BT-Drucksache 14/2933

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kersten Naumann, Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS -14/1993- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)

Vom 16. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2933
14. Wahlperiode 16. 03. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder (17. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kersten Naumann, Dr. Evelyn Kenzler,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/1993 –

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des
volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz)

A. Problem

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Treuhandgesetzes ist das volkseigene Vermögen
der früheren DDR zu privatisieren. Dieser Auftrag ist noch nicht vollständig
umgesetzt. Die Agrarunternehmen, die die gepachteten Flächen in den neuen
Bundesländern bewirtschaften, sind Unsicherheiten über die zukünftigen Nut-
zungsrechte ausgesetzt. Dabei handelt es sich unter anderem um Klagen von
Alteigentümern. Die Hauptschwierigkeit ist jedoch aus Sicht der Fraktion der
PDS, dass die vorgesehenen Regelungen zum Kauf der bisher durch die Be-
triebe gepachteten Flächen hohe Anforderungen an deren Finanzkraft stellen
und andere, für die Effizienz der Betriebe wichtige Investitionen verhindern
könnten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags.

Große Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/2933 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/1993 – abzulehnen.

Berlin, den 16. Februar 2000

Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

Dr. Paul Krüger
Vorsitzender

Christel Deichmann
Berichterstatterin

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2933

Bericht der Abgeordneten Christel Deichmann und Dr. Michael Luther

I. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Kersten Naumann,
Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der
PDS auf Drucksache 14/1993 „Gesetz zur Änderung des
Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volksei-
genen Vermögens (Treuhandgesetz)“ wurde dem Ausschuss
für Angelegenheiten der neuen Länder in der 79. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1999 zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Inhalt der Vorlage

Mit dem von der Fraktion der PDS eingebrachten Gesetz-
entwurf – Drucksache 14/1993 – soll Artikel 1 des Gesetzes
zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen
Vermögens (Treuhandgesetz) so abgeändert werden, dass
die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten
dem Verkauf des volkseigenen Vermögens gleichgestellt
wird. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Ge-
wässer soll die Verpachtung bzw. die Bestellung von Erb-
baurechten einem Verkauf vorgehen. Diese Regelung soll
den Agrarbetrieben in Ostdeutschland ermöglichen, ihre Fi-
nanzkraft auf Investitionen zu konzentrieren, die für die Ef-
fizienz der Betriebe entscheidend sei. Für eine zukunftsori-
entierte, wirtschaftliche Tätigkeit sei die Bodenpacht eine
gute Grundlage, was auch dadurch deutlich werde, dass in
der westdeutschen Landwirtschaft über 50 % der Betriebe
gepachtetes Land bewirtschafteten. Hinzu komme, dass
nicht nur die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes,
sondern auch das Interesse an einer nachhaltigen Wirt-
schaftsweise und stabil fließenden Einnahmequellen durch
staatliches Eigentum an Grund und Boden besser verwirk-
licht und verfolgt werden könnten. Die im Gesetzentwurf
vorgesehenen Änderungen des Treuhandgesetzes zielen da-
her darauf ab, den Verkauf staatlicher Bodenflächen zur
Ausnahme und die Verpachtung oder die Bestellung von
Erbbaurechten zur Regel zu machen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sit-
zung am 16. Februar 2000 beraten und mehrheitlich mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU und F.D.P. ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. Februar 2000 bera-
ten und mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P.,
gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am
16. Februar 2000 beraten und mehrheitlich mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen sowie den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und der F.D.P. gegen die Stimme der
Fraktion der PDS empfohlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
Sitzung am 16. Februar 2000 beraten und mehrheitlich ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.

IV. Ausschussempfehlung

Der federführende Ausschuss für Angelegenheiten der
neuen Länder hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/
1993 in seiner 32. Sitzung am 16. Februar 2000 beraten und
mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen
sowie der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der
F.D.P. gegen die Stimme des Mitglieds der PDS beschlos-
sen, die Ablehnung zu empfehlen.

Die Fraktion der PDS hat zur Begründung des Gesetzent-
wurfs ausgeführt, dass den betroffenen Menschen in den
neuen Bundesländern mit der vorgeschlagenen Regelung
mehr Rechtssicherheit gewährt werde. Denn nicht alle in
der Agrarwirtschaft tätigen Unternehmen seien in der Lage,
die hierfür notwendigen Flächen zu erwerben. Für sie wäre
es beruhigend, wenn langfristige Pachtverträge einem Ver-
kauf im Sinne des Treuhandgesetzes rechtlich gleichgestellt
wären und damit eine dauerhafte Lösung darstellten.

Die Koalitionsfraktionen haben erklärt, dass die von der
Fraktion der PDS geschilderte Situation tatsächlich proble-
matisch sei. Auch sei richtig, dass die Landwirtschaft in den
alten Bundesländern zunehmend auf gepachtetem Boden
betrieben werde. Gleichwohl sei die im Gesetzentwurf vor-
geschlagene Lösung nicht zeitgemäß. Die Realität sei zehn
Jahre nach der Herstellung der Deutschen Einheit eine an-
dere. Zur Gewährleistung einer dauerhaften Grundlage für
die Landwirtschaft und die Tätigung von Investitionen seien
Pachtverträge von 8 bis 12 Jahren bei weitem nicht ausrei-
chend. Insofern sei es richtig gewesen, dass gleich nach Re-
gierungsübernahme die Pachtdauer für Treuhandflächen auf
18 Jahre verlängert worden sei. Diese Maßnahme gebe aus-
reichend Zeit, die Privatisierung in dem für eine zukunftsfä-
hige Landwirtschaft erforderlichen Maß voranzutreiben,
d. h. den Betrieben zu ermöglichen, zumindest über einen
signifikanten Eigenbesitz an landwirtschaftlicher Nutzflä-
che zu verfügen. Damit werde dazu beigetragen, dass die
Landwirtschaft, die eine wichtige, wirtschaftliche Ebene in
den neuen Bundesländern darstelle, auch weiterhin diese
Bedeutung im ostdeutschen Raum beibehalte.

Die Fraktion der CDU/CSU hat festgestellt, dass es dauer-
haft nicht sinnvoll sei, einen landwirtschaftlichen Betrieb
langfristig allein auf der Grundlage von Pachtverträgen zu
betreiben. Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsge-
setz sowie die Flächenerwerbsverordnung seien für den in

Drucksache 14/2933 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Rede stehenden Sachverhalt als Instrumente zur Schaffung
von Eigentum zur Verfügung gestellt worden. Wenn, wie
die Fraktion der PDS behaupte, der von den Landwirten zu
zahlende Pachtzins dem Staat dauerhaft mehr bringen
würde als der Verkauf, würde damit der Landwirtschaft dau-
erhaft Finanzkraft entzogen. Die Fraktion der CDU/CSU sei
daher der Auffassung, dass die Landwirtschaft Eigentum an
Flächen benötige. Im Übrigen stehe Artikel 1 des Gesetz-
entwurfs der Fraktion der PDS im Gegensatz zur Intention
des Treuhandgesetzes.

Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass der vorliegende
Gesetzentwurf nicht in Einklang mit dem zwischen Bundes-
tag und Bundesrat gefundenen politischen Konsens stehe.
Er widerspreche im Übrigen auch der Regelung des § 3
Ausgleichsleistungsgesetz. Die Bundesregierung habe dafür
gesorgt, dass die bestehenden Pachtverträge auf 18 Jahre
verlängert worden seien. Insofern stelle sich die Situation
der betroffenen Agrarunternehmen nicht so problematisch
dar wie in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.

Berlin, den 16. Februar 2000

Christel Deichmann
Berichterstatterin

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

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