BT-Drucksache 14/3348

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 14/2636 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes

Vom 11. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3348
14. Wahlperiode 11. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2636 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Futtermittelgesetzes

A. Problem

Die Futtermittel-Rechtsharmonisierung der Europäischen Gemeinschaft macht
eine Anpassung des innerstaatlichen Rechts erforderlich, in deren Mittelpunkt
die Neuregelung und Umstellung des Verfahrens zur Zulassung von Zusatzstof-
fen steht. Außerdem haben sich aus der Praxis des Vollzuges futtermittelrecht-
licher Vorschriften notwendige Änderungen ergeben.

B. Lösung

Durch die Änderung des Futtermittelgesetzes werden die umsetzungsbedürfti-
gen Bestimmungen der genannten EG-Rechtsakte sowie die sich aus der Praxis
der Anwendung futtermittelrechtlicher Vorschriften als notwendig erwiesenen
Änderungen in innerstaatliches Recht aufgenommen. Hierbei werden zum Teil
Ermächtigungen vorgesehen, um die erforderlichen Einzelheiten in der Futter-
mittelverordnung regeln zu können.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Kosten.

Die Länder und die Gemeinden werden durch Haushaltsausgaben ohne Voll-
zugsaufwand nicht belastet.

2. Vollzugsaufwand durch die mit dem Gesetz vorgesehene Aufgabenübertra-
gung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstehen
keine zusätzlichen Kosten. Die Bearbeitung der Anträge auf Zulassung von Zu-

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satzstoffen sowie die Mitwirkung bei der Aufnahme eines Futtermittels in den
Anhang der Richtlinie 82/471/EWG des Rates vom 30. Juni 1982 über bestimmte
Erzeugnisse in der Tierernährung wurden bereits mit Übertragungserlass vom
14. Februar 1996, zuletzt geändert durch Übertragungserlass vom 17. März
1998, auf die BLE delegiert. Der Aufwand für die Mitwirkung der BLE bei der
Festsetzung von Verwendungszwecken für Futtermittel mit besonderen Ernäh-
rungszwecken und der Koordinierung von Untersuchungs- und Erhebungspro-
grammen ist nur schwer zu kalkulieren, wird nach derzeitigem Stand aber ebenso
durch Umschichtung innerhalb der BLE gedeckt werden können wie der Auf-
wand für die Veröffentlichung des Verzeichnisses der anerkannten und registrier-
ten Betriebe.

Den Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Ver-
waltungskosten.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten sind nicht zu erwarten.

Für die Wirtschaftsunternehmen fallen gegenüber der bisherigen Rechtslage
keine höheren Kosten an.

Durch das Gesetz sind keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Einzelpreise,
das Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3348

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/2636 – unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 10. Mai 2000

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ulrike Höfken
Stellvertretende Vorsitzende

Peter Bleser
Berichterstatter

Drucksache 14/3348 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Peter Bleser

I.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
14/2636 wurde in der 93. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 16. März 2000 an den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung über-
wiesen.

Der mitberatende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner Sitzung am 10. Mai 2000 behandelt.

Der federführende Ausschuss hat die Vorlage in seiner
42. Sitzung ebenfalls am 10. Mai 2000 abschließend bera-
ten.

II.

Mit dem Gesetzentwurf soll eine Rechtsangleichung des
nationalen Rechts an das harmonisierte Futtermittelrecht
der Europäischen Gemeinschaft erfolgen. Die in innerstaat-
liches Recht zu übernehmenden Bestimmungen dieser
EG-Rechtsakte betreffen insbesondere die Neuregelungen
und Umstellungen des Verfahrens der Zusatzstoffzulassung
von der Zulassung durch umsetzungsbedürftige Richtlinie
auf die Zulassung durch Verordnung der Europäischen
Gemeinschaft und die damit einhergehende Bindung be-
stimmter Zusatzstoffe mit einem gewissen Risikopotential
an einen für das Inverkehrbringen Verantwortlichen. Sie be-
treffen weiterhin die Harmonisierung der Gebühren im Zu-
sammenhang mit den Verfahren der Anerkennung von Be-
trieben und der Zulassung von Zusatzstoffen.

Auch sind Änderungen und Ergänzungen erforderlich, die
sich aus der Praxis der Anwendung futtermittelrechtlicher
Vorschriften ergeben haben. Sie betreffen im Wesentlichen
die Übertragung von Aufgaben auf die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wie z. B. im Rahmen
der Zulassung von Stoffen oder bei der Koordinierung von
Untersuchungs- und Erhebungsprogrammen sowie die Auf-
nahmen von Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen
ohne Zustimmung des Bundesrates, wenn dies zur unver-
züglichen Umsetzung von Rechtsakten der Organe der Eu-
ropäischen Union erforderlich ist. Ferner werden futtermit-
telrechtliche Begriffsbestimmungen an das EG-Recht sowie
die Straf- und Bußgeldvorschriften angepasst und ergänzt.

Im Übrigen wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

III.

Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Mai
2000 den Gesetzentwurf beraten und einstimmig die An-
nahme empfohlen.

IV.

Im federführenden Ausschuss wurde das Anliegen des Ge-
setzentwurfs einvernehmlich unterstützt. Dabei wurde auch
hervorgehoben, dass man bei den Futtermitteln künftig zu
einer stärkeren Transparenz kommen müsse.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2636 wurde einstim-
mig angenommen.

Berlin, den 10. Mai 2000

Peter Bleser
Berichterstatter

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