept“
(EUREK) vorgelegt. Mit dem EUREK werden keine neuen Kompetenzen auf
der Ebene der Gemeinschaft begründet. Es dient den Mitgliedstaaten, deren
Regionen und lokalen Gebietskörperschaften und der Europäischen Kommis-
sion als politischer Orientierungsrahmen. Da die Raumentwicklungspolitik
nicht unter die Kompetenz der EU fällt, trägt die Bundesregierung eine be-
sondere Verantwortung, die Orientierungen des EUREK in praktische Politik
umzusetzen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein umfangreiches Instrumentarium,
durch das die Entwicklung von Regionen und ländlichen Räumen gefördert
wird. Auch setzt sich immer mehr die Einsicht durch, dass die Agrarpolitik von
der Regionalpolitik nicht zu trennen ist. Allerdings bestand und besteht der
Kern einer Politik für den ländlichen Raum vielfach in dem Versuch, die durch
die wirtschaftliche Tätigkeit der Agrarbetriebe und die spezielle Agrarpolitik
verursachten Fehlentwicklungen zu korrigieren bzw. ihnen gegenzusteuern.
Dadurch wurde und wird zwar der Differenzierungsprozess zwischen den länd-
lichen Regionen verlangsamt, aber nicht aufgehoben.

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Mit dem „Europäischen Raumentwicklungskonzept“ ergibt sich die Möglich-
keit und Notwendigkeit, die nationale Politik der Raumentwicklung und beson-
ders der ländlichen Räume zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Durch die
Einführung des Euro verstärkt sich nicht nur der Konkurrenzkampf zwischen
den Unternehmen, sondern auch zwischen den Regionen. Für die ländlichen
Räume entstehen bzw. vergrößern sich durch beide Entwicklungen eine Reihe
spezifischer Gefahren. So muss befürchtet werden, dass

● es zukünftig keine flächendeckende Landbewirtschaftung mehr geben wird;

● der Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturlandschaft, die bisher ein Kop-
pelprodukt der Landbewirtschaftung ist, zusätzliche Kosten entstehen;

● die Flächennutzung nach dem Prinzip der „Schutz- und Schmutzzonen“
(Umwandlung der wenig ertragreichen Standorte in Naturschutzgebiete und
der ertragreichen in Zonen intensiver Landwirtschaft) erfolgt und die Um-
weltprobleme sich weiter verschärfen;

● die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen den verschiedenen
ländlichen Räumen erheblich größer werden, was sich insbesondere in ho-
her Arbeitslosigkeit und niedrigen Einkommen schon jetzt andeutet;

● die ländlichen Räume nicht mehr ihre spezifischen Funktionen für die Städte
und ihre Bewohner erfüllen können und soziale Spannungen zwischen Stadt
und Land zunehmen;

● der spezifische Charakter einzelner ländlicher Räume unter dem Einfluss der
„Stadtflucht“ und einer profitorientierten Ansiedlungs- und Zersiedlungs-
strategie so verändert wird, dass neue gesellschaftliche Konflikte entstehen.

Notwendig ist eine integrierte Agrar-, Regional-, Wirtschafts- und Umweltpoli-
tik, die auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den länd-
lichen Räumen, die Überwindung bestehender ungerechtfertigter Unterschiede
zwischen den Regionen und die Annäherung der Lebensbedingungen von Stadt
und Land gerichtet ist.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Ziel und Inhalt von Regionalpolitik und Politik für den ländlichen Raum

1. Was ist für die Bundesregierung Ziel und Inhalt ihrer „Regionalpolitik“ und
welcher Zusammenhang besteht mit der „Politik für den ländlichen Raum“?

2. Welche „Raumentwicklungspolitiken“ haben in welcher Weise eine beson-
dere Bedeutung für die Regionalpolitik?

3. Welche Rolle spielen in der Politik der Bundesregierung nationale „raum-
entwicklungspolitische Leitbilder“ und wodurch sind sie charakterisiert?

4. Mit welchen Kriterien charakterisiert die Bundesregierung die ländlichen
Räume (zur Abgrenzung gegenüber anderen Räumen) und welche Differen-
zierungen nimmt sie innerhalb der ländlichen Räume vor?

5. Sieht die Bundesregierung Gründe, die ländlichen Räume in den neuen Bun-
desländern einer gesonderten Gruppe zuzuordnen?

Wenn ja, warum und wodurch ist eine dementsprechende Förderpolitik cha-
rakterisiert?

6. Welche charakteristischen Veränderungen werden sich nach Meinung der
Bundesregierung in den kommenden Jahren in den ländlichen Räumen voll-
ziehen und wie wird sich deshalb ihr Anteil an der Gesamtfläche der Bun-
desrepublik Deutschland und der in ihr wohnenden Bevölkerung verändern?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3360

7. Welche gesetzlichen Regelungen und welche politischen Programme der
Bundesregierung sind speziell und ganz direkt auf die Entwicklung der
ländlichen Räume gerichtet (geordnet nach ihrer Bedeutung für die Regio-
nalpolitik)?

Welche Ziele sollen damit erreicht werden?

8. Wie groß sind die Anzahl und der flächenmäßige Umfang der (territorial
abgegrenzten) ländlichen Räume und die Größe der in ihr wohnenden Be-
völkerung (untergliedert nach eventuell unterschiedlichen Typen ländlicher
Räume)?

In welchen Typen ländlicher Räume werden vor allem welche spezifischen
Politikmaßnahmen durchgeführt?

9. Wie entwickelte sich in den Jahren 1990 bis 1999 die „Landflucht“ aus
peripher gelegenen ländlichen Räumen und welche Ausmaße erreichte in
diesem Zeitraum die „Stadtflucht“?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Wanderungsbewegungen und wie
beabsichtigt sie darauf Einfluss zu nehmen?

10. Welche Bedeutung haben nach Meinung der Bundesregierung die Agrar-
produktion und die Agrarunternehmen zukünftig für die Entwicklung der
ländlichen Räume?

Was unternimmt die Bundesregierung, um den Agrarstrukturwandel als
Chance für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume zu nutzen?

11. Sieht die Bundesregierung Tendenzen in der Entwicklung der Agrarpro-
duktion, die sich negativ auf die Entwicklung der ländlichen Räume aus-
wirkt, und wie will sie dieser Entwicklung begegnen?

II. Mitteleinsatz für die Politik für den ländlichen Raum

12. Welchen Umfang haben die Mittel, die durch die Bundesregierung in den
Jahren 1994 bis 1999 für die spezifische Politik für den ländlichen Raum
eingesetzt wurden, und wie gliedern sie sich auf?

Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die nicht unternehmensbezogen einge-
setzt wurden?

Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die für die Verbesserung der Raum- und
Siedlungsstruktur eingesetzt wurden?

13. Nach welchen Kriterien werden die Mittel differenziert für die verschiede-
nen ländlichen Räume eingesetzt?

14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Schwerpunkte
und des Umfangs der Mittel, die für die Politik für den ländlichen Raum
eingesetzt werden sollen?

15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Projekte und Initiativen zur
Förderung der Direktvermarktung regional typischer Produkte nicht nur
aus agrarpolitischer, sondern vor allem auch aus umwelt- und arbeitsmarkt-
politischer Sicht unbedingt mehr Beachtung finden sollten?

Wenn ja, welche finanziellen Mittel will die Bundesregierung dafür ab
2001 zur Verfügung stellen?

16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Wiederherstellung von
Stoff- und Wirtschaftskreisläufen zu und durch welche Maßnahmen wird
sie besonders gefördert?

Drucksache 14/3360 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

In welcher Weise beeinflusst der Konzentrationsprozess bei den Unterneh-
men der Verarbeitung landwirtschaftlicher Rohstoffe die Ausprägung von
regionalen Wirtschaftskreisläufen?

17. Wie ordnet sich die Festlegung von FFH-Gebieten in die regionale Ent-
wicklungsplanung ein?

III. Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum

18. In welcher Weise wird das Subsidiaritätsprinzip bei der Politik für den
ländlichen Raum durchgesetzt?

Wie ist die Verantwortung auf diesem Politikfeld zwischen EU, Bund, Län-
dern und Kommunen abgegrenzt?

Hält die Bundesregierung es für notwendig, diese Abgrenzung der Verant-
wortung insbesondere gegenüber der EU zukünftig anders zu regeln, wenn
ja, warum und wie?

19. Auf welche Art und Weise erfolgt eine Koordination der Fachpolitiken bei
territorial orientierten Aufgaben?

20. Wird es für notwendig gehalten, die in unterschiedlichen Haushaltspositio-
nen verfügbaren finanziellen Mittel von Bund, Ländern und Kommunen
bei der Realisierung von Maßnahmen im Rahmen der Politik für den länd-
lichen Raum koordiniert einzusetzen?

Hält die Bundesregierung insbesondere die Zusammenführung der Mittel
für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur“ für konkrete Vorhaben im ländlichen Raum für
sinnvoll?

Wenn ja, wie wird das realisiert?

21. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Neubestimmung der
Strukturfonds im Rahmen der EU die Mittel, die für die Entwicklung der
Landwirtschaft zur Verfügung stehen, sich verringern?

Wenn ja, wie beabsichtigt sie diese Situation auszugleichen?

22. Beabsichtigt die Bundesregierung mit ihrer Politik für den ländlichen
Raum Einfluss auf die Standortverteilung der Agrarproduktion und die
Verarbeitung von Agrarprodukten zu nehmen, wenn ja, wie will sie z. B.
den Wiederaufbau der Tierproduktion in den neuen Bundesländern beson-
ders fördern und auf die produktionsnahe Verarbeitung Einfluss nehmen?

23. Hält es die Bundesregierung für notwendig, ländliche Regionen, die wegen
nicht zu verändernder natürlicher Produktionsbedingungen und ihrer geo-
grafischen Lage auf Dauer wirtschaftliche Nachteile haben, in spezifischer
Weise mit garantierten finanziellen Mitteln zu fördern?

24. Mit welchem Konzept unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass
der Beitrag der Landwirtschaft zum Erhalt der Kulturlandschaft und zum
Schutz der Natur künftig größere gesellschaftliche Anerkennung erfahren
muss?

25. Wie wird eine Verflechtung und abgestimmte Zielorientierung beim Ein-
satz der Mittel der verschiedenen Verwaltungsebenen erreicht?

26. Welche Wege sieht die Bundesregierung zur Stärkung der finanziellen und
organisatorischen Ausstattung der kleinen und kleinsten Gemeinden zur
Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben und zur Erhaltung der dörfli-
chen Identität für ihre Bürgerinnen und Bürger?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/3360

27. Welche Rolle spielen regionale Entwicklungskonzeptionen bei der Politik
der Bundesregierung für den ländlichen Raum?

In welchem Maße besteht eine räumliche Übereinstimmung zwischen
regionalen Entwicklungskonzeptionen und ländlichen Räumen?

28. Wie fördert die Bundesregierung das öffentliche Bewusstsein und die Be-
reitschaft der Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung für die Gestaltung
der eigenen Lebensbedingungen zu übernehmen und sich an der Realisie-
rung einer Politik für den ländlichen Raum, in dem sie wohnen und arbei-
ten, zu erreichen?

Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, um die Bürgerbeteiligung
zu fördern?

29. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, Ver-
bände und Vereinigungen, um beabsichtigte, aber von ihnen nicht gewollte
Entwicklungen in ihrer ländlichen Region zu verhindern oder eigene Vor-
schläge für die Regionalentwicklung auf den Weg zu bringen?

30. Wie unterstützt die Bundesregierung das Engagement der regionalen und
lokalen Gebietskörperschaften, der Bürgerinnen und Bürger bei der Nut-
zung der Mittel und Möglichkeiten für die Entwicklung der ländlichen
Räume?

31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den „Regionalforen“ als
Träger der Regionalentwicklung bei und beabsichtig sie, parlamentarische
Initiativen zu ergreifen, um ihre Wirkungsmöglichkeiten zu verstärken?

IV. Politik für den ländlichen Raum und allgemeine Wirtschaftsentwicklung

32. Wie begegnet die Bundesregierung der Gefahr, dass im Wettbewerb der
Regionen um den Erhalt und den Einsatz von Mitteln für die Entwicklung
der ländlichen Regionen Fehlinvestitionen durchgeführt oder die Mittel
nicht rationell verwendet werden?

33. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Prozes-
sen der Globalisierung der Wirtschaft und einer Politik für den ländlichen
Raum?

Welche Rolle müssen nach Meinung der Bundesregierung die ländlichen
Räume bei den WTO-Verhandlungen spielen?

34. Hält die Bundesregierung es für notwendig, mit einer Politik für den ländli-
chen Raum ein Gegengewicht gegen die Prozesse der Globalisierung zu
schaffen, und welche Instrumente sind ihrer Meinung nach dafür besonders
geeignet?

35. Verändern sich nach Meinung der Bundesregierung durch die Osterweite-
rung der EU die Bedingungen für die Entwicklung der ländlichen Räume
und welche politischen Konsequenzen hält die Bundesregierung für not-
wendig?

36. Erwartet die Bundesregierung Konflikte im Rahmen der WTO-Verhand-
lungen zwischen der nationalen Politik für die ländlichen Räume und dem
angestrebten Subventionsabbau?

Wenn ja, in welcher Richtung und in welcher Form sieht die Bundesregie-
rung Lösungsmöglichkeiten?

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V. Evaluierung der Politik für den ländlichen Raum

37. In welcher Weise kontrolliert und erfasst die Bundesregierung die Wirk-
samkeit ihrer Politik für die ländlichen Räume?

Welche Maßnahmen erwiesen sich (unter Beachtung der Antwort auf den
zweiten Teil der Frage 7) als besonders wirksam?

38. An welchen Ergebnissen lässt sich durch einen Zeitreihenvergleich zeigen,
dass die von der Regierung angestrebten Ziele in (ausgewählten) ländli-
chen Regionen erreicht wurden?

Welche ländlichen Regionen sind nach Meinung der Bundesregierung in
ihrer Entwicklung zurückgeblieben und welche Gründe werden dafür gese-
hen?

39. Beabsichtigt die Bundesregierung eine regelmäßige Evaluierung der Er-
gebnisse ihrer Politik für die ländlichen Räume vorzunehmen und darüber
z. B. im Agrarbericht Rechenschaft abzulegen?

40. Hält die Bundesregierung die ihr zu Verfügung stehende Datenbasis für
ausreichend, um eine gezielte Politik für die Regionen und die ländlichen
Räume durchführen zu können?

Stehen ihr insbesondere die notwendigen Informationen über die Wirksam-
keit ihrer politischen Entscheidungen zur Verfügung (z. B. über die Ent-
wicklung der sozialen und Umweltsituation)?

Berlin, den 3. Mai 2000

Kersten Naumann
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