BT-Drucksache 14/3182

Hauptstadtkulturförderung

Vom 12. April 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3182
14. Wahlperiode 12. 04. 2000

Antrag
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank,
Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Dr. Erika Schuchardt,
Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion
der CDU/CSU

Hauptstadtkulturförderung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu der besonderen Verantwortung des
Bundes für Berlin. Dies gilt in besonderer Weise für die kulturelle Entwick-
lung. Der Kulturstaat Deutschland muss unter Wahrung der originären Ver-
antwortlichkeiten der Länder und ihrer beispielhaften kulturellen Vielfalt
ganz besonders in der Hauptstadt sichtbar sein.

Das reiche kulturelle Erbe des preußischen Staates und die besonderen Be-
dingungen einer jahrzehntelang geteilten Stadt haben die Kulturszene Ber-
lins in einzigartiger Weise geprägt und zugleich eine außergewöhnliche
Vielfalt entstehen lassen, deren Wahrung und Weiterentwicklung die Leis-
tungsfähigkeit der Stadt alleine überfordert. Auch deshalb muss der Bund
neben dem Land Berlin eine besondere kulturpolitische Verantwortung in
der Hauptstadt wahrnehmen, die seine bisherige Förderung der langjährigen
Bundeshauptstadt Bonn angemessen und dauerhaft fortsetzt.
Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Berliner Kultur/-szene
kann die überfällige Lösung struktureller Probleme nicht ersetzen; beides
sind notwendige Voraussetzungen der angestrebten Entwicklung von Kunst
und Kultur in der deutschen Hauptstadt.

2. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung die baldige Vor-
lage eines Berichtes, der das künftige Konzept der Hauptstadtförderung ver-
deutlicht und Auskunft gibt über

– die Absichten der Bundesregierung zur künftigen Kulturförderung in
Berlin und Bonn

– die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Dotierung der Zu-
weisungen aus dem Bundeshaushalt

– die Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesmittel ge-
zielt zur Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten und nicht zur
allgemeinen Entlastung des städtischen Haushaltes verwandt werden

– die Transparenz der Mittelverwendung

Drucksache 14/3182 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– die Vorstellungen der Bundesregierung zur Übernahme institutioneller
Verantwortung für einzelne Kultureinrichtungen sowie zur flexiblen För-
derung konkreter Projekte

– die künftige Förderung des Deutschen Historischen Museums in Berlin
und des Hauses der Geschichte in Bonn

– die Planungen zur „Museumsinsel“ sowie zum Berliner Stadtschloss

– den Stand der Verhandlungen mit Berlin und Bonn.

3. Der Deutsche Bundestag lädt die Länder ein, sich an dieser Diskussion über
Hauptstadtkulturförderung zu beteiligen und dazu einen eigenen Beitrag zu
leisten.

Berlin, den 12. April 2000

Dr. Norbert Lammert
Bernd Neumann (Bremen)
Renate Blank
Steffen Kampeter
Hartmut Koschyk
Anton Pfeifer
Dr. Erika Schuchardt
Margarete Späte
Erika Steinbach
Dr. Rita Süssmuth
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.