BT-Drucksache 14/2842

Suizid eines abgeschobenen Kurden in der Türkei

Vom 28. Februar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2842

14. Wahlperiode

28. 02. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Suizid eines abgeschobenen Kurden in der Türkei

Nach einem Bericht der kurdischen Tageszeitung Özgür Politika vom 22. Fe-
bruar 2000 soll der im Mai 1999 abgeschobene Kurde F. O. am 12. Februar
2000 Selbstmord begangen haben.

F. O. sei am 23. Juni 1996 aufgrund der staatlichen Repression aus der Türkei
geflüchtet und habe in Dresden politisches Asyl beantragt. Den deutschen Be-
hörden waren die Aussagen von F. O. hinsichtlich seiner Verfolgung in der Tür-
kei nicht glaubwürdig, er wurde abgeschoben.

Bereits unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen sei F. O. von der türki-
schen Polizei gefoltert worden. Nach Angaben seiner Angehörigen sei der Be-
troffene in seinem Heimatdorf weiterhin permanenter Folter durch die Angehö-
rigen der Spezialeinheiten ausgesetzt gewesen. Als Folge der schweren Folter
musste er sogar in das Krankenhaus von Diyarbakir eingewiesen und dort me-
dizinisch behandelt werden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde
F. O. sofort zum Militärdienst einberufen. Als F. O. die anhaltenden Repressio-
nen beim Militär nicht mehr ertragen konnte, floh er in sein Heimatdorf. Hier
umzingelten türkische Spezialeinheiten das Haus, in dem F. O. sich versteckt
hielt. Als F. O. keinen Ausweg mehr für sich sah, begang er Selbstmord.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung der oben geschilderte Fall des Kurden F. O.
bekannt?

Wenn ja, hat die Bundesregierung die türkischen Behörden um Stellung-
nahme gebeten bzw. beabsichtigt sie dies zu tun?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung der Asylantrag
von F. O. abgelehnt wurde?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, weshalb trotz der Aussagen von
F. O., ihm drohe in der Türkei der Tod, er abgeschoben wurde?

4. Wurde die Abschiebung von F. O. im Rahmen des deutsch-türkischen Kon-
sultationsverfahrens vom 10. März 1995 durchgeführt?

Wenn ja, wie lauteten die Antworten der türkischen Behörden?

5. Sind der Bundesregierung weitere Selbstmordfälle von Abgeschobenen in
die Türkei bekannt?

Wenn ja, wie viele und welche?
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6. Sind der Bundesregierung Todesfälle als Folge von Folterung durch türki-
sche Sicherheitskräfte seit 1990 bekannt?

7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aufgrund des Falles F. O.
für künftige Abschiebungen in die Türkei?

Berlin, den 23. Februar 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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