BT-Drucksache 14/3132

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/2487- Aufhebbare Einhundertvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Vom 6. April 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3132

14. Wahlperiode

06. 04. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/2487 –

Aufhebbare Einhundertvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –

A. Problem

– Anpassung der Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Au-
ßenhandelsstatistik zum 1. Januar 2000;

– Einführung eines Doppelkontrollverfahrens (Ausfuhrlizenz des Lieferlandes
nebst Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes) ohne Höchstmengen ge-
genüber dem Königreich Kambodscha.

B. Lösung

Neufassung der Einfuhrliste.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Keine

E. Sonstige Kosten

Die Änderungen gehen auf unmittelbar geltendes EG-Recht zurück. Mögliche
Kosten bzw. Kostenentlastungen für die Wirtschaft und der Bürokratieaufwand
bzw. die Entbürokratisierung sind daher rechtlich vorgegeben, jedoch nicht
quantifizierbar.

Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache

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3132

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 14/2487 –
nicht zu verlangen.

Berlin, den 22. März 2000

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Matthias Wissmann

Vorsitzender

Erich G. Fritz

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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3132

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.

Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 14/
2487 – wurde am 21. Januar 2000 gemäß § 92 der Ge-
schäftsordnung dem Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie zur federführenden Beratung überwiesen.

II.

Ziel der Aufhebbaren Einhundertvierzigsten Verordnung
zur Änderung der Einfuhrliste ist die Anpassung der Ein-
fuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außen-

handelsstatistik zum 1. Januar 2000 sowie die Einführung
eines Doppelkontrollverfahrens ohne Höchstmengen gegen-
über dem Königreich Kambodscha.

III.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Auf-
hebbare Einhundertvierzigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste – Drucksache 14/2487 – in seiner 30. Sitzung
am 22. März 2000 beraten und einstimmig beschlossen,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die Aufhebung
der Verordnung nicht zu verlangen.

Berlin, den 22. März 2000

Erich G. Fritz

Berichterstatter

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