BT-Drucksache 14/2987

zu der U durch die BReg 14/1936 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft

Vom 21. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2987
14. Wahlperiode 21. 03. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/1936 Nr. 1.4 –

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über
nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über
den Ozongehalt der Luft
KOM(99) 125 endg.; Ratsdok. 10232/99

A. Problem

Mit den Richtlinienvorschlägen sollen länderspezifische Emissionshöchstgren-
zen für Schwefeldioxid, Stickoxid, Ammoniak sowie leichtflüssige organische
Substanzen festgelegt werden, die bis zum Jahre 2010 erreicht werden sollen.
Zudem sollen u.a. Zielwerte für Ozonkonzentrationen eingeführt werden.

B. Lösung

1. Kenntnisnahme der Richtlinienvorschläge.

2. Annahme einer Entschließung, in der die Bundesregierung u.a. aufgefordert
wird, die zu erreichenden Emissionshöchstgrenzen für Ammoniak in den wei-
teren Verhandlungen noch einmal zu überprüfen und sicherzustellen, dass die
einzugehenden Verpflichtungen nicht zu einer einseitigen Belastung der deut-
schen Landwirtschaft führen.

Einstimmiger Ausschussbeschluss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/2987 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Ra-
tes über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe
und den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des
Rates über den Ozongehalt der Luft, KOM(99) 125 endg.; Ratsdok. 10232/
99 (Anlage) zur Kenntnis zu nehmen,

2. folgende Entschließung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, durch die Festlegung nationa-
ler Obergrenzen die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden, Am-
moniak sowie leichtflüchtigen organischen Substanzen, die zur boden-
nahen Ozonbildung beitragen, zu reduzieren, wird unterstützt.

Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer auf Nachhaltigkeit
ausgerichteten Politik, durch die langfristig die Einträge bzw. Belastungen
an Luftschadstoffen auf ein Maß zurückgeführt werden sollen, das keine
Schäden an Ökosystemen mehr verursacht. In einem ersten Schritt soll die
übersäuerte Ökosystemfläche auf maximal 50 % der Ökosystemflächen
zurückgeführt werden.

Das gleiche Ziel verfolgt das UN-ECE-Protokoll zur Bekämpfung von
Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon, das die Bundesregie-
rung am 1. Dezember 1999 gezeichnet hat. Im Rahmen des Protokolls hat
sie sich verpflichtet, eine nationale Emissionshöchstgrenze in Höhe von
550 kt jährlich für Ammoniak ab dem Jahr 2010 nicht zu überschreiten.
Dies bedeutet eine Senkung um 28 %. Mit der Einhaltung der auf
UN-ECE-Ebene festgelegten Emissionshöchstgrenzen werden in
Deutschland statt 79,4 % nur noch 11,5 % der Ökosystemfläche von Über-
säuerung betroffen sein. Damit ist bereits ein großer Schritt zur Erreichung
der ökologischen Zielsetzung getan.

Über das UN-ECE-Protokoll hinausgehend fordert der Vorschlag für eine
Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luft-
schadstoffe eine Senkung der Ammoniakemissionen um fast 50 % auf nur
noch 413 kt pro Jahr.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Senkungen wären nur mit er-
heblichen technischen Investitionen der Landwirte zu erreichen.

Genaue Kenntnisse über die Struktur der Ammoniakemissionen aus der
Landwirtschaft liegen derzeit nicht vor. Insbesondere fehlen genaue
Kenntnisse zum Ausmaß und der Art der Emissionen, zu den chemischen
Umsetzungsprozessen und dem atmosphärischen Transport von NH3.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Kommission die Einhaltung der Ver-
pflichtungen überprüft, es sind aber keine einheitlichen Verfahren zur Er-
mittlung der Emissionen vorgesehen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2987

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

– im Rahmen der EU-Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass EU-ein-
heitliche Verfahren zur Ermittlung der Emissionsfaktoren entwickelt
und verpflichtend festgeschrieben werden;

– die zu erreichenden Emissionsobergrenzen für Ammoniak sollen in den
weiteren Verhandlungen noch einmal überprüft werden. Hierbei sind
auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft zu berücksichtigen;

– sicherzustellen, dass die einzugehenden Verpflichtungen nicht zu einer
einseitigen Belastung der deutschen Landwirtschaft und damit zu Wett-
bewerbsnachteilen führen;

– die Datenbasis in Bezug auf Ammoniakemissionen aus der Landwirt-
schaft dringend zu verbessern.

Berlin, den 16. Februar 2000

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Dr. Paul Laufs
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Drucksache 14/2987 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Dr. Paul Laufs,
Winfried Hermann, Ulrike Flach und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla-
mentes und des Rates über nationale Emissionshöchstgren-
zen für bestimmte Luftschadstoffe und der Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates
über den Ozongehalt der Luft - KOM(99) 125 end.; Rats-
dok. 10232/99 - wurde mit Drucksache 14/1936 Nr. 1.4 vom
29. Oktober 1999 zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Haushaltsschuss und den Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen. Dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
wurde die Vorlage nachträglich mit Drucksache 14/2747
Nr. 3 zur Mitberatung überwiesen.

Der mitberatende Haushaltsausschuss hat die Vorlage zur
Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat einstimmig folgendes Votum abgegeben:

Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Vergangen-
heit ihrer Verantwortung für die Reduzierung von Luft-
schadstoffen gerecht geworden. Deutschland hat bereits
erhebliche Vorleistungen erbracht, um eine Reduzierung
von Luftschadstoffen zur Reduzierung der Versauerung,
des troposphärischen Ozons und der Eutrophierung zu
erreichen.

Diese Vorleistungen haben einen finanziellen Aufwand
im zweistelligen Milliardenbereich erfordert und damit
die Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft be-
einflusst. Die in der NEC-Richtlinie enthaltenen Ober-
grenzen für Deutschland, die um 20 % (SO2) bzw. 33 %
(NH3) über den von Deutschland im Rahmen der ECE
akzeptierten Emissionen liegen, erfordern zusätzliche fi-
nanzielle Mittel von mindestens 2 Mrd. ECU/Jahr, das
entspricht etwa 30 % der Gesamtkosten innerhalb der
EU. Aufgrund der hohen Bevölkerungs-, Industrie- und
Verkehrsdichte, die intensive Landwirtschaft und die
zentrale europäische Lage ist Deutschland in besonde-
rem Maße mitbetroffen.

Vor dem Hintergrund der bereits erbrachten Vorleistun-
gen und des erforderlichen zusätzlichen finanziellen
Aufwands fordert der Ausschuss die Bundesregierung
auf, dafür Sorge zu tragen, dass keine neuen Sonderlas-
ten für Deutschland bei der Festlegung von nationalen
Emissionsobergrenzen entstehen. Der Ausschuss ist der
Auffassung, dass die Bundesregierung bei der weiteren
gemeinschaftlichen Vorgehensweise gegen die verant-
wortlichen Luftschadstoffe vor einer erneuten Senkung
der nationalen Emissionsobergrenzen auf eine EU-weite
Harmonisierung drängen soll, die Wettbewerbsverzer-
rungen mildert.

Die Bundesregierung wird gebeten, bei den Beratungen
auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass in den Mitglied-

staaten gleiche Ausgangsvoraussetzungen bei der Er-
mittlung von Umweltbelastungen sichergestellt werden.

Daneben sollen im Vordergrund stehen die weitere Opti-
mierung der Kosten bei Maßnahmen zur Emissionsmin-
derung sowie die Reduzierung des Mess- und Be-
richtsaufwands.

Der Ausschuss hält des Weiteren die enge Abstimmung
von kurz- und langfristigen Reduzierungsmaßnahmen
unter Beachtung der grenzüberschreitenden Problematik
sowie den Abgleich der Maßnahmen mit anderen Politi-
ken der EU, insbesondere der Agrarpolitik für notwen-
dig.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten hat einstimmig bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der PDS folgendes Votum abgegeben:

I. Der Ausschuss stellt fest:

Die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, durch die
Festlegung nationaler Obergrenzen die Emissionen
von Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ammoniak sowie
leichtflüchtigen organischen Substanzen, die zur bo-
dennahen Ozonbildung beitragen, zu reduzieren,
wird unterstützt.

Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung ei-
ner auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Politik, durch
die langfristig die Einträge bzw. Belastungen an Luft-
schadstoffen auf ein Maß zurückgeführt werden sol-
len, das keine Schäden an Ökosystemen mehr verur-
sacht. In einem ersten Schritt soll die übersäuerte
Ökosystemfläche auf maximal 50 % der Ökosystem-
flächen zurückgeführt werden.

Das gleiche Ziel verfolgt das UN ECE-Protokoll zur
Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und
bodennahem Ozon, das die Bundesregierung am
1. Dezember 1999 gezeichnet hat. Im Rahmen des
Protokolls hat sie sich verpflichtet, eine nationale
Emissionshöchstgrenze in Höhe von 550 kt jährlich
für Ammoniak ab dem Jahr 2010 nicht zu überschrei-
ten. Dies bedeutet eine Senkung um 28 %. Da etwa
90 % der Ammoniakemissionen aus der Landwirt-
schaft stammen, allein 70 % aus der Rinderhaltung,
ist die Landwirtschaft unmittelbar und in besonderem
Maße betroffen.

Mit der Einhaltung der auf UN ECE-Ebene festgeleg-
ten Emissionshöchstgrenzen werden in Deutschland
statt 79,4 % nur noch auf 11,5 % der Ökosystemflä-
che von Übersäuerung betroffen sein. Damit ist be-
reits ein großer Schritt zur Erreichung der ökologi-
schen Zielsetzung getan.

Über das UN ECE-Protokoll hinausgehend fordert
der Vorschlag für eine Richtlinie über nationale
Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschad-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/2987

stoffe eine Senkung der Ammoniakemissionen um fast
50 % auf nur noch 413 kt pro Jahr.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Senkun-
gen wären nur mit erheblichen technischen Investiti-
onen der Landwirte und Viehabstockungen zu errei-
chen. Der ökologische Effekt, eine weitere Senkung
der übersäuerten Fläche von 11,5 % auf 7,1 % der
Ökosystemfläche, ist damit verglichen nur noch ge-
ring.

Genaue Kenntnisse über die Struktur der Ammoniak-
emissionen aus der Landwirtschaft liegen derzeit
nicht vor. Insbesondere fehlen genaue Kenntnisse
zum Ausmaß und der Art der Emissionen, zu den
chemischen Umsetzungsprozessen und dem atmos-
phärischen Transport von NH3.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Kommissionen die
Einhaltung der Verpflichtungen überprüft, es sind
aber keine einheitlichen Verfahren zur Ermittlung der
Emissionen vorgesehen.

II. Der Ausschuss bittet die Bundesregierung aufzufor-
dern:

– Im Rahmen der EU-Verhandlungen darauf hinzu-
wirken, dass EU-einheitliche Verfahren zur Ermitt-
lung der Emissionsfaktoren entwickelt und ver-
pflichtend festgeschrieben werden.

– Die bereits im Rahmen der UN ECE vereinbarten
Emissionsobergrenzen für Ammoniak auch auf
EU-Ebene zu vertreten. Die Emissionsobergrenze
für Ammoniak von 550 kt/a soll nicht unterschrit-
ten werden.

– Sicherzustellen, dass die eingegangenen Verpflich-
tungen nicht zu einer einseitigen Belastung der
deutschen Landwirtschaft und damit zu Wettbe-
werbsnachteilen führen.

– Die Datenbasis in Bezug auf Ammoniakemissionen
aus der Landwirtschaft dringend zu verbessern.

II.

Ziel der Richtlinienvorschläge ist es, den Schutz der Um-
welt und der menschlichen Gesundheit langfristig durch
Vermeidung einer Überschreitung kritischer Werte und Be-
lastungen zu verbessern. Dazu sollen länderspezifische
Emissionshöchstgrenzen für Schwefeldioxid, Stickoxid,
Ammoniak sowie leichtflüchtige organische Substanzen
festgelegt werden, die bis zum Jahre 2010 erreicht werden
sollen. Zudem sollen Überschreitungen eines festgelegten
Ozon-Zielwertes so weit wie möglich vermieden werden.

III.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat die Richtlinienvorschläge in seinen Sitzungen
am 19. Januar 2000 und am 16. Februar 2000 beraten.

Von Seiten der Fraktion der SPD wurde ausgeführt, man
unterstütze im Grundsatz die Zielsetzung des Richtlinien-

vorschlags, nationale Obergrenzen für die Emissionen von
Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ammoniak sowie leichtflüch-
tigen organischen Substanzen, die zur bodennahen Ozonbil-
dung beitrügen, festzulegen. Es werde damit ein wichtiger
Schritt in Richtung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten
Politik, durch die langfristig die Einträge bzw. Belastungen
an Luftschadstoffen auf ein Maß zurückgeführt werden sol-
len, das keine Schäden an Ökosystemen mehr verursache,
getan. Für Deutschland seien solche internationalen Ver-
einbarungen besonders wichtig, da beispielsweise 60 %
des bodennahen Ozons hierzulande nicht durch deutsche
Emissionsquellen verursacht würden. Mit der eigenen
Entschließung (siehe Ziffer 2 der Beschlussempfehlung)
greife man ein Problem auf, auf das der Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Stellung-
nahme aufmerksam gemacht habe. Die Kenntnisse über die
Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft seien nur sehr
gering. Auch über mögliche Maßnahmen zur Emissionsbe-
grenzung habe man nur unvollständiges Wissen. Deshalb
wolle man mit der Entschließung die Bundesregierung auf-
fordern, die zu erreichenden Emissionshöchstgrenzen für
Ammoniak in den weiteren Verhandlungen noch einmal zu
überprüfen und sie bitten, sicherzustellen, dass die einzuge-
henden Verpflichtungen nicht zu einer einseitigen Belastung
der deutschen Landwirtschaft führten.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde festgestellt,
man begrüße das Maßnahmenpaket, das mit den Richtlini-
envorschlägen auf den Weg gebracht werde, im Grundsatz
sehr. Der Bundesrat habe zu dieser Vorlage am 5. November
1999 eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Darin
werde u.a. darauf hingewiesen, dass das UN-ECE-Proto-
koll, das ebenfalls für bestimmte Luftschadstoffe nationale
Emissionshöchstgrenzen vorsehe, in wesentlichen Punkten
von dem vorliegenden Richtlinienvorschlag abweiche und
zusätzlich noch die osteuropäischen Staaten mit in die Be-
trachtung einbeziehe. Von daher sei die Frage zu stellen, ob
die im Anhang I des Richtlinienvorschlags aufgeführten na-
tionalen Emissionshöchstgrenzen von Deutschland auch er-
reichbar seien. So solle beispielsweise Deutschland unbe-
schadet enormer Vorleistungen (z.B. im Zusammenhang mit
der Großfeuerungsanlagenverordnung) ab dem Jahre 2010
nicht mehr als 463.000 t SO2 im Jahr ausstoßen dürfen, also
etwa 20 % weniger als im UN-ECE-Protokoll vorgesehen,
während den südeuropäischen Ländern sehr viel höhere
Emissionen zugebilligt würden. Eine ähnliche Problematik
ergebe sich bei Ammoniak, wo der Richtlinienvorschlag
eine nationale Emissionshöchstmenge für Deutschland in
Höhe von 413.000 t NH3 pro Jahr statt 550.000 t pro Jahr,
wie im UN-ECE-Protokoll festgelegt, vorsehe. Der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe zu
Recht diese Problematik in seinem einstimmig abgegebenen
Mitberatungsvotum aufgegriffen. Man selbst hätte sich auch
diesem Votum angeschlossen, sei aber auch bereit, dem nun
vorgelegten Entschließungsantrag, der die nationale Emissi-
onsobergrenze für Ammoniak nur noch bei den Feststellun-
gen, nicht aber in der Entschließung beinhalte, zuzustim-
men.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde ausgeführt, beide Richtlinienvorschläge trügen der
Tatsache Rechnung, dass auf nationaler Ebene im Hinblick

Drucksache 14/2987 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

auf die genannten Schadstoffe immer weniger zu erreichen
sei, wenn nicht gleichzeitig auf europäischer Ebene eine Re-
gelung gefunden werde. Dies gelte insbesondere für die
Bundesrepublik Deutschland, da man ja dauerhaft Westwin-
den ausgesetzt sei, auf der anderen Seite dadurch aber auch
Verantwortung gegenüber den östlichen Nachbarn trage.
Von daher begrüße man diese Initiative. Die notwendige
Harmonisierung werde allerdings ein Stück weit auch
immer damit erkauft, dass Emissionsobergrenzen akzeptiert
würden, die man so nicht gutheißen könne. Von daher halte
man es für wichtig, bei den Verhandlungen deutlich zu
machen, dass man angesichts der eigenen Vorleistungen
erwarte, dass auch die anderen Länder größere Anstren-
gungen zur Emissionsminderung unternähmen. Die im Ent-
schließungsantrag enthaltene Aufforderung an die Bundes-
regierung, die zu erreichenden Emissionshöchstgrenzen für
Ammoniak in den weiteren Verhandlungen noch einmal zu
überprüfen, stelle eine Kompromissformulierung aus der
agrarpolitischen Sicht auf der einen und der umweltpoliti-
schen Sicht auf der anderen Seite dar. Die Formulierung,
dass man auch die Interessen der deutschen Landwirtschaft
berücksichtigen solle, bedeute nicht, dass man von an-
spruchsvollen Umweltzielen Abschied nehmen wolle.

Von Seiten der Fraktion der F.D.P. wurde vorgetragen,
man teile die Bedenken, die der Bundesrat in seinem Be-
schluss vom 5. November 1999 deutlich gemacht habe. Es
sei offensichtlich, dass Deutschland nach den Richtlinien-
vorschlägen einen sehr hohen Prozentsatz der jeweiligen
Reduktionslasten tragen müsse. Man sei der Auffassung,
dass es eine angemessene Lastenverteilung zwischen den
verschiedenen Ländern der Europäischen Union geben
müsse. Dem vorgelegten Entschließungsantrag könne man
zustimmen, wolle aber deutlich machen, dass man sich ge-

gen eine Abstockung des Viehbestandes in diesem Zusam-
menhang wende.

Von Seiten der Fraktion der PDS wurde darauf hingewie-
sen, die europäischen Umweltverbände hätten festgestellt,
dass das Problem der Versauerung und die Ozonproblematik
durch die vorliegenden Richtlinienvorschläge nicht gelöst
werden könnten. Weiter werde festgestellt, dass die Kosten
der Umsetzung dieser Richtlinienvorschläge überschätzt
würden. Kritisiert werde außerdem, dass es sich bei den
Maßnahmen um „end-of-pipe“-Lösungen handele, ohne
dass technische Weiterentwicklungen berücksichtigt wür-
den. Weiter fehle ein Zusammenhang zwischen diesen
Richtlinienvorschlägen und den Verhandlungen zur Klima-
rahmenkonvention, da die benutzten Modelle alle auf Ener-
gieszenarien beruhten, die eine Erhöhung der CO2-Emissio-
nen um 8 % beinhalteten. Positiv werde bewertet, dass die
Kosten-Nutzen-Analyse bereits jetzt einen gegenüber den
Kosten vier mal so hohen Nutzen erwarten lasse. Man spre-
che sich dafür aus, diese Aspekte bei der weiteren Behand-
lung dieser Richtlinienvorschläge zu berücksichtigen,
werde sich aber bei dem jetzt vorliegenden Entschließungs-
antrag der Stimme enthalten.

Der Ausschuss beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlamentes und des Rates über nationale Emissionshöchst-
grenzen für bestimmte Luftschadstoffe und den Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des
Rates über den Ozongehalt der Luft - KOM(99) 125 endg.;
Ratsdok. 10232/99 - (Anlage) zur Kenntnis zu nehmen und
die in der Beschlussempfehlung wiedergegebene Entschlie-
ßung anzunehmen.

Berlin, den 21. März 2000

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Dr. Paul Laufs
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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ANLAGE

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Drucksache 14/2987 – 96 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 97 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 98 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 99 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 100 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 102 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 103 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 104 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 106 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 108 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 109 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 110 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 111 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 112 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 114 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 115 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 116 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 117 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 118 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 119 – Drucksache 14/2987

Drucksache 14/2987 – 120 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121 – Drucksache 14/2987

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