BT-Drucksache 14/3319

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Ulrike Mehl, Adelheid Tröscher, weiterer Abg. und der Fraktion der SPD sowie der Abg. Matthias Berninger, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, weiterer Abg. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/1353- Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Vom 10. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3319
14. Wahlperiode 10. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuss)

zum Antrag der Abgeordneten Ursula Burchardt, Ulrike Mehl, Adelheid Tröscher,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Matthias Berninger, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/1353 –

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

A. Problem

In der Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Ent-
wicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro haben sich die Unterzeichnerstaa-
ten verpflichtet, die Gestaltung ihrer Gesamtpolitik am Leitbild einer „nachhal-
tigen Entwicklung“ auszurichten. Die Bundesregierung wird im Antrag
aufgefordert, mit konkreten Maßnahmen diese Zielsetzung zu verwirklichen
und insbesondere die Umweltbildung und die entwicklungspolitische Bildung
als die beiden Hauptsäulen für die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwick-
lung zu fördern.

B. Lösung

Der Ausschuss schlägt vor, den Antrag in der Fassung der Beschlussempfeh-
lung anzunehmen.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/3319 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN – Drucksache 14/1353 – in der folgenden Fas-
sung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und
Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro hat mit der
Agenda 21 ein Schlussdokument vorgelegt, mit dem sich rd.
180 Staaten – darunter alle Mitgliedstaaten der EU – auf das
Leitbild einer „nachhaltigen Entwicklung“ für die Gestal-
tung der Gesamtpolitik festgelegt haben. Die Agenda 21
fordert, weltweit, national, regional und lokal Prozesse ein-
zuleiten, die die drei Ziele „ökonomische Entwicklung“,
„soziale Gerechtigkeit“ und „ökologische Tragfähigkeit“
fördern und gleichberechtigt miteinander verbinden. Das
Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zielt darauf ab, glo-
bal, regional und lokal grundlegenden Werten sowie ökolo-
gischen und sozialen Leitideen ein höheres Maß an Aner-
kennung zu verschaffen: dem Recht aller Menschen auf ein
Leben in Würde, der Idee der globalen und intergeneratio-
nellen Gerechtigkeit, der Respektierung der Grenzen ökolo-
gischer Belastbarkeit, der Achtung kulturell unterschiedli-
cher Entwicklungswege. Sowohl Deutscher Bundestag und
Bundesregierung als auch die Länder haben sich seit 1994
in diversen Beschlüssen verpflichtet, die Agenda 21 zur
Leitlinie ihrer Politik zu machen. Vergleichbare Beschlüsse
und Empfehlungen gibt es auf der Ebene der Kommunen
und von Nichtregierungsorganisationen.

In Kapitel 36 der Agenda 21 ist niedergelegt, dass Erzie-
hung, Bewusstseinsbildung und Ausbildung als Quer-
schnittsthemen maßgeblich die Umsetzung aller anderen
Kapitel der Agenda 21 beeinflussen. Damit wird die Umset-
zung der Agenda 21 zum Gegenstand von Bildungspolitik,
Bildungsplanung und jedweder Bildungspraxis innerhalb
und außerhalb der Bildungsinstitutionen. Mit ihrer Unter-
schrift unter die Agenda 21 haben sich die Unterzeichner-
staaten auch dazu bekannt, Bildung und Forschung am Leit-
bild der nachhaltigen Entwicklung auszurichten sowie die
Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die
dafür erforderlich sind. Die VN-Kommission für nachhal-
tige Entwicklung (CSD) hat 1996 und 1998 weitreichende
Beschlüsse zur Umsetzung insbesondere zu Kapitel 36
(„Education, Public awareness, Training“) gefasst. In ihrem
Beschluss von 1998 ist ein ausführliches Arbeitsprogramm
enthalten, in dem die Regierungen aufgefordert und bestärkt
werden, Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in Lehr- und
Lernprogramme auf allen Ebenen des Bildungssystems auf-
zunehmen sowie Bildung und Erziehung zu wesentlichen
Elementen nationaler, regionaler und lokaler Strategien der
nachhaltigen Entwicklung zu machen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Beschlüsse der
VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung von 1996
und 1998 und betont seine Übereinstimmung mit der Ab-
sicht, Zielvorstellungen und Handeln der Akteurinnen und

Akteure im gesamten Bildungswesen und in allen Bildungs-
bereichen unter dem Vorzeichen „nachhaltige Entwicklung“
zu überprüfen, neu zu formulieren, aufeinander abzustim-
men und in angemessene pädagogische Konzepte zu über-
setzen. Globale gesellschaftliche Umbrüche durch technolo-
gische Entwicklungen, ökonomischer Strukturwandel und
demografische Prozesse führen zu tiefgreifenden Verände-
rungen der konkreten Lebenswelten der Bürgerinnen und
Bürger und verlangen immer neue individuelle und gesell-
schaftliche Anpassungs- und Lernprozesse. Die erfolgreiche
Vermittlung ökologischen, ökonomischen, sozialen, techni-
schen und kulturellen Wissens, von Qualifikationen und
Handlungskompetenzen ist notwendige Voraussetzung für
die Bewältigung der gesellschaftlichen Entwicklungspro-
bleme, für Wohlstand, Demokratie und Freiheit, für Frieden
und Gerechtigkeit. Die Industriestaaten tragen in besonderer
Weise Verantwortung für eine dauerhafte tragfähige Ent-
wicklung der Völkergemeinschaft. In einer Welt knapper
natürlicher Ressourcen und bei wachsender Weltbevölke-
rung ist es ihre Pflicht, auch durch besondere Anstrengun-
gen im Bildungswesen ihrer großen Verantwortung gerecht
zu werden. In Deutschland müssen vor allem Defizite im
naturwissenschaftlich-technischen, im ökonomischen und
politischen sowie im sozialen Bildungsbereich behoben
werden. Neue Anforderungen werden aktuell insbesondere
an die Umweltbildung und die entwicklungspolitische Bil-
dung herangetragen, aber auch an Gesundheitserziehung
und gesundheitliche Aufklärung, Friedenserziehung, die
Verkehrserziehung, Verbraucherbildung, die politische Bil-
dung.

Der Deutsche Bundestag lässt sich bei seiner Absicht, den
bildungspolitischen Verpflichtungen aus der Unterzeich-
nung der Agenda 21 nachzukommen, von dem von der
VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung formulierten
Verständnis leiten: Bildung beeinflusst die Entwicklung
nachhaltiger Lebensstile, Produktions- und Konsumweisen,
sie umfasst alle Strukturen formeller und nichtformeller Bil-
dung sowie Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen, und sie
muss vor Ort ansetzen, also auf der Ebene und in den Zu-
sammenhängen, in denen Menschen leben.

Der Deutsche Bundestag teilt vor diesem Hintergrund Ana-
lyse und Vorschläge des von der Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) 1998
erarbeiteten Orientierungsrahmens „Bildung für eine nach-
haltige Entwicklung“, der Intentionen der Agenda 21 und
der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung für die
Bundesrepublik Deutschland umsetzt. Die Bund-Län-
der-Kommission hat eine Reihe von didaktischen Prinzipien
einer Bildung für nachhaltige Entwicklung formuliert: Sys-
tem- und Problemorientierung, Verständigungs- und Wert-
orientierung, Kooperationsorientierung, Situations-, Hand-
lungs- und Partizipationsorientierung, Selbstorganisation,
Ganzheitlichkeit. Diese Prinzipien liefern ein geeignetes
Leitbild für die Praxis der Bildungsinstitutionen. Der Deut-
sche Bundestag macht sich darüber hinaus die in dem Kapi-
tel VII des Orientierungsrahmens formulierten Empfehlun-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3319

gen zur Umsetzung zu eigen. Diese Empfehlungen sollten
von Bund und Ländern zügig im Rahmen der genannten
Fristen bis 2003 umgesetzt werden. Der Deutsche Bundes-
tag unterstützt ebenfalls die in den Kapiteln zu Kindertages-
stätten, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule und All-
gemeine Weiterbildung enthaltenen Empfehlungen. Der
Deutsche Bundestag begrüßt außerdem den Ministerpräsi-
dentenbeschluss zur „Koordination und Kooperation in der
Entwicklungszusammenarbeit der Länder der Bundesrepub-
lik Deutschland“ aus dem Jahr 1998, der die entwicklungs-
politische Informations- und Bildungsarbeit betont, sowie
die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Interkultu-
relle Bildung und Erziehung in der Schule“ (1996) und
„Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und Schule“ (1997).
Insbesondere die beiden Empfehlungen formulieren The-
menkreise und didaktische Grundsätze, die zur Konkretisie-
rung des Konzeptes einer Bildung für nachhaltige Entwick-
lung beitragen und Anstöße für von Bundesseite zu
fördernde Aktivitäten liefern.

Weitere Orientierungspunkte für die Konzipierung einer
Bildung für nachhaltige Entwicklung liefert der vom Bun-
desministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte
Endbericht zur Delphi-Befragung „Potentiale und Dimen-
sionen der Wissensgesellschaft“. Der Bericht zeigt, dass das
Wissen über ökologische Zusammenhänge und nachhaltige
Produktionsweisen ein dynamisches Wachstum erleben
wird. Diesem Wissen kommt in Zukunft erhebliche Bedeu-
tung für die soziale, kulturelle und ethische Orientierung
und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft
zu. Dabei ist der Bedarf an interdisziplinärer Zusammenar-
beit zwischen Technik, Natur- und Sozialwissenschaften be-
sonders hoch zu veranschlagen. Der Deutsche Bundestag
betrachtet darüber hinaus als wichtige Aufgabe einer Bil-
dung für nachhaltige Entwicklung nicht nur die Vermittlung
von Faktenwissen, sondern vor allem auch die Vermittlung
von Schlüsselqualifikationen. Insbesondere die Fähigkeit zu
vernetztem Denken, kommunikative Kompetenz und die
Bereitschaft zu lebenslangem Lernen werden in Zukunft für
die individuelle Orientierung ebenso wie für gesellschaftli-
che Innovationsfähigkeit entscheidend sein.

Vordringlich sind Maßnahmen der Bundesregierung, um die
von ihr selbst und von nachgeordneten Bundesbehörden ge-
förderten und durchgeführten Bildungsaktivitäten – insbe-
sondere Umweltbildung, entwicklungspolitische Bildung,
gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitsbildung, Ver-
kehrserziehung sowie politische Bildung, Jugend- und Er-
wachsenenbildung – vorbildlich am Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung zu orientieren. Dem Deutschen Bundestag la-
gen bereits in der 13. Legislaturperiode Anträge vor (Druck-
sachen 13/10225 und 13/10471), die – wie schon zuvor der
Erste Bericht zur Umweltbildung (Drucksache 13/8878)
sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der
Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen in
mehreren Gutachten – auf Schwächen, Versäumnisse und
Fehlentwicklungen in der staatlichen Förderung, Koordinie-
rung und Weiterentwicklung insbesondere der Umweltbil-
dung als der ersten Säule einer Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung hinwiesen. In diesen Dokumenten wurden bereits
auch zahlreiche konkrete Vorschläge unterbreitet, wie diese
Defizite zu beheben sind. Weitere Arbeitsgrundlagen für die
Dissemination und Implementation einer Bildung für nach-

haltige Entwicklung sind das Gutachten „Umweltbildung als
Innovation“, in dem die Ergebnisse zahlreicher Modellversu-
che und Forschungsvorhaben systematisch und detailliert
ausgewertet werden, und die Expertise „Förderprogramm
Bildung für nachhaltige Entwicklung“, das ausgehend von
drei Leitlinien – interdisziplinäres Wissen, partizipatives Ler-
nen, innovative Strukturen – Vorschläge zur Gestaltung und
Durchführung eines Förderprogramms der Bund-Län-
der-Kommission (BLK) entwickelt. Beide Gutachten wurden
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auf-
trag gegeben.

Im Übrigen hält es der Deutsche Bundestag für erforderlich,
die entwicklungspolitische Bildung einschließlich aller Kul-
tur-, Aus- und Fortbildungsprogramme zur zweiten Säule
einer Bildung für nachhaltige Entwicklung auszubauen. Sie
ist durch Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben
in ähnlichem Umfang wie die Umweltbildung zu fördern.
Damit sollen die Kenntnisse über die sozialen, politischen,
ökonomischen, ökologischen und kulturellen Lebensum-
stände der Menschen in den Ländern des Südens verbessert,
das Verständnis für globale Zusammenhänge vertieft sowie
zum Einsatz für die Menschenrechte und für nachhaltige
Entwicklung in der „Einen“ Welt motiviert werden. Ein Bei-
trag hierzu ist auch, dass die Bundesregierung die zweite
Nord-Süd-Kampagne des Europarates „Global Interdepen-
dence and Solidarity: Europe against Poverty and Social Ex-
clusion“ aktiv unterstützt.

Entwicklung und praktische Umsetzung des Konzeptes einer
Bildung für nachhaltige Entwicklung erfordern ein abge-
stimmtes Vorgehen innerhalb der Bundesregierung und ein
hohes Maß an sensibler Kooperation zwischen Bund,
Ländern, Kommunen und engagierten gesellschaftlichen
Gruppen. Insbesondere die Akteurinnen und Akteure im Bil-
dungssystem sind in ihren jeweiligen Handlungsmöglich-
keiten einzubeziehen. Viele engagierte Personen in allen
Sektoren des Bildungswesens, in Nichtregierungsorganisa-
tionen, Schulnetzen, Agendaschulen, Clearingstellen haben
– teilweise gegen Widerstände – bereits wichtige Vorarbeiten
und Beiträge für die Erarbeitung von Konzepten einer Bil-
dung für nachhaltige Entwicklung geleistet. Die Praxis der
Umweltbildung, der entwicklungspolitischen Bildung, der
Gesundheitserziehung, der Friedenserziehung und anderer
lebt bislang noch zu sehr vom Engagement einzelner und zu
wenig von systematischer staatlicher Anerkennung und Un-
terstützung. Viele Akteurinnen und Akteure sind in eigenen,
zum großen Teil eigenfinanzierten Netzwerken organisiert
und häufig weit über ihre dienstlichen Verpflichtungen hin-
aus aktiv. Ihnen ist für ihren Einsatz ausdrücklich zu danken.

Der Deutsche Bundestag hält es deshalb für ein zentrales
Element aller Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesre-
gierung, auf diesem Engagement aufzubauen, es nachdrück-
lich zu ermutigen und zu fördern, zu diesem Zweck die
Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und In-
stitutionen auszubauen und hierzu Unterstützungsmaßnah-
men zu entwickeln. Der Deutsche Bundestag ist davon
überzeugt, dass die Kommunikation in Schulen, betrieb-
lichen Lernorten, Hochschulen und Weiterbildungseinrich-
tungen über Nachhaltigkeit zum Impulsgeber für die Refle-
xion über die Zukunft der Gesellschaft werden und wichtige
Reformanstöße liefern kann, um eine umweltgerechte und

Drucksache 14/3319 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

solidarische Entwicklung für nachfolgende Generationen
einzuleiten. Dies fördert auch den gesellschaftlichen und
wissenschaftlichen Konsens über den konkreten Gehalt des
Leitbildes nachhaltige Entwicklung. Gleichzeitig entwi-
ckeln die Bildungseinrichtungen in diesem Kommunika-
tionsprozess ihre Fähigkeiten, selbst zu Orten nachhaltiger
Entwicklung zu werden, lokale Agendaprozesse in ihrer
Bildungsarbeit zu thematisieren und ihr eigenes Profil in lo-
kale Agenden einzubringen.

Insgesamt und auf Dauer muss die Bildung für eine nach-
haltige Entwicklung in eine nationale Nachhaltigkeitsstrate-
gie mit internationaler Perspektive eingebettet werden, die
ökonomische, ökologische und soziale Ziele festlegt, deren
Erreichen anhand festgelegter Umsetzungszeiträume über-
prüft werden kann. Die Ergebnisse der Bildungs-, Verhal-
tens- und Einstellungsforschung zeigen, dass soziales und
umweltgerechtes Verhalten nur zu einem geringen Teil Er-
gebnis von Lernen und Wissen ist und vor allem durch wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Faktoren und Rahmen-
bedingungen geprägt wird. Bildung für nachhaltige
Entwicklung kann das Umsteuern in der Umwelt-, Entwick-
lungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrs- und Landwirt-
schaftspolitik nicht ersetzen. Lernen für nachhaltige Ent-
wicklung vollzieht sich andererseits nicht nur innerhalb der
Bildungsinstitutionen, sondern überall, wo Menschen leben
und arbeiten. Der Deutsche Bundestag erwartet deshalb,
dass die Bundesregierung bei der Neuformulierung ihrer ge-
samten Bildungsaktivitäten unter dem Leitbild der nachhal-
tigen Entwicklung auch die informellen Bildungsmöglich-
keiten in problem- und handlungsorientierten Projekten wie
den lokalen Agendaprozessen zur Festlegung von Zielen für
Umweltpolitik und Nord-Süd-Zusammenarbeit oder in Pro-
jekten jenseits der Bildungsinstitutionen – in Betrieben,
Vereinen und Verbänden sowie kirchlichen und anderen
Nichtregierungsorganisationen – berücksichtigt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, zur Orientierung aller Bildungsaufgaben in ihrem
Zuständigkeitsbereich am Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung in Industrie- und Entwicklungsländern und als
Element der nationalen Umsetzung der Agenda 21

1. den Orientierungsrahmen „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ der Bund-Länder-Kommission für Bil-
dungsplanung und Forschungsförderung umzusetzen,
insbesondere das vereinbarte Modellversuchspro-
gramm zu starten und gemeinsam mit Ländern, Kom-
munen und gesellschaftlichen Gruppen Maßnahmen
für eine dauerhafte Umsetzung vorzusehen;

2. dazu beizutragen, dass innerhalb des integrierten An-
satzes einer Bildung für nachhaltige Entwicklung die
entwicklungspolitische Bildung ausgebaut wird und
bei der Umsetzung des BLK-Orientierungsrahmens
Schwerpunkte bei entwicklungspolitischen Themen
und Fragestellungen gesetzt werden;

3. insbesondere Forschung- und Entwicklungsvorhaben,
Modellversuche, Projekte und Aktivitäten zu fördern,
die sich mit nachhaltigen Konsum- und Lebensstilen
sowie nachhaltigem Wirtschaften und globalen Zusam-
menhängen befassen;

4. ein Aus- und Fortbildungskonzept für Ministerien und
Bundesverwaltung zu entwickeln, um das Leitbild der
nachhaltigen Entwicklung im eigenen Verantwortungs-
bereich umzusetzen;

5. die Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundes-
instituts für Berufsbildung zur Umweltbildung bei der
Entwicklung und Anpassung von Ausbildungsordnun-
gen umzusetzen, dies verstärkt im Rahmen der Qua-
lifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern zu
berücksichtigen und Fortentwicklung anzuregen. Der
Gedanke der „Bildung für eine nachhaltige Entwick-
lung“ wird künftig auch bei der Er- und Überarbeitung
von Rahmenplänen für den Unterricht an beruflichen
Schulen und die Ausgestaltung von Studienordnungen
für die Ausbildung von Berufsschullehrern an den
Hochschulen Eingang finden. Der fächer- und ausbil-
dungsübergreifende Aspekt einer „Bildung für nach-
haltige Entwicklung“ im Rahmen des dualen Systems
der Berufsausbildung ist konsequent umzusetzen;

6. einschlägige Verordnungen wie Ausbildungs-, Prü-
fungs- und Ausbildereignungsverordnungen am Leit-
bild der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren;

7. im Rahmen geeigneter Forschungsprogramme Schwer-
punkte in der Verhaltens- und Einstellungs- sowie
Bildungsforschung zu setzen und dabei dem Lernen
außerhalb formalisierter Bildungsprozesse besondere
Aufmerksamkeit zu widmen;

8. die Einrichtung von Modellregionen mit angemessener
Repräsentanz aller Bildungsbereiche zu unterstützen
und dabei auf die Einbeziehung von Lernprojekten au-
ßerhalb der Bildungsinstitutionen zu achten. Dabei
werden die sechszehn deutschen Biosphärenreservate,
entsprechend den Richtlinien der Organisation der Ver-
einten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kul-
tur (UNESCO), einbezogen und das Programm „Der
Mensch und die Biosphäre“ integraler Bestandteil des
Gesamtkonzepts;

9. Beratungsmaßnahmen und fachliche Begleitung zur
Unterstützung der Arbeit von Koordinierungsstellen,
regionalen und überregionalen Netzwerken engagierter
Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisati-
onen zu fördern;

10. die Umsetzung von Modellversuchs- und Forschungs-
ergebnissen in Bildungseinrichtungen durch geeignete
Maßnahmen anzuregen und zu diesem Zweck verstärkt
die Internet-Angebote im eigenen Zuständigkeits-
bereich zu nutzen, um interessierte Nutzerinnen und
Nutzer mit den Ergebnissen der aus Bundesmitteln ge-
förderten Projekte vertraut zu machen und die Aktions-
möglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen;

11. sich an internationalen Netzwerken wie ENSI (Envi-
ronment and School Initiatives) im Rahmen der
OECD, GLOBE (Global Learning and Observations
for the Benefit of the Environment) und COPERNI-
CUS (Cooperation Programme in Europe for Research
on Nature and Industry through Coordinates University
Studies), dem Nord-Süd-Zentrum Lissabon und dem
entwicklungspolitischen Netzwerk des Europarates ak-
tiv zu beteiligen und bestehende nationale Koordinati-
onsstellen zu unterstützen sowie bei der Umsetzung
künftiger EU-Programme und -Aktionen darauf zu
achten, dass Projekte zur Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung angemessen berücksichtigt werden;

12. ein internationales Netzwerk und Partnerschaften unter
Beteiligung von UNESCO, UNEP und UNDP zu initi-
ieren sowie bei der Umsetzung des von der Kommis-
sion für nachhaltige Entwicklung (CSD) für die Berei-
che der Kapitel 35 bis 37 der Agenda 21 beschlossenen
Arbeitsprogramms aktiv mitzuwirken.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/3319

III. Der von Bundesregierung in jeder Wahlperiode zu
erstellende Bericht zur Umweltbildung soll in Zukunft als
Bericht zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
vorgelegt werden. Er ist um die Berichterstattung über
einschlägige Bildungsaktivitäten der verschiedenen
Ressorts und nachgeordneten Bundesbehörden zu
erweitern. Der nächste Bericht soll 2001 und zeitnah zum
BLK-Bericht zur Umsetzung des Orientierungsrahmens
vorgelegt werden.

In dem Bericht soll über die Fortschritte von Konzept
und Praxis der Bildung für nachhaltige Entwicklung refe-

riert werden. Insbesondere soll auf die Weiterentwick-
lung der einzelnen Teilbereiche der Bildung für nachhal-
tige Entwicklung und die Probleme der Dissemination
der Ergebnisse von Maßnahmen, Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben, Modellversuchen eingegangen wer-
den. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten analysiert,
Konzepte einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in
den Strukturen des bestehenden Bildungssystems zu imp-
lementieren, sowie der strukturelle Reformbedarf, den
eine Bildung für nachhaltige Entwicklung nach sich
zieht, erörtert werden.

Berlin, den 12. April 2000

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ursula Burchardt
stellvertretende Vorsitzende
und Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Matthias Berniger
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Angela Marquardt
Berichterstatterin

Drucksache 14/3319 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ursula Burchardt, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Matthias Berninger, Cornelia Pieper und Angela Marquardt

I. Überweisung
Der 14. Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am
25. November 1999 den Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1353 – an
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit so-
wie an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller berichten zunächst über die seit der Konfe-
renz von Rio de Janeiro in Deutschland angestellten Überle-
gungen und ergriffenen Maßnahmen, um das Ziel einer nach-
haltigen Entwicklung zu erreichen. Die Umweltbildung und
die entwicklungspolitische Bildung werden als die wichtigs-
ten Voraussetzungen und als die beiden Hauptsäulen einer
nachhaltigen Entwicklung hervorgehoben. Die Bundesregie-
rung wird aufgefordert, insbesondere den von der Bund-Län-
der-Kommission erarbeiteten Orientierungsrahmen „Bildung
für eine nachhaltige Entwicklung“ umzusetzen. Weiterhin
wird von der Bundesregierung die Durchführung verschiede-
ner konkret benannter Maßnahmen verlangt, um die Bildung
für eine nachhaltige Entwicklung in den Industrie- und Ent-
wicklungsländern zu fördern. Darüber hinaus wird die Bun-
desregierung aufgefordert, den von ihr in jeder Wahlperiode
zu erstellenden Bericht zur Umweltbildung in Zukunft als
„Bericht für nachhaltige Entwicklung“ zu erstellen und erst-
mals im Jahre 2001 dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2000 den An-
trag in Drucksache 14/1353 beraten und ihn mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P. zugestimmt.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in Drucksache 14/1353 in sei-
ner Sitzung am 19. Januar 2000 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. dem federführenden Ausschuss emp-
fohlen, dem Antrag zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat den Antrag in Drucksache 14/1353 in sei-
ner Sitzung am 19. Januar 2000 erstmals und in seiner Sit-
zung am 12. April 2000 abschließend beraten.

Von Seiten der antragstellenden Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zunächst darauf hinge-
wiesen, dass der vorliegende Antrag eine lange Vorge-

schichte habe und u.a. auf Anträgen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN aus der 13. Wahlperiode
beruhe. Die Forderungen und Aussagen in diesen früheren
Anträgen seien hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes
noch einmal überprüft und im vorliegenden Antrag gebün-
delt worden. Auch wurde berücksichtigt, dass es zwischen-
zeitlich einen Paradigmawechsel von der „Umweltbildung“
zur „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ gegeben
habe. Dem beeindruckenden Engagement vieler gesell-
schaftlicher Gruppen sei Rechnung getragen worden. Aus
dem Forderungskatalog des Antrags wird die Vernetzung
der privaten Initiativen, die Zusammenfassung von Um-
weltbildung und Bildung für Nachhaltigkeit, die entwick-
lungspolitische Bildung als zweite Säule einer nachhaltigen
Entwicklung, die Notwendigkeit einer nationalen Nachhal-
tigkeitsstrategie, eine zügige Umsetzung des Modellpro-
gramms der BLK, Weiterbildungsmaßnahmen für Behörden
und Ministerien, die Förderung der Umweltverhaltensfor-
schung und die Forderung nach einem neuen Bericht der
Bundesregierung unter der Überschrift „Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung“ für das Jahr 2001 hervorgehoben.
Die Forderungen im Antrag seien als eine Checkliste zu ver-
stehen, die am Ende der Legislaturperiode daraufhin über-
prüft werde, was davon umgesetzt worden sei.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird die Ansicht un-
terstützt, dass die nachhaltige Entwicklung ein wichtiges
politisches Ziel sei. Die Weiterentwicklung der Umweltbil-
dung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung wird be-
grüßt. Die Forderung, die entwicklungspolitische Bildung
als zweite Säule einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
zu fördern, wird auch unter dem kirchlichen Gesichtspunkt
der „Eine Welt“ unterstützt. Für die Verwirklichung einer
nachhaltigen Entwicklung müssten aber auch die Schlüssel-
qualifikationen bzw. das Fachwissen in den Bereichen Öko-
logie, Ökonomie, Gesellschaft, Technologie und Kultur
stärker gefördert werden sowie diese Wissensgebiete stärker
miteinander vernetzt werden. Hier gebe es in Deutschland
Defizite, die in dem vorliegenden Antrag der Koalitions-
fraktionen in Drucksache 14/1353 nicht benannt würden.

Von Seiten der Fraktion der F.D.P. wird die Meinung geäu-
ßert, dass zwischen Umweltbildung und Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung unterschieden werden solle. Die
klassische Umweltbildung habe vor allem auf Problemlagen
reagiert. Für die nachhaltige Entwicklung seien aber sowohl
Bildung als auch Erziehung wichtige Voraussetzungen. Die
Fraktion der F.D.P. sehe ebenfalls im vorliegenden Antrag der
Koalitionsfraktionen Defizite. Beispielsweise vermisse sie
Hinweise auf die fehlenden geeigneten Lehrmethoden und
Lehrer sowie den Mangel bei der Fortbildung der Pädagogen
und die unzureichende wissenschaftliche Begleitforschung.

Von Seiten der Fraktion der PDS wird darauf hingewiesen,
dass das Umweltverhalten sich nicht losgelöst von ökono-
mischen und sozialen Fragen betrachten lasse. Ökologische
Produkte seien häufig sehr teuer. Der Antrag der Koalitions-
fraktionen sei etwas zu unkonkret. Er weise aber in die rich-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/3319

tige Richtung. Es wird angeregt, dass für den geforderten
Bericht 2001 konkretere Ziele in den Antrag aufgenommen
werden sollten.

Der Ausschuss beauftragte anschließend die Berichterstat-
ter, eine Vorlage für eine gemeinsam zu tragende Beschluss-
empfehlung des Ausschusses zu erarbeiten.

In seiner Sitzung am 12. April 2000 lagen dem Antrag zwei
Ergänzungsanträge zum Antrag der Koalitionsfraktionen vor:

Ausschussdrucksache 14-179 (Änderungsantrag der Frakti-
onen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Der Antrag soll mit folgenden Änderungen beschlossen
werden:

1. Neufassung Seite 2, 3. Absatz:

„Der Deutsche Bundestag begrüßt die Beschlüsse der
VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung von 1996 und
1998 und betont seine Übereinstimmung mit der Absicht,
Zielvorstellungen und Handeln der Akteurinnen und Akteure
im gesamten Bildungswesen und in allen Bildungsbereichen
unter dem Vorzeichen „nachhaltige Entwicklung“ zu über-
prüfen, neu zu formulieren, aufeinander abzustimmen und in
angemessene pädagogische Konzepte zu übersetzen. Globale
gesellschaftliche Umbrüche durch technologische Entwick-
lungen, ökonomischen Strukturwandel und demografische
Prozesse führen zu tiefgreifenden Veränderungen der kon-
kreten Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger und ver-
langen immer neue individuelle und gesellschaftliche Anpas-
sungs- und Lernprozesse. Die erfolgreiche Vermittlung
ökologischen, ökonomischen, sozialen, technischen und kul-
turellen Wissens, von Qualifikationen und Handlungskom-
petenzen ist notwendige Voraussetzung für die Bewältigung
der gesellschaftlichen Entwicklungsprobleme, für Wohl-
stand, Demokratie und Freiheit, für Frieden und Gerechtig-
keit. Die Industriestaaten tragen in besonderer Weise Verant-
wortung für eine dauerhafte tragfähige Entwicklung der
Völkergemeinschaft. In einer Welt knapper natürlicher Res-
sourcen und bei wachsender Weltbevölkerung ist es ihre
Pflicht, auch durch besondere Anstrengungen im Bildungs-
wesen ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden. In
Deutschland müssen vor allem Defizite im naturwissen-
schaftlich-technischen, im ökonomischen und politischen
sowie im sozialen Bildungsbereich behoben werden. Neue
Anforderungen werden aktuell insbesondere an die Umwelt-
bildung und die entwicklungspolitische Bildung herangetra-
gen, aber auch an Gesundheitserziehung und gesundheitliche
Aufklärung, Friedenserziehung, die Verkehrserziehung, Ver-
braucherbildung, die politische Bildung.

2. Änderung Seite 2, 5. Absatz, 1. Zeile: „deshalb“ ersetzen
durch „vor diesem Hintergrund“.

3. Änderung S. 3, 3. Absatz, 11.Zeile: „erhebliche“ strei-
chen.“

Ausschussdrucksache 14-183 (F.D.P.-Fraktion):

„Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Ausschuss stellt fest:

Der Antrag „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Druck-
sache 14/1353), der klare und unmissverständliche Zeichen
gegen eine Umweltbildung alter Prägung, die einseitig Be-
drohungspotenziale aufzeigte und Abwehrhaltungen gegen-
über wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen
prägte, kann auch von der Fraktion der F.D.P. vom Grund-
satz her mitgetragen werden. Jedoch bedarf es einiger weni-
ger inhaltlicher Ergänzungen.

Der Antrag soll mit folgenden Ergänzungen beschlossen
werden:

1. Ergänzung Seite 5, Abschnitt II, Punkt 5:

5. … und die Fortentwicklung anzuregen. Der Gedanke
der „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ wird
künftig auch bei der Er- und Überarbeitung von Rah-
menplänen für den Unterricht an beruflichen Schulen
und die Ausgestaltung von Studienordnungen für die
Ausbildung von Berufsschullehrern an den Hochschu-
len Eingang finden. Der fächer- und ausbildungsüber-
greifende Aspekt einer „Bildung für nachhaltige Ent-
wicklung“ im Rahmen des dualen Systems der
Berufsausbildung ist konsequent umzusetzen.

2. Ergänzung Seite 5, Abschnitt II, Punkt 8:

8. … Bildungsinstitutionen zu achten. Dabei werden die
sechzehn deutschen Biosphärenreservate, entspre-
chend den Richtlinien der Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO), einbezogen und das Programm „Der
Mensch und die Biosphäre“ integraler Bestandteil des
Gesamtkonzepts.“

Den vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen zum
Antrag in Drucksache 14/1353 wurde von allen Fraktionen
zugestimmt.

Der Ausschuss verabschiedete anschließend den Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Drucksache 14/1353 – einstimmig in der Fassung der vorge-
nannten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 12. April 2000

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ursula Burchardt
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Matthias Berniger
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Angela Marquardt
Berichterstatterin

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