BT-Drucksache 14/302

Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. November 1998 zur Entschädigungspflicht nach dem Vermögensgesetz bei Einziehung von beweglichen Sachen durch DDR-Behörden

Vom 19. Januar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/302 vom 19.01.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Auswirkungen der Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. November 1998 zur
Entschädigungspflicht nach dem Vermögensgesetz bei Einziehung von
beweglichen Sachen durch DDR-Behörden =

19.01.1999 – 302


14/302


Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Andrea Astrid Voßhoff
und der Fraktion der CDU/CSU
Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom
19. November 1998 zur Entschädigungspflicht nach dem Vermögensgesetz bei
Einziehung von beweglichen Sachen durch DDR-Behörden


Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. November 1998 -
- 7 C 40.97 -- entschieden, daß bei beweglichen Sachen ebenso wie bei
anderen Vermögenswerten Entschädigung nach dem Vermögensgesetz verlangt
werden kann, wenn die Restitution nicht mehr möglich ist. § 10 des
Vermögensgesetzes beschränkt den früheren Eigentümer auf den
Veräußerungserlös, wenn die Restitution aufgrund der Veräußerung einer
beweglichen Sache ausgeschlossen ist; eine Entschädigung entfällt ganz,
wenn die Veräußerung erlöslos geblieben ist. Nach Auffassung des
Bundesverwaltungsgerichtes läßt sich diese an einen Veräußerungsvorgang
anknüpfende beschränkende Sonderregelung nicht auf Sachverhalte
übertragen, in denen die Restitution wegen Untergangs oder
Unauffindbarkeit der Sache aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes?
2. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
3. Wie viele Verfahren, bei denen es um bewegliche Sachen geht, sind
von den Vermögensämtern noch nicht abschließend entschieden?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, daß bereits
abgeschlossene Verfahren nach dem Vermögensgesetz aufgrund dieser
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erneut aufgegriffen werden,
um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der Bundesrepublik
Deutschland zu gewährleisten?
5. Welche finanziellen Auswirkungen hat das Urteil unter
Berücksichtigung der Fragen 3 und 4?

Bonn, den 19. Januar 1999
Dr. Michael Luther
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

19.01.1999 nnnn

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