BT-Drucksache 14/3031

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Vom 21. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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3031

14. Wahlperiode

21. 03. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Johannes Singhammer, Claudia Nolte, Birgit Schnieber-
Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg,
Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Andreas Storm, Thomas
Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Schwerbehindertengesetz bis Mitte des
Jahres 2000 zu novellieren. Die Eckpunkte zur Novellierung des Schwerbehin-
dertengesetzes und anderer die Schwerbehinderten betreffenden Vorschriften
beinhalten u. a. auch die Absenkung der Beschäftigungspflichtquote und eine
der Höhe nach gestaffelte Ausgleichsabgabe. Ziel der beabsichtigten Änderung
ist die zusätzliche Vermittlung von mindestens 50 000 Schwerbehinderten in
den nächsten zwei Jahren.

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Eckpunkte fragen wir die Bundesregie-
rung:

1. Womit begründet die Bundesregierung einen Änderungsbedarf bei der Aus-
gleichsabgabe und der Quote?

2. Worin sieht die Bundesregierung die Ursache für die viel zu hohe Arbeits-
losigkeit Schwerbehinderter?

3. Welchen Einfluss auf die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen misst
sie der Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie der Veränderung der Quote
zu?

4. Auf welche Struktur der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bzw. auf wel-
che berufssachliche Eignung und persönliche Leistungsfähigkeit der arbeits-
losen Schwerbehinderten stützt sich die Erwartung der Bundesregierung,
wenn sie von den Arbeitsämtern innerhalb von zwei Jahren mindestens
50 000 zusätzliche Vermittlungen in Dauerarbeitsplätze erwartet?

5. Kann die Bundesregierung die Auswirkungen der vorgesehenen Staffelun-
gen auf unterschiedliche Betriebsgrößen unter Einbeziehung unterschied-
licher Erfüllungsgrade der Beschäftigungspflicht an Hand von zehn Bei-
spielsfällen darstellen, und mit welchen Argumenten rechtfertigt die
Bundesregierung die unterschiedlichen Ergebnisse, insbesondere aus verfas-
sungspolitischer Sicht?
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6. Welche Gesichtspunkte sprechen nach Ansicht der Bundesregierung da-
gegen, mit einer Stufung der Ausgleichsabgabe erst bei Betrieben mit über
100 Beschäftigten bzw. mit einer Beschäftigungspflicht von mehr als fünf
Schwerbehinderten zu beginnen?

7. Welche Instrumente bzw. Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter
regionalen oder besonderen Gesichtspunkten, insbesondere aufgrund der
Betriebsgrößenstruktur in den neuen Bundesländern, aber auch z. B. in
Bayern eine übermäßige Belastung bei Klein- und Mittelbetrieben zu ver-
hindern?

8. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen,
dass dem Arbeitgeber eine Entlastungsmöglichkeit eingeräumt wird, wenn
er sich nachweislich intensiv um die Vermittlung eines Behinderten be-
müht hat und ihm die Nichterfüllung der Quote nicht zuzurechnen ist?

9. Was rechtfertigt nach Meinung der Bundesregierung eine auflösende Be-
dingung, nach der im Falle eines geringeren Abbaus der Arbeitslosigkeit
die bisher geltende Pflichtquote und Ausgleichsabgabe wieder hergestellt
werden sollen?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermittlungsdienste der Arbeitsver-
waltung angesichts eines Stellenangebotes, das über die Zahl arbeitsloser
Schwerbehinderter hinausgeht?

11. Wie sollte die Arbeitsverwaltung ihre Vermittlungsdienste verbessern?

12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Einzelnen die Kosten für die
neuen Instrumente ein, die in den Eckpunkten zur Bekämpfung der Ar-
beitslosigkeit Schwerbehinderter angedacht sind?

13. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen,
den regionalen Aspekt ähnlich wie im SGB III auch im Schwerbehinder-
tengesetz zu stärken und die Mittel der Ausgleichsabgabe sowie die Ent-
scheidungen über die Verwendung der Ausgleichsabgabe und die Gestal-
tung von Förderprogrammen insgesamt auf die Länder bzw. die Haupt-
fürsorgestellen zu verlagern?

Berlin, den 21. März 2000

Johannes Singhammer
Claudia Nolte
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Maria Böhmer
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Hans-Peter Repnik
Franz Romer
Heinz Schemken
Andreas Storm
Thomas Strobl (Heilbronn)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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