BT-Drucksache 14/2875

Forschung- und Technologiepolitik für eine nachhaltige Entwicklung

Vom 8. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2875
14. Wahlperiode 08. 03. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Eva-Maria Bulling-Schröter, Gerhard Jüttemann
und der Fraktion der PDS

Forschungs- und Technologiepolitik für eine nachhaltige Entwicklung

Die Bundesregierung fördert im Bundeshaushalt 2000 im Einzelplan 30 Kapi-
tel 30 07 eine Titelgruppe 35 „Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung“ mit
den Titeln 685 50-169, 892 50-169. Die Bundesregierung scheint damit die
Forderung aufzugreifen, auch in der Forschungs- und Technologiepolitik mit
einer nachhaltigen Entwicklung zu beginnen. Der Begriff „nachhaltige Ent-
wicklung“ wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich interpretiert. Es wäre
es wichtig zu wissen, wie die Bundesregierung den Begriff „nachhaltige Ent-
wicklung“ auslegt.

Das Büro für Technikfolgenabschätzung hat im Auftrag des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung einen Bericht „For-
schungs- und Technologiepolitik für eine nachhaltige Entwicklung“ (Druck-
sache 14/571) erarbeitet. Dort wird dargelegt, welche Voraussetzungen für eine
Verzahnung der Forschungs- und Technologiepolitik mit den Erfordernissen
einer nachhaltige Entwicklung notwendig sind. Zu den Voraussetzungen gehö-
ren eine verstärkte Leitbildforschung, ein nationaler Umweltplan sowie Kritie-
rien für eine nachhaltige Forschungs- und Technologiepolitik. Ebenfalls wird
ein Initialprogramm ähnlich dem DTO-Programm (DTO: nachhaltige Techno-
logieentwicklung) der Niederlande empfohlen, das mit neuen Methoden strate-
gische, langfristige Zielrichtungen von Forschung und Technologie in den
Niederlanden auslotet. In diesen Strategieprozessen wurde mit Methoden wie
Illustrationsprozessen auf der Grundlage des Back-Casting-Verfahrens, Simu-
lations- und Demonstrationsprogrammen für die Initiierung selbstorganisierter
nachhaltiger Innovationsprogramme gearbeitet und versucht, verschiedenste
gesellschaftliche Gruppen miteinzubeziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie fasst die Bundesregierung den Begriff „nachhaltige Entwicklung“?

2. Wann wird ein „Rat für nachhaltige Entwicklung“ gebildet?

3. Nach welchen Kriterien werden Wissenschafterinnen und Wissenschaftler
in den „Rat für nachhaltige Entwicklung“ bestellt und welche Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler sind dafür vorgesehen?

4. Inwiefern wird die Forschungs- und Technologiepolitik in die Aufgaben des
„Rates für nachhaltige Entwicklung“ integriert?

Drucksache 14/2875 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung kurz- und mittelfristig zu
einer Implementierung der Ziele und Kriterien einer nachhaltigen Entwick-
lung in die Forschungs- und Technologiepolitik?

6. Welche Ziele und Absichten verfolgt die Bundesregierung im Haushalts-
schwerpunkt „Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung“ im Bundeshaus-
halt 2000 Kapitel 30 07 und welche Ansätze finden sich hier zur Herstel-
lung einer Verbindung der Forschungs- und Technologiepolitik mit den
Zielen und Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung?

7. Welche Empfehlungen aus dem Bericht des Büros für Technikfolgen-
abschätzung sind in die Generierung des Haushaltsschwerpunktes „Um-
weltgerechte nachhaltige Entwicklung“ im Bundeshaushalt 2000 Kapitel
30 07 eingeflossen?

8. Welche Empfehlungen aus dem 5. Forschungs-Rahmenprogramm der EU
„Technikfolgenabschätzung“ sind in die Generierung des Haushalts-
schwerpunktes „Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung“ im Bundes-
haushalt 2000 Kapitel 30 07 eingeflossen?

9. Auf welche Art und Weise entsprechen die Förderkriterien in den Einzel-
programmen des Haushaltsschwerpunktes „Umweltgerechte, nachhaltige
Entwicklung“ den Ansprüchen nach einer problemorientierten Interdiszi-
plinarität
– einer Verbindung von grundlagen- und theoriebezogener Forschung mit

Anwendungs- und Gestaltungsorientierung,
– einer Langfrist- und Folgenorientierung,
– einer Verbindung von regionalen und globalen Analyseebenen,
– einer Orientierung an gesellschaftlichen Bedürfnisfeldern sowie
– einer Akteursorientierung?

10. In welchem Einzelprogramm des Haushaltsschwerpunktes „Umweltge-
rechte nachhaltige Entwicklung“ finden sich neue Methoden des DTO-
Programmes der Niederlande wie zum Beispiel Illustrationsprozesse auf
der Grundlage des Back-Casting-Verfahrens, Simulations- und Demonstra-
tionsprogramme für die Ingangsetzung selbstorganisierter nachhaltiger
Innovationsprogramme?

11. Was verbirgt sich nach Ansicht der Bundesregierung hinter dem Punkt 1
„Sozial-ökologische Forschung“ sowie insbesondere hinter dem Punkt 1.4
„Sozial-ökologische Grundlagen und Konzepte“ im Haushaltsschwerpunkt
„Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung“ und welche konkreten Pro-
jekte werden dort gefördert?

12. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Punkt 2.4 „Wirtschaftswis-
senschaftliche Grundlagen zu einer nachhaltigen Entwicklung“ innerhalb
des Haushaltsschwerpunktes „Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung“
und welche konkreten Projekte werden dort gefördert?

13. Warum hat die Bundesregierung den Punkt 3.4 „Forschung für eine Politik
der Friedensgestaltung“ im 3. Schwerpunkt „Globale Umweltaspekte“ in-
nerhalb des Haushaltsschwerpunktes „Umweltgerechte nachhaltige Ent-
wicklung“ angesiedelt und welche konkreten Projekte werden dort geför-
dert?

Berlin, den 6. März 2000

Rolf Kutzmutz
Eva-Maria Bulling-Schröter

Gerhard Jüttemann
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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