BT-Drucksache 14/3179

Antistauprogramm

Vom 11. April 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3179
14. Wahlperiode 11. 04. 2000

Antrag
der Abgeordneten Angelika Mertens, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Wilhelm
Danckert, Sebastian Edathy, Annette Faße, Norbert Formanski, Iris Gleicke,
Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Gustav Herzog, Reinhold Hiller
(Lübeck), Gabriele Iwersen, Konrad Kunick, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga,
Dieter Maaß (Herne), Lothar Mark, Heide Mattischeck, Günter Oesinghaus, Karin
Rehbock-Zureich, Gerhard Rübenkönig, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Wieland
Sorge, Wolfgang Spanier, Rita Streb-Hesse, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Peter
Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Franziska Eichstädt-Bohlig,
Winfried Hermann, Helmut Wilhelm (Amberg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo
Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antistauprogramm

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Antistau-
programm vom 15. Februar 2000 zusätzliche Investitionsmittel für die Ver-
kehrsinfrastruktur bereitstellt. Mit diesem Programm werden in den Jahren
2003 bis 2007 Investitionen im Umfang von 7,4 Mrd. DM getätigt, um gezielt
Engpässe im Autobahnnetz sowie im Schienen- und Wasserstraßennetz zu ent-
schärfen. Damit werden die Finanzierungsmittel gezielt dort hingelenkt, wo der
größte verkehrs- und volkswirtschaftliche Nutzen zu erzielen ist; Investitionen
werden dort getätigt, wo die gravierendsten Engpässe zu beseitigen sind.

Mit dem Antistauprogramm sowie mit dem Investitionsprogramm 1999 bis
2002 werden Verkehrsinvestitionen im Umfang von über 70 Mrd. DM verläss-
lich zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt. Damit stellt die
Bundesregierung unter Beweis, dass sie trotz aller Haushaltsengpässe Investi-
tionen in die Verkehrsinfrastruktur auf höchstmöglichem Niveau tätigen wird.
Dass sie dabei uneingeschränkt am Vorrang für den Ausbau der Infrastruktur in
Ostdeutschland festhält, geht insbesondere aus dem Investitionsprogramm
1999 bis 2002 hervor.

Das Antistauprogramm ist ein zusätzliches Programm, das die mit normalen
Haushaltsmitteln finanzierten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ergän-
zen wird. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Planungssicherheit, die mit der
Vorlage des Programms für alle Beteiligten geschaffen worden ist, so dass mit
vorbereitenden Planungsarbeiten sofort begonnen werden kann.

Drucksache 14/3179 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Heranziehung der künftigen entfernungsabhängigen Lkw-Abgabe ist ein
richtiger Schritt, um das Antistauprogramm solide ab dem Jahr 2003 zu finan-
zieren. Durch die gleichmäßige Mittelverteilung auf Straße und Schiene/Was-
serstraße wird insbesondere auch der Ausbau der Alternativen zum Lkw-Ver-
kehr, der Güterverkehr mit der Bahn und dem Binnenschiff, vorangetrieben.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung, das Anti-staupro-
gramm mit der Maßgabe strenger Auswahlkriterien ab dem Jahr 2003 umzuset-
zen: Diese sollten für die verschiedenen Verkehrsträger wie folgt sein:

– Bundesautobahnen: eine durchschnittliche dauernde Verkehrsstärke von
über 65 000 Kraftfahrzeugen pro Tag; Autobahnstrecken mit hohem Lkw-
Anteil und fehlenden Standstreifen und großen Steigungen oder Gefällen;
Schließen von Lücken im Netz, die bislang regelmäßig zu Staus geführt ha-
ben.

– Bundesschienenwegenetz: Strecken mit stark eingeschränkter zulässiger
Geschwindigkeit z. B. aufgrund maroder Bausubstanz oder betrieblicher
Zwänge; eingleisige Streckenabschnitte mit hoher Zugbelegung; Lücken im
Hochgeschwindigkeitsnetz und/oder Engpässe in Rangierbahnhöfen und
beim kombinierten Ladungsverkehr.

– Bundeswasserstraßen: Strecken mit Sperrungen wegen schlechter Bausub-
stanz und Sicherheitsmängeln sowie Strecken mit stark reduzierter Leis-
tungsfähigkeit wegen nicht ausreichender Wassertiefe; Streckenabschnitte
mit zu hohen Wartezeiten an Schleusen und Hebewerken.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die bisherige Lkw-
Vignette schnellstmöglich in eine entfernungsabhängige Lkw-Maut umzuwan-
deln; das Aufkommen aus der Maut – soweit es über die Einnahmen aus der
jetzigen zeitbezogenen Lkw-Vignette hinausgeht – ist gezielt für das Antistau-
programm und zum Ausbau und zur weiteren Verbesserung des integrierten
Verkehrssystems zu verwenden.

Die entfernungsabhängige Lkw-Maut ist unverzichtbar für eine verursacherge-
rechte Anlastung der Wegekosten, da nur so die tatsächliche Fahrleistung, auch
die ausländischer Fahrzeuge, Maßstab zur Wegekostendeckung der Verkehrs-
infrastruktur werden kann. Die Höhe der Maut, die gleichermaßen für in- und
ausländische Fahrzeuge gilt, ist entscheidend für die Wettbewerbsbedingungen
auf dem europäischen Transportmarkt. Dabei ist die Summe der Steuer- und
Abgabenbelastungen für die Unternehmen des Straßengüterverkehrs in den
EU-Partnerländern beim fairen Vergleich zu berücksichtigen.

Berlin, den 11. April 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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