BT-Drucksache 14/2985

Schutz der Wale dauerhaft sicherstellen

Vom 21. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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2985

14. Wahlperiode

21. 03. 2000

Antrag

der Abgeordneten Anke Hartnagel, Ulrike Mehl, Petra Bierwirth, Rainer Brinkmann
(Detmold), Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Marga Elser, Monika
Ganseforth, Monika Griefahn, Horst Kubatschka, Christoph Matschie, Jutta Müller
(Völklingen), Carola Reimann, Gudrun Roos, René Röspel, Marlene Rupprecht,
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Karsten Schönfeld, Wieland Sorge, Reinhold Strobl
(Amberg), Jürgen Wieczorek (Böhlen), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Steffi Lemke, Sylvia Ingeborg Voß, Dr. Reinhard Loske,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutz der Wale dauerhaft sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) sind derzeit
alle Großwale mit Ausnahme der west-grönländischen Zwergwalpopulationen
gelistet. Bei der nächsten Sitzung von CITES vom 10. bis 20. April 2000 wer-
den sowohl Norwegen als auch Japan erneut eine Herabstufung der Zwerg- und
Grauwalbestände von Anhang I nach Anhang II beantragen. Dadurch wäre der
internationale Handel mit Walprodukten unter bestimmten Bedingungen wieder
möglich.

Gleichzeitig gilt aber nach wie vor die 1979 verabschiedete Resolution 2.9 von
CITES. Hiernach sind die mehr als 140 Vertragsstaaten von CITES aufgefor-
dert, keinen internationalen Handel mit Produkten von Walen zuzulassen, deren
kommerziellen Fang die Internationale Walfangkommission (IWC) verboten
hat. Japan und Norwegen haben bereits bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz
von CITES (1997 in Harare) versucht, diese Resolution aufheben zu lassen.
Hierfür fand sich jedoch bisher keine ausreichende Mehrheit unter den Ver-
tragsstaaten.

Neben den kommerziellen Interessen einzelner Staaten am Walfang sind Wale
mehr und mehr durch vom Menschen verursachte, globale Umweltveränderun-
gen bedroht. Wurden diese Faktoren bisher isoliert betrachtet, so warnen Wis-
senschaftler nun vor dem Zusammenbruch mariner Ökosysteme durch ein Zu-
sammenspiel der verschiedenen Schadfaktoren:





Nach Prognosen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)
wird der anthropogene Treibhauseffekt zu einer Klimaerwärmung um 1,5 bis
4,0 ˚C innerhalb dieses Jahrhunderts führen, durch das Abschmelzen der
Polkappen könnte es dann zu Veränderungen der Meeresströmungen kom-
men,
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die Eutrophierung der Meere führt immer häufiger zu giftigen Algenblüten
in Küstennähe, während auf dem offenen Meer die verstärkte UV-B-Ein-
strahlung infolge des Ozonschwundes die Primärproduktion von Phyto-
plankton und damit die Sekundärproduktion des Krills vermindert und so die
Nahrungsgrundlage der Wale reduziert,





darüber hinaus wird die Nahrungsgrundlage der Wale durch die starke Über-
fischung der Meere verschlechtert,





der unverändert hohe Eintrag organischer Schadstoffe schwächt das Immun-
system, und chemische Substanzen mit hormoneller Wirkung beeinträchti-
gen die Fortpflanzungsfähigkeit der Wale.

Die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs ist vor diesem Hintergrund
nicht zu verantworten. Die Bundesregierung sollte weiterhin ihren Einfluss in-
nerhalb und außerhalb der EU geltend machen, damit sowohl im Washingtoner
Artenschutzabkommen als auch innerhalb der IWC ein optimaler Schutz der
Wale gewährleistet bleibt. Vorrangiges Ziel sollte dabei die Aufrechterhaltung
und konsequente Umsetzung des weltweiten Walfangmoratoriums und Han-
delsverbotes mit Walprodukten sein.

Darüber hinaus begrüßt der Deutsche Bundestag die Bemühungen der Bundes-
regierung, international einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel im Bereich
des Walschutzes zu erreichen. Ziel ist es, die nutzungsorientierte durch eine
ausschließlich am Artenschutz orientierten Herangehensweise abzulösen.

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung,

1. sich weiterhin konsequent für die Aufrechterhaltung und Umsetzung des
weltweiten Walfangverbotes einzusetzen. Ziel ist der dauerhafte Erhalt und
die Beendigung jeglicher kommerzieller Nutzung der durch Schadstoffbelas-
tungen, Klimaveränderungen und Übernutzung der Meere gefährdeten Wale.

2. eine Herabstufung der Zwerg-, Grau- und anderer Großwale in den Anhang
II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unter Ausschöpfung aller
zur Verfügung stehenden diplomatischen Möglichkeiten zu verhindern.
Hierbei sollte die Bundesregierung insbesondere auf die Verhandlungsposi-
tion der EU Einfluss nehmen. Ferner sollten die diplomatische Kontakte zu
den übrigen Vertragsstaaten insbesondere zu Japan und Norwegen intensiv
genutzt werden, um eine Herabstufung zu verhindern.

3. sich für die Aufrechterhaltung der Resolution 2.9 von CITES einzusetzen.

4. Vereinbarungen nicht zuzustimmen, die letztlich zu Lasten des gesamten Ar-
tenschutzes einzelne Länder begünstigen. Insbesondere sind hierbei Koppel-
geschäfte zur Herabstufung gefährdeter Arten abzulehnen.

5. internationale Verhandlungen und Vereinbarungen über die Einrichtung von
weiteren Walschutzgebieten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkennt-
nisse zu unterstützen.

6. sich entsprechend der langjährig international üblichen Praxis weiterhin für
einen gesicherten Beobachterstatus von Nichtregierungsorganisationen bei
der CITES und IWC einzusetzen.

Berlin, den 21. März 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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