BT-Drucksache 14/2990

Kurzfristige Beschäftigungen im Rahmen des 630 DM-Gesetzes entlasten

Vom 21. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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2990

14. Wahlperiode

21. 03. 2000

Antrag

der Abgeordneten Johannes Singhammer, Max Straubinger, Klaus Hofbauer,
Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg,
Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken,
Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen)
und der Fraktion der CDU/CSU

Kurzfristige Beschäftigungen im Rahmen des 630 DM-Gesetzes entlasten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März
1999 (BGBl. I S. 388) hat negative Folgen für die Wirtschaft und den Arbeits-
markt. Das selbst gesetzte Ziel der Bundesregierung, mehr Gerechtigkeit auf
dem Arbeitsmarkt und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wurde nicht erreicht.
Dies zeigen auch die Ergebnisse der von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen in Auftrag gegebenen Studie zu den Folgen des 630 DM-Geset-
zes.

Unabhängig von der auf Grund der Ergebnisse dieser Studie nach wie vor zu
erhebenden grundsätzlichen Kritik an dem Gesetz ist festzustellen, dass es zu
Schwierigkeiten insbesondere für diejenigen Personen geführt hat, die z. B. nur
an einem Wochentag, aber nicht mehr als 50 Arbeitstage in einem Jahr gering-
fügig tätig sind. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV stellt dies eine geringfügige Be-
schäftigung dar, ohne dass nach § 249b SGB V pauschale Beiträge zur Kran-
kenversicherung und nach § 172 Abs. 3 SGB VI pauschale Beiträge zur
Rentenversicherung zu zahlen sind. Die Spitzenverbände der Sozialversiche-
rungsträger gehen davon aus, dass eine kurzfristige Beschäftigung mit einem
Arbeitseinsatz von maximal 50 Arbeitstagen im Jahr nur dann vorliegt, wenn
die Beschäftigung nicht ein Jahr übersteigt. Wird eine Beschäftigung länger als
ein Jahr ausgeübt, greift die 50-Tage-Regelung nicht. Konsequenz ist, dass So-
zialversicherungsbeiträge anfallen. Damit ist es Personen nicht möglich, z. B.
einmal wöchentlich kurzfristig länger als ein Jahr für den selben Arbeitgeber
tätig zu sein, ohne dass Beiträge zur Sozialversicherung anfallen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Durch eine Neuregelung sicherzustellen, dass auch eine nicht auf ein Jahr
begrenzte Beschäftigung (unbegrenzte Beschäftigung) an nicht mehr als 50
Arbeitstagen in einem Jahr in den Regelungsbereich des § 8 Abs. 1 Ziffer 2
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SGB IV fällt. Mit einer derartigen Änderung müssen zumindest Personen, die
z. B. einmal wöchentlich, aber länger als ein Jahr, maximal 50 Arbeitstage im
Jahr tätig sind, von den negativen Folgen der 630 DM-Regelung befreit wer-
den.

Berlin, den 17. März 2000

Johannes Singhammer
Max Straubinger
Klaus Hofbauer
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Maria Böhmer
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Karl-Josef Laumann
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Andreas Storm
Thomas Strobl (Heilbronn)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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