BT-Drucksache 14/2991

Für eine gerechte Rentenanpassung

Vom 20. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2991

14. Wahlperiode

20. 03. 2000

Antrag

der Abgeordneten Horst Seehofer, Birgit Schnieber-Jastram, Rainer Eppelmann,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann,
Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Franz-Xaver Romer,
Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl
(Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Für eine gerechte Rentenanpassung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 12. November 1999 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Oppositionsfraktionen den Entwurf des Gesetzes zur Sanierung des Bundes-
haushalts beschlossen. Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung
regelt das Gesetz, dass die Rentenanpassungen für die Jahre 2000 und 2001 von
der Nettolohnentwicklung abgekoppelt und nur in Höhe der Inflationsrate vor-
genommen werden.

Die Union lehnt die Rentenanpassung entsprechend der Inflationsrate ab, da die
Abkopplung der Rentenanpassung von der Nettolohnentwicklung dazu führt,
dass die Rente nicht mehr auf der Grundlage der gezahlten Beiträge, sondern
willkürlich nach aktueller Kassenlage gezahlt wird. Rentner und Beitragszahler
werden hierdurch verunsichert und die Glaubwürdigkeit des Systems der ge-
setzlichen Rentenversicherung insgesamt beschädigt. Durch solche Maßnah-
men wird der Grundsatz der Generationensolidarität gefährdet. Die Rentenan-
passung entsprechend der Inflationsrate verstößt auch gegen Versprechen von
Bundeskanzler Gerhard Schröder, der im Februar 1999 gesagt hat: „Ich stehe
dafür, dass auch in Zukunft die Rente so stark steigt wie die Nettolöhne.“

In der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli
2000 geht die Bundesregierung von einer Rentensteigerung in Höhe von 0,6 %
aus. Die Preissteigerungsrate in diesem Jahr liegt allerdings – auch bedingt
durch die Einführung der Ökosteuer durch die Bundesregierung – erheblich
über der geplanten Rentenanpassung für 2000. Das Statistische Bundesamt
ging im Januar von einer Preissteigerungsrate in Höhe von 1,6 % im Vergleich
zum Vorjahr aus. Für Februar schätzt das Statistische Bundesamt eine Preisstei-
gerung in Höhe von 1,8 %. Damit wird der Kaufkraftverlust der Rentner im
Jahr 2000 durch die Rentenanpassung zum 1. Juli nicht ausgeglichen. Die
Rentner müssen vielmehr einen Kaufkraftverlust im Jahr 2000 von ca. 1 % hin-
nehmen. Das macht für den Eckrentner einen Verlust von ca. 240 DM im Jahr
aus. Hier wird deutlich, dass die Beschleunigung des Preisanstiegs auch auf die
Drucksache

14/

2991

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
von der Bundesregierung zu verantwortende Einführung der Ökosteuer zurück-
zuführen ist.

Die Rentenanpassung lediglich in Höhe von 0,6 % zum 1. Juli 2000 wider-
spricht dem Versprechen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung,
Walter Riester, aus dem vergangenen Jahr. Am 10. September 1999 hat er an-
gekündigt: „Die Rentenanpassungen, entsprechend der Preissteigerungsrate in
den Jahren 2000 und 2001, bedeutet nichts anderes als die Sicherung der Kauf-
kraft der Rentner.“ Dieses Versprechen wird von der Bundesregierung gebro-
chen. Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 wird deutlich geringer ausfallen
als die Verbraucherpreise steigen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Regelung über
die Rentenanpassung entsprechend der Inflationsrate in § 255c SGB VI außer
Vollzug zu setzen. Auch darf die entsprechende Rechtsverordnung zur Höhe
der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nicht in Kraft gesetzt werden. Die Bun-
desregierung ist vielmehr gehalten, im konstruktiven Dialog mit allen Beteilig-
ten eine bessere Lösung für diesen Bereich zu erarbeiten. Um die Verunsiche-
rung der Betroffenen zu beheben, muss schnell und klar gehandelt werden.
Statt eines aus finanzieller Not geborenen Systemwechsels bedarf es einer lang-
fristigen und für die Betroffenen kalkulierbaren Strategie für eine Rentenre-
form und – davon getrennt – entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen der
öffentlichen Haushalte.

Berlin, den 20. März 2000

Horst Seehofer
Birgit Schnieber-Jastram
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Andreas Storm
Thomas Strobl (Heilbronn)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.