BT-Drucksache 14/3029

Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung für den Flughafen München

Vom 16. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3029

14. Wahlperiode

16. 03. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, Dr. Winfried Wolf
und der Fraktion der PDS

Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung für den Flughafen München

Die Flughafen München GmbH, an der der Bund beteiligt ist, hat mit einem
Schreiben vom 28. August 1999 bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt
Südbayern – die Änderung der Nachtflugregelung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 und
§ 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt. Nach Auskunft der
Flughafen München GmbH (FMG) würden sämtliche Änderungswünsche die
Tagesrandzeiten betreffen. Im Medizinischen Gutachten der FMG vom
28. September 1999 wird angegeben, dass es um eine Verkehrsvermehrung in
der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gehe, wobei die nahezu bewegungs-
freie Kernzeit zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr trotz steigender Nachfrage
beibehalten werden soll. Bürgerinitiativen im Umland des Flughafens Mün-
chen sehen in den zusätzlichen Flugbewegungen ohne zahlenmäßige Beschrän-
kung eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelung bzw. der bereits ge-
nehmigten Nachtflugbewegungen, die zu einem faktischen 24-Stunden-Betrieb
auf dem Verkehrsflughafen München führen könnte (SZ vom 19. November
1999). Die Regierung von Oberbayern führt zum Antrag der FMG ein luft-
rechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit Anhörung der Öffentlich-
keit nach Artikel 28 Abs. 1 BayVWVfG durch. Dazu wurde einem Antrag der
Gemeinde Kranzberg auf eine Einbeziehung in das Anhörungsverfahren nicht
stattgegeben. Als Begründung gab die Regierung von Oberbayern in ihrer Be-
kanntmachung 315-FM-N an, „daß nur solche Gemeinden des Flughafenum-
landes beteiligt werden, in denen Anwohner des Flughafens durch die bean-
tragte Regelung möglicherweise in ihren Belangen mehr als nur geringfügig
beeinträchtigt sein könnten. Die Gemeinde Kranzberg liegt nicht innerhalb des
Beteiligungsbegriffs“. Dennoch fühlt sich die Gemeinde Kranzberg aufgrund
der bestehenden Flugrouten und der gültigen Nachtflugregelung stark vom
Fluglärm betroffen.

Der Hauptgeschäftsführer der FMG gab an, dass die Erweiterung des Flugha-
fens München und die Modernisierung der Verkehrsanbindung über den Auto-
bahnzubringer A 92 und eine Express-Verbindung zwischen dem Flughafen
und dem Münchener Hauptbahnhof – eventuell mit der Magnetschwebebahn
Transrapid – erforderlich seien, um den Anforderungen an eine „internationale
Drehscheibe“ zu entsprechen (SZ vom 11./12. November 1999, S. 4). Die Ende
1999 vorhandenen 270 000 Flugbewegungen sollen im Jahr 2000 auf 300 000
Flugbewegungen anwachsen (SZ vom 26. Januar 2000).
Drucksache

14/

3029

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was sind nach der Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Inhalt des An-
trages der FMG zur Änderung der Nachtflugregelung nach § 8 Abs. 4 Satz 2
und § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG?

2. Welche Erweiterungspläne der FMG für den Flughafen München als dem
zweitgrößten deutschen Flughafen sind der Bundesregierung bekannt und
was verspricht sich die Bundesregierung von solchen Plänen?

3. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erweiterungspläne der FMG für den Flughafen München und das Flug-
hafenumland?

4. Welche Alternativen zur Erweiterung des Flughafens München werden dis-
kutiert?

5. Welche Institutionen, Vereinigungen, Bürgerinitiativen bzw. Gemeinden
werden an der Anhörung der Öffentlichkeit am luftrechtlichen Änderungs-
genehmigungsverfahren beteiligt?

6. Was unternimmt die Bundesregierung gegen Verletzungen der geltenden
Nachtflugbeschränkungen am Flughafen München und welche Sanktions-
möglichkeiten gegen die FMG zur Einhaltung des Nachtflugverbotes kann
sich die Bundesregierung vorstellen?

7. Was unternimmt die Bundesregierung u.a. zur Ausräumung des Besorgnis-
ses der Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumland, „dass bei unbegrenz-
ter Zulassung der „leisen“ Flugzeuge während der Nacht der Dauerlärmpe-
gel über die festgesetzte Norm steige“ (SZ vom 19. November 1999)?

Berlin, den 13. März 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter
Rolf Kutzmutz
Dr. Winfried Wolf
Gregor Gysi und die Fraktion der PDS

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.