BT-Drucksache 14/3098

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/3071- Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Verhandlungen zum Biosicherheits-Protokoll

Vom 4. April 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3098
14. Wahlperiode 04. 04. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten René Röspel, Heino Wiese (Hannover), Dr. Wolfgang Wodarg,
Ulrike Mehl, Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Dr. Axel
Berg, Petra Bierwirth, Rudolf Bindig, Rainer Brinkmann (Detmold), Hans Büttner
(Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Detlef Dzembritzki, Marga
Elser, Iris Follak, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Anke Hartnagel, Reinhold
Hemker, Frank Hempel, Gustav Herzog, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann,
Barbara Imhof, Ulrich Kasparick, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Karin
Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Werner Labsch, Eckhart
Lewering, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Tobias Marhold, Lothar Mark,
Christoph Matschie, Jutta Müller (Völklingen), Holger Ortel, Dr. Martin Pfaff,
Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina
Schmidt-Zadel, Karsten Schönfeld, Dr. Werner R. Schuster, Dr. Angelica Schwall-
Düren, Dr. Margrit Spielmann, Reinhold Strobl (Amberg), Jella Teuchner, Adelheid
Tröscher, Dr. Margrit Wetzel, Jürgen Wieczorek (Böhlen), Waltraud Wolff (Zielitz),
Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Hans-Josef Fell, Steffi Lemke,
Dr. Reinhard Loske, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/3071 –

Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Verhandlungen
zum Biosicherheits-Protokoll

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Verabschiedung des Biosicherheits-Proto-
kolls (Cartagena Protocol on Biosafety to the Convention on Biological Diver-
sity) bei der außerordentlichen Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über
biologische Vielfalt am 29. Januar 2000 in Montreal.

Drucksache 14/3098 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag dankt ausdrücklich allen Beteiligten in der EU-Ver-
handlungsdelegation und der Bundesregierung, insbesondere der deutschen
Delegation in Montreal für ihr Engagement und ihre Verhandlungsführung.
Dank gebührt auch allen Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtlichen
für ihr langjähriges Bemühen um das Zustandekommen des Biosicherheits-Pro-
tokolls.

Die Anwesenheit von zahlreichen Ministern aus Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und der zuständigen EU-Kommissarin Margot Wallström brachte
sowohl die Bedeutung von Fragen der biologischen Sicherheit für die Men-
schen in der EU zum Ausdruck als auch den unbedingten Willen der Gemein-
schaft, die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen.

Angesichts der ein Jahr zuvor ergebnislos abgebrochenen Verhandlungen in
gleicher Sache in Cartagena/Kolumbien ist dieser Erfolg ein historischer Schritt
auf dem Weg hin zu weltweit gültigen Sicherheitsbestimmungen zum Schutz
der biologischen Vielfalt und von Mensch und Umwelt beim zwischenstaatli-
chen Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Verhandlungsparteien sowie die Ver-
einigten Staaten von Amerika durch den Verlauf der Verhandlungen und den
Abschluss dem wachsenden Interesse ihrer Bevölkerung an Sicherheitsfragen
der Bio- und Gentechnik entsprochen haben.

Erstmals wird der Vorsorgegrundsatz als Leitgedanke für den Handel mit gen-
technisch veränderten Organismen verankert. Dieser im Protokoll verwirklichte
Gesundheits- und Umweltschutzgedanke ist sonstigen Handelsgesichtspunkten
gleichgestellt. Dieses gilt auch für alle Einzelfallentscheidungen, die auf der
Grundlage des Protokolls zu treffen sind.

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen außerdem nur dann von einem
Land in ein anderes verbracht werden, wenn die Zustimmung des Importlandes
nach umfassender Information über den betreffenden Organismus vorliegt.
Dieses gilt grundsätzlich auch für landwirtschaftliche Massengüter wie z. B.
Futtermittel, die nicht zur Freisetzung in die Umwelt bestimmt sind. Ansonsten
werden die jeweiligen nationalen rechtlichen Regelungen, soweit sie die Anfor-
derungen des Protokolls erfüllen, anerkannt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Wirksamwerden des Abkommens durch baldige Ratifizierung sowie
durch ein Werben für die Ratifizierung bei den weltweiten Partnern voranzu-
treiben,

2. die Etablierung von Kontrollinstrumenten sowie die institutionellen Voraus-
setzungen und Informationsstrukturen weltweit zu fördern,

3. auf eine verbraucherfreundliche und eindeutige Kennzeichnung im Rahmen
der noch zu formulierenden Ausführungsvorschriften hinzuwirken,

4. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, alle einschlägigen
Bestimmungen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmun-
gen des Bio-Sicherheitsprotokolls von der Kommission überprüfen zu lassen
und darüber zu berichten.

Berlin, den 4. April 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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