BT-Drucksache 14/2986

Verbot des Elfenbeinhandels wieder herstellen

Vom 21. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2986

14. Wahlperiode

21. 03. 2000

Antrag

der Abgeordneten Marga Elser, Ulrike Mehl, Petra Bierwirth, Rainer Brinkmann
(Detmold), Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Monika Ganseforth,
Monika Griefahn, Anke Hartnagel, Horst Kubatschka, Christoph Matschie,
Jutta Müller (Völklingen), Dr. Carola Reimann, Gudrun Roos, René Röspel,
Marlene Rupprecht, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Werner R. Schuster,
Wieland Sorge, Reinhold Strobl (Amberg), Joachim Tappe, Jürgen Wieczorek
(Böhlen), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Sylvia Ingeborg Voß, Gila Altmann, Ulrike Höfken,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbot des Elfenbeinhandels wieder herstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung,

1. sich international dafür einzusetzen, dass der strenge Schutz des Afrika-
nischen Elefanten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzüberein-
kommens (WA, englisch: CITES) wiederhergestellt wird;

2. in der EU weiter darauf hinzuarbeiten, dass die Mitgliedstaaten der EU
sich auf der Vertragsstaatenkonferenz des WA im April 2000 in Nairobi/
Kenia gemeinsam gegen eine Wiederaufnahme des Handels mit Elfen-
bein aussprechen und dass für die betroffenen Staaten entsprechende
Kompensationen und sonstige Hilfen geschaffen werden.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung,
innerhalb der EU eine Mehrheit für die Anträge Kenias und Indiens auf
Heraufstufung der Elefantenpopulationen von Botsuana, Namibia und Sim-
babwe von Anhang II nach Anhang I zu gewinnen.

Berlin, den 21. März 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Drucksache

14/

2986

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Rückführung der Elefantenpopulationen von Botsuana, Namibia und Sim-
babwe von Anhang I auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkom-
mens und die damit verbundene begrenzte Freigabe des Handels mit Elfenbein
durch die WA-Vertragsstaatenkonferenz 1997 in Harare/Simbabwe hat zu einer
ernsthaften Bedrohung für das Überleben des Afrikanischen Elefanten geführt.

Die Erfahrungen mit der 1989 erfolgten Aufnahme aller Populationen des Afri-
kanischen Elefanten in Anhang I WA und dem damit verbundenen Verbot des
Elfenbeinhandels haben gezeigt, dass nur durch ein striktes Verbot des Elfen-
beinhandels der Anreiz für Wilderei und Schmuggel wirksam beseitigt wird
und damit gefährdete Elefantenpopulationen eine Chance erhalten, sich wieder
zu erholen.

Der Erfolg der Unterschutzstellung des Elefanten im Jahre 1989 ist durch die
vorschnelle Aufhebung des strengen Schutzes der Elefanten in den drei ge-
nannten afrikanischen Ländern in Frage gestellt worden. Angesichts der im
Antrag von Kenia und Indien aufgeführten Fälle von Elefantenwilderei und
Elfenbeinschmuggel seit 1997, die durch Feststellungen internationaler Natur-
schutzorganisationen untermauert wurden, muss davon ausgegangen werden,
dass die Entscheidung von Harare zu einer verstärkten Wilderei von Elefanten
und zu einem erhöhten Schmuggel mit Elfenbein geführt hat. Allein in den Jah-
ren 1998 und 1999 wurden inner- und außerhalb Afrikas nach Angaben vom
Species Survival Network, einem Zusammenschluss von nationalen und inter-
nationalen Naturschutzorganisationen, mehr als 10 Tonnen Elfenbein beschlag-
nahmt, die auf eine verstärkte Wilderei in Afrika schließen lassen.

Nach den in Harare beschlossenen Bedingungen für die Herabstufung der ge-
nannten Elefantenpopulationen (Decision 10.1.) ist der strenge Schutz aller
Elefantenpopulationen wiederherzustellen, falls es zu einer verstärkten Wilde-
rei oder zu einem verstärkten Schmuggel als Folge der Herabstufung von Popu-
lationen von Anhang I auf II kommt. Der Hochstufungsantrag von Kenia und
Indien entspricht den in Harare beschlossen Rückstufungskriterien und ver-
dient deshalb volle Unterstützung.

Im Übrigen würde die Wiederhochstufung der Elefantenpopulationen von Bot-
suana, Namibia und Simbabwe die Einrichtung eines kostenaufwendigen
Monitoringsystems zur Feststellung von Wilderei- und Schmuggelfällen (so
genanntes MIKE-System und ETES-System) überflüssig machen. In den
nächsten sechs Jahren würde das MIKE-Überwachungssystem allein ca. 23,2
Mio. CHF und das ETES-Überwachungssystem in den nächsten drei Jahren ca.
460 000 CHF kosten. Es wäre besser, mit diesen Mitteln die finanziellen Ver-
luste der afrikanischen Staaten auszugleichen, die aus Gründen des internatio-
nalen Artenschutzes auf den Verkauf von Elfenbein verzichten müssen (Deci-
sion 10.2.).

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