BT-Drucksache 14/2872

Stand der Privatisierung der in der Verantwortung der Treuhandliegenschaftsgesellschaften stehenden Immobilien

Vom 8. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2872
14. Wahlperiode 08. 03. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann, Dr. Christa Luft,
Kersten Naumann, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS

Stand der Privatisierung der in der Verantwortung der Treuhandliegenschafts-
gesellschaften stehenden Immobilien

Die Privatisierung und Neuaufteilung des Wohnungs- und Immobilienbestan-
des in den neuen Ländern vollzogen sich im Wesentlichen auf drei Wegen:
durch Verkauf ehemaliger volkseigener Wohnungen, Gebäude und Liegen-
schaften über die Treuhandliegenschaftsgesellschaften (TLG), durch Rück-
übertragung von Wohnimmobilien und Grundstücken über die Ämter zur Rege-
lung offener Vermögensfragen, durch die Privatisierungspflicht von 15 Prozent
des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestandes bei Inan-
spruchnahme des Altschuldenhilfe-Gesetzes.

Die Abarbeitung von Restitutionsansprüchen und die Privatisierung nach dem
Altschuldenhilfe-Gesetz sind regelmäßig öffentlich dokumentiert worden.

Ein Überblick über den Stand der Privatisierung von ca. 200 000 ehemaligen
Werkswohnungen, Immobilien der volkseigenen Güter der DDR und weiterer
ehemals in staatlichem Eigentum und unter staatlicher Verwaltung stehender
Gebäude und Wohnungen (beispielsweise NVA-Wohnungen, Ferien- und
Schulungsheimen etc.) steht jedoch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Immobilien der in der Verantwortung der TLG stehenden Liegen-
schaften, differenziert nach

– Werkswohnungen von ehemaligen volkseigenen Betrieben und staatli-
chen Einrichtungen der DDR,

– Wohnungen von volkseigenen Gütern,

– weiteren Immobilien z. B. Ferien- und Schulungsheimen

sind in den Jahren seit 1991 in den jeweiligen ostdeutschen Ländern veräu-
ßert worden und wie viele stehen noch zum Verkauf?

Drucksache 14/2872 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung, möglichst bezogen auf die je-
weiligen Länder, die Erwerber der durch die Treuhandliegenschaftsgesell-
schaften privatisierten Immobilien entsprechend der folgenden Erwerber-
struktur:

– Genossenschaften,

– öffentliche Wohnungsunternehmen,

– Städte und Gemeinden,

– Privatpersonen, darunter Selbstnutzer,

– juristische Personen, darunter Kapitalgesellschaften und Banken

– sonstige Erwerber?

3. Wie viele der durch die Treuhandliegengesellschaften privatisierten Immo-
bilien und Liegenschaften gelangten nach Kenntnis der Bundesregierung,
bezogen auf die jeweiligen Länder, in die Hände ostdeutscher Eigentümer?

Berlin, den 4. März 2000

Christine Ostrowski
Gerhard Jüttemann
Dr. Christa Luft
Kersten Naumann
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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